iff-Überschuldungsradar 2019/14

Restschuldbefreiung – Wohin geht die Reise?

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zur Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union von Dr. Jan-Ocko Heuer. Er arbeitet am „SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik“ der Universität Bremen und forscht u.a. international-vergleichend zum Privatinsolvenzrecht.

Dieses iff-Überschuldungsradar skizziert die entschuldungsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie und diskutiert die anstehende Umsetzung durch eine Reform der Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht. In diesem Zusammenhang wird auch für eine partielle Neuausrichtung des deutschen Entschuldungsrechts plädiert.

Der Autor setzt sich mit der am 16. Juli 2019 in Kraft getretene „Restrukturierungsrichtlinie“ der Europäischen Union (EU). Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei – bzw. in Ausnahmefällen drei – Jahre Zeit zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wenngleich die Richtlinie vornehmlich die vorinsolvenzliche Sanierung und die Entschuldung insolventer Unternehmer regelt, so dürften die EU-Vorgaben auch zu einer Neuordnung der Entschuldung von insolventen Verbrauchern in Deutschland führen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Sparen mit wenig Geld – Wie weit komme ich mit 100 Euro im Monat?

In einem Beitrag der dpa nimmt Prof. Dr. Ingrid Größl, Vorständin beim insitut für finanzdienstleistungen e.V. (iff), zu der Frage Stellung, ob es sich lohnt, jeden Monat nur kleine Beiträge zurückzulegen.

„Sparen lohnt sich immer,“ ist das Credo der Expertin, „es ist nur eine Frage, wie das Geld angelegt werden sollte“. Lediglich einen Blick auf eine attraktive Rendite zu werfen, hält sie nicht für ausreichend. Wer etwa einen Sicherheitspuffer anspart, muss jederzeit vorbereitet sein, Zahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass bestimmte Anlageformen nicht infrage kommen – Aktien zum Beispiel. „Deren Kurs kann sich jeden Tag ändern. So kann es passieren, dass man zur Unzeit verkaufen muss, wenn man plötzlich Geld benötigt.“ Statt schöner Rendite steht hier schlimmstenfalls Verlust. In dem Fall landen die monatlichen Sparbeträge deshalb besser auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto.

Zum vollständigen Artikel auf n-tv.de.

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So umgehen Verbraucher die Schuldenfalle

Null-Prozent-Finanzierung oder Kurzdarlehen machen es den Verbrauchern oft zu leicht, Kredite aufzunehmen. Dr. Sally Peters kommissarische Geschäftsführerin vom institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)  in Hamburg gibt im Weser-Kurier vom 21.08.2019 Tipps, wie solche Finanzierungen an der Kasse am Ende nicht in eine Überschuldung führen.

Kredite sind nicht per se schlecht

Für Kunden kann eine solche Finanzierung durchaus ein Vorteil sein, findet Dr. Sally Peters: „Kredite sind nicht per se schlecht“, erklärt die kommissarische Geschäftsführerin. „Ist man in einer finanziellen Notlage und die Waschmaschine kaputt, kann eine Null-Prozent-Finanzierung zum Beispiel die rettende Lösung sein.“ Wichtig sei aber: Vergleichen und Angebote prüfen.

Konsumverhalten trägt oft zu hohen Schulden bei

Laut dem iff-Schuldenreport 2019 sind die größten Risiken für Überschuldung zwar nach wie vor Arbeitslosigkeit (23,1 Prozent) gefolgt von Scheidung oder Trennung (10,5 Prozent) und Krankheit (10,0 Prozent). Allerdings trägt auch das Konsumverhalten (9,7 Prozent) allzu oft zu hohen Schulden bei.

