Kraftfahrzeugsteuer als Masserverbindlichkeit

Die Kraftfahrzeugsteuerverbindlichkeit ist nur dann als Masseverbindlichkeit zu werten, soweit das betreffende Fahrzeug physisch existiert. BFH, Urteil vom 21.03.2019 – III R 30/18 Sachverhalt: Die Schuldnerin war seit dem Jahr 1998 Halterin eines Omnibusses. Im September 2011 wurde das Fahrzeug durch einen Brand vollständig zerstört und ist seitdem physisch nicht mehr existent. Im Oktober 2012 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Im Mai 2016 meldete der Insolvenzverwalter das Fahrzeug bei der zuständigen Straßenverkehrszulassungsbehörde ab. Daraufhin erließ das Hauptzollamt im Juni 2016 einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter, für den Zeitraum ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Abmeldung des Fahrzeugs in Höhe von 1.900 €. Entscheidung: Die Kraftfahrzeugsteuerschuld ist keine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 InsO. Danach sind solche Forderungen Masseverbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens […]

Nachträgliche Anmeldung der Forderung als aus unerlaubter Handlung stammend

Die Rechtskraft des § 178 III InsO steht einer nachträglichen Anmeldung der Forderung als aus unerlaubter Handlung stammend nicht entgegen. OLG Köln, Urteil vom 07.02.2019 – 7 U 176/17 Sachverhalt: Eine Gläubigerin meldete im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin einen Betrag in Höhe von 61.000 Euro zur Insolvenztabelle an. Der Anspruch wurde in voller Höhe unter dem Forderungsgrund „Forderung aus Bürgschaft“ zur Insolvenztabelle festgestellt. Im Laufe des weiteren Verfahrens beantrage die Gläubigerin die Feststellung, dass ein Teilbetrag der Forderung in Höhe von 20.000 Euro aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung stammt. Die Schuldnerin widersprach dieser Feststellung. Entscheidung: Die Forderung der Gläubigerin durfte als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in der Insolvenztabelle festgestellt werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Forderung zuvor bereits mit dem Forderungsgrund „Forderung aus Bürgschaft“ zur Tabelle festgestellt wurde. Die Insolvenzgläubiger kann, wenn sie es zunächst versäumt hat, ihre Forderung als aus vorsätzlich begangener unerlaubter […]

Die Frauen und die Rentenlücke

Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”

Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!

Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.

Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten

Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.

Den Partner einbeziehen

Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”

Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt

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Mitteilung in eigener Sache

Dr. Dirk Ulbricht verlässt das institut für finanzdienstleistungen im gemeinsamen Einvernehmen. Das Institut ist derzeit insgesamt gut aufgestellt. Hierfür hat Dr. Dirk Ulbricht in den letzten Jahren eine hervorragende Grundlage geschaffen. Prof. Dr. Ingrid Größl und Udo Philipp bedauern den Weggang von Dirk Ulbricht und danken ihm für die langjährige Geschäftsführung. Dr. Dirk Ulbricht wird bei einem geregelten Übergang unterstützen und weiterhin als Research Associate für das Institut tätig sein. Zum 01.10.2019 wird Dr. Sally Peters, die bereits seit Juni kommissarisch die Geschäftsführung innehatte, die Geschäftsführerin des iff.

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Verschuldung und Privatinsolvenz – Podcastfolge mit Dr. Sally Peters

Weshalb werden Menschen insolvent und wie kommt man raus aus dem Schuldturm? Die neue Geschäftsführerin des iff Sally Peters war zu Gast bei dem Podcast „Der Finanswesir rockt“. In einem Interview zeigt sie die politisch-gesellschaftliche Seite des Themas auf.

https://finanzwesir-rockt.podigee.io/78-privatinsolvenz

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gesucht

 

Zur Verstärkung unseres interdisziplinären, engagierten Teams suchen wir
ab dem 01.01.2020 und unbefristet eine/n
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftliche Mitarbeiterin
– 30–39 Std. –

 

Ihre Aufgaben:

  • Sie entwickeln, planen und koordinieren Projektanträge und Forschungsprojekte
  • Sie organisieren Veranstaltungen
  • Teilnahme an Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen
  • Sie bereiten Themen auf und beantworten Medienanfragen
  • Sie unterstützen im Tagesgeschäft

Sie verfügen über:

  • ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches, wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Studium oder vergleichbare Kenntnisse
  • Grundkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen und die Bereitschaft sich weiter einzuarbeiten
  • Erfahrung oder Interesse an Forschung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
  • ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie Kompetenzen in der Erhebung und Auswertung qualitativer und/oder quantitativer Daten („Zahlenverständnis“)
  • das Interesse und die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten (auch interdisziplinär)
  • eine zielgerichtete, selbstständige und proaktive Arbeitsweise sowie sehr gute Organisationsfähigkeit
  • sehr gutes Darstellungs- und Ausdrucksvermögen (mündlich und schriftlich)
  • Ihre Fähigkeit zur Teamarbeit und professionellen Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern setzen wir voraus

Wir bieten Ihnen:

  • eine inhaltlich abwechslungsreiche und verantwortliche Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
  • ein wertschätzendes Miteinander im Team
  • berufliche Weiterentwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine faire Vergütung in Anlehnung an die Tarifbedingungen für Banken und Sparkassen
  • zusätzlich zum Gehalt attraktive Sonderleistungen (VWL, Fahrtkosten, Restaurant-Checks)
  • eine unbefristete Einstellung, die auf eine dauerhafte Zusammenarbeit ausgelegt ist
  • einen zentral gelegenen Arbeitsort mit sehr guter Verkehrsanbindung

Sie haben Interesse?

Dann möchten wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen inkl. Gehaltsvorstellungen ausschließlich per E-Mail bis zum 30.10.2019 unter der Kennziffer 05-2019 an: melanie.poldrack@iff-hamburg.de

Für Fragen steht Ihnen Frau Melanie Poldrack (040-309691-23) zur Verfügung.

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iff-Überschuldungsradar 2019/15

Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung-Tübingen“ von Heiner Gutbrod. Er ist Diplom-Pädagoge und beim Verein für Schuldenberatung e.V. Tübingen: Schwerpunkt Jugend-Schulden-Beratung angestellt. Co-Autoren sind Saskia Härtel und Yusupha Gaye.

Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.

Es gelingt so einen emotionalen Anker zu setzen, der andere Ebenen anspricht als die reine Wissensvermittlung. Die Teilnehmer bekommen einen Eindruck, dass Fehler korrigierbar sind. Aus erster Hand wird aufgezeigt, dass eine Befreiung aus einer schwierigen, finanziellen Situation durch Geduld, Ausdauer und Unterstützung möglich ist.

Mit diesem Ansatz gelingt es auch, mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, die wenig Erfahrung mit eigenem Geld und Verschuldung haben oder die sich schämen, eigene, teilweise negative Erfahrungen, zur Sprache zu bringen. Beide Co-Autoren sind