Äußerungen von Rechtspolitikern der Regierungskoalition und des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 18. November 2020 im Parlament zum Stand des Gesetzesvorhabens zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre
Handreichung, anhand derer man wie mit eine Schablone möglichst schnell die Existenz des Selbstständigen, seiner Familie und eben seiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu sichern versuchen kann.
11.03.2020: Wir verfolgen, genau wie Sie, intensiv die Berichterstattung zur Verbreitung des Corona-Virus. Aufgrund der jüngsten Empfehlungen der Bundesregierung haben wir uns dazu entschlossen, unsere Weiterbildungsveranstaltungen Ende März...
21.02.2020: Mit dem vergangene Woche veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens schlägt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine längst fällige...
Das Regierungspräsidium Tübingen hat kürzlich die rückwirkend ab 1.4.2021 geltende Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen übersandt.