Vor dem Kauf sorgfältig und mit Abstand überlegen

Um nicht in eine Schuldenfalle zu tappen, sollten Kunden die Entscheidung einer Kreditaufnahme gut überlegen, rät Peters. „Nicht immer wird nachgerechnet, ob die Raten auch über einen langen Zeitraum leistbar sind.“ Damit die Verlockung nicht zu groß wird, könne räumlicher Abstand zum Produkt helfen. Eine Zahlung über einen längeren Zeitraum stehe außerdem nicht immer im Verhältnis zur Ware: „Ich zahle womöglich monate- und jahrelang noch ein Produkt ab, was längst veraltet oder defekt ist.“

 Der vollständige Artikel im Weser-Kurier vom 21.08.2019

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Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Steuerschulden als Masseverbindlichkeiten

Der Insolvenzschuldner haftet für die Einkommenssteuer, die erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wurde. BFH, Urteil vom 02.04.2019 – IX R 21/17 Sachverhalt: Der Schuldner war Eigentümer einer Immobilie, die er vermietete. Im Dezember 2003 wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vermietung wurde durch die Insolvenzverwalterin zunächst fortgesetzt. Anschließend wurde die Immobilie zu Gunsten der Masse veräußert. Die Insolvenzverwalterin gab keine Steuererklärungen für den Schuldner als Vermieter ab und leistete auch keine Zahlungen auf die aus der Vermietung entstandene Einkommenssteuer. Im November 2010 wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt und das Insolvenzverfahren im April 2011 aufgehoben. Im Jahr 2012 erließ das Finanzamt Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2006, in denen es u.a. die Einkünfte aus der Vermietung gegen den Schuldner ansetzte. Entscheidung: Der Schuldner hafte als Steuerpflichtiger für Steueransprüche nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, bei denen es sich insolvenzrechtlich um vom Insolvenzverwalter nicht bezahlte Masseschulden handele, […]

Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Entgeltzahlung für Energielieferungen

Die Fälligkeit des Anspruchs eines Energielieferanten gegenüber dem Verbraucher auf Entgeltzahlung richtet sich nach der Rechnungstellung durch den Lieferanten. BGH, Urteil vom 17.07.2019 – VIII ZR 224/18 Sachverhalt: Der Schuldner lebte im Zeitraum von November 2010 bis Oktober 2012 in einer Wohnung, in der er durch ein Energieunternehmen mit Strom beliefert wurde. Mit Jahresabrechnungen von April und Mai 2013 rechnete das Energieunternehmen den Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von 1.313,09 € ab. Der Schuldner leistete hierauf keine Zahlung und berief sich auf die Einrede der Verjährung. Das Energieunternehmen hat über die Forderung einen Mahnbescheid erwirkt, der dem Schuldner im November 2016 zugestellt wurde. Entscheidung: Die Ansprüche des Energieunternehmens gegen den Schuldner auf Entgeltzahlung seien nicht verjährt. Die Verjährungsfrist sei durch die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner im November 2016, gem. § 204 I Nr. 3 BGB gehemmt worden. Für Ansprüche des Energieunternehmens sei die regelmäßige Verjährungsfrist von drei […]

Abtretung künftiger Forderungen durch den Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Eine vor Insolvenzeröffnung vereinbarte Globalabtretung des Schuldners wird im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam. BGH, Urteil vom 06.06.2019 – IX ZR 272/17 Sachverhalt: Dem Schuldner standen aus freiberuflicher Tätigkeit als Zahnarzt Vergütungsansprüche gegen die kassenärztliche Vereinigung zu. Der Schuldner trat im Dezember 1992 die Vergütungsansprüche an seine Ehefrau ab. Am 12. September 2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Am 22. September 2008 übertrug die Ehefrau ihre Ansprüche an den Vater des Schuldners. Mit Schreiben vom 01. Oktober 2008 gab der Insolvenzverwalter das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners frei. Wegen rückständiger Forderungen der Gerichtskasse erwirkte das Land gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, durch den Ansprüche des Schuldners gegen die kassenzahnärztliche Vereinigung gepfändet wurden. Der Vater des Schuldners (Zessionar) beantrage die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären, da er der Auffassung war, er habe die Forderungen durch die Abtretung wirksam erworben. Entscheidung: Der Vater […]

Fachtag 22.11.2019 – Finanzielle Bildung tut not!

Einladung zum Fachtag 2019

Finanzielle Bildung tut not! Aber wer soll sie anbieten und wie soll das geschehen?

Freitag, 22. November in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin, Hiroshimastr. 12-16, 10785 Berlin-Tiergarten

 

Thema des Fachtages

Die finanzielle Bildung in Deutschland hat derzeit, trotz zahlreicher guter Ansätze, immer noch einen geringen Stellenwert. Da wundert es nicht, wenn internationale Vergleichsstudien zeigen, wie schlecht es um die finanzielle Bildung in Deutschland bestellt ist. Hierbei waren wohlgemerkt nicht die finanzmathematischen Kenntnisse der Testteilnehmer gefragt. Es ging um das grundsätzliche Verständnis finanzieller Zusammenhänge. Für die Mitglieder des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie hoch eigentlich der tatsächliche Bedarf an nachhaltiger finanzieller Bildung in Deutschland ist, und wer für die bedarfsdeckende “Versorgung“ letztlich verantwortlich ist?

Finanzielle Bildung in Deutschland ist, wie Bildung allgemein, Ländersache. Das Ausmaß und die Qualität sind dementsprechend je nach Bundesland unterschiedlich. Unterschiedliche private Initiativen haben sich seit Jahren zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu schließen. Die Qualität ist dabei sehr unterschiedlich. Während Schulbücher von den zuständigen Ministerien intensiv geprüft werden, entfällt eine solche Prüfung bei Unterrichtsmaterial privater Anbieter. Das heißt die Materialien werden oftmals weder auf ihre Inhalte noch auf ihre Didaktik hin überprüft.

  • Wie kann finanzielle Bildung in den Bundesländern besser gefördert werden?
  • In welchem Rahmen können sich die privaten Initiativen einbringen, um gemeinsam mit den staatlichen Angeboten eine optimale finanzielle Bildung sicher zu stellen?
  • Welche Rahmenbedingungen müssen gelten, damit finanzielle Bildung nicht die falschen Anbieter in einen ungeschützten Bereich eintreten lässt?
  • Wie und von wem können Standards geschaffen werden?
  • Wie kann eine kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Initiativen stattfinden?
  • Welche Rolle spielt hierbei das Thema Flucht und Migration?
  • Können spezielle Angebote für die Zielgruppe vorgehalten werden?
  • Sind vermeintliche Online Verbraucherschützer selbst Anbieter?

Der Fachtag 2019 wird freundlicherweise vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband gefördert.

Das aktuelle Programm finden Sie hier.
Melden Sie sich hier an.

Dr. Dirk Ulbricht (Direktor iff) ist seit Oktober im Vorstand vom Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz.  Weitere Mitglieder im Vorstand sind Dr. Birgit Happel, Michael Baur, Christiane Heger sowie Marius Stark (Vorsitz), Thomas Raddatz (Stellvertretender Vorsitzender) und Franz Thien (Finanzen).

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iff-Überschuldungsradar 2019/13

Nicht-Nutzung von Schuldenberatung

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zur „Nicht-Nutzung von Schuldenberatung“ von Dr. Kerstin Herzog. Sie ist Diplom-Sozialpädagogin (FH), Schulden- und Insolvenzberaterin bei der BASF Stiftung und hat eine Vertretungsprofessur an der HS RheinMain inne.

Dr. Kerstin Herzog zeigt dabei auf, wie Überschuldete das Angebot der Schuldnerberatung bewerten und warum sie diese Angebote möglicherweise nicht wahrnehmen. Hieraus lassen sich auf wertvolle Hinweise auf die Qualität der Schuldenberatung ziehen. 

Schuldenberatung ist voraussetzungsvoll. Zunächst einmal müssen Betroffene überhaupt wissen, dass es ein Beratungsangebot gibt. Wird das Angebot auch dann nicht wahrgenommen, kann dies zum Beispiel mit Problemen der örtlichen oder zeitlichen Zugänglichkeit zusammenhängen.

Beratung aufzusuchen bedeutet aber auch für viele das Eingestehen von Hilfebedürftigkeit. Die Nutzung kann zudem mit Stigmatisierung verbunden sein. Die Inanspruchnahme fällt außerdem manchen Personen schwer, da sie womöglich mit anderen Beratungsangeboten negative Erfahrungen gemacht haben.

Dr. Kerstin Herzog verweist auf der Basis ihrer Forschung insbesondere auf drei Faktoren: Für die Betroffenen stellt sich die Notwendigkeit eines offenen und transparenten Angebots. Das Angebot muss zudem flexibel sein. Gibt es gerade andere schwierigen Situationen im Alltag, kann eine Beratung als zusätzliche Belastung wahrgenommen werden. Eine weitere wichtige Bedingung ist die Entmoralisierung der Überschuldung, also Ratsuchenden wertfrei und neutral zu begegnen. Leider machen Ratsuchende auch im Kontext der Schuldenberatung die Erfahrung, moralischen Bewertungen ausgesetzt zu sein. 

Der Beitrag von Dr. Kerstin Herzog zeigt auf: Beratung aus Sicht der Betroffenen zu analysieren, ist ein wichtiger Schritt, um dem Nutzen von Beratung näher zu kommen und zu schauen, inwiefern das Beratungsangebot den tatsächlichen Bedarfen entspricht.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Veräußerung eines durch Pfändung und Überweisung gepfändeten Anteils eines Miterben

Der durch Pfändung und Überweisung gepfändete Anteil eines Miterben, darf nur mit gesondertem Beschluss des Vollstreckungsgerichts oder einer Bewilligung des Schuldners veräußert werden. BGH, Beschluss vom 07.02.2019 – V ZB 89/18 Sachverhalt: Der Schuldner ist mit zwei weiteren Personen im Grundbuch in Erbengemeinschaft als Eigentümer zu ½ Anteil eines Grundstücks eingetragen. Ein Gläubiger des Schuldners pfändete den Miterbenanteil des Schuldners und erwirkte die Überweisung des Anteils zur Einziehung. Im Nachgang verkaufte der Gläubiger das Grundstück und übertrug es an die Erwerberin. Unter Vorlage des Erbanteilskaufvertrags haben der Gläubiger und die Erwerberin die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Erbanteils des Schuldners beantragt. Das Grundbuchamt hat die Eintragung von der Vorlage einer Anordnung des Vollstreckungsgerichts nach § 844, § 857 V ZPO oder der Genehmigung des Schuldners nach § 29 GBO abhängig gemacht. Entscheidung: Der BGH entschied, dass das vom Grundbuchamt vorgetragene Eintragungshindernis bestehe. Die Überweisung zur Einziehung nach § 857 I […]

Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO bei nichterfülllten Verträgen

Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters aus § 103 InsO ist nur dann anwendbar, wenn unerfüllte Hauptleistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis zueinanderstehen. BGH, Urteil vom 16.05.2019 – IX ZR 44/18 Sachverhalt: Die Auftraggeberin beauftragte die Schuldnerin im März 2006 mit der Planung und Errichtung einer Pflegeeinrichtung. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass die Leistungen in mehrere selbstständig gesondert abzunehmende und abzurechnende Teilleistungen aufgeteilt werden. Am 1. November 2007 fand eine Teilabnahme des Bauvorhabens statt. Dabei behielt sich die Auftraggeberin eine Liste an Mängeln vor. Die Mängelliste wurde seitens der Schuldnerin nicht anerkannt und infolgedessen auch keine Nachbesserungsarbeiten durchgeführt. Die Auftraggeberin hatte zu diesem Zeitpunkt die volle Vergütung bereits an die Schuldnerin gezahlt. Am 30.April 2012 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Auftraggeberin begehrte später gegenüber dem Insolvenzverwalter der Schuldnerin, die Feststellung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung der Mängel zur Tabelle. Entscheidung: Die Voraussetzungen eines Wahlrechts i.S.d. § 103 InsO hätten im […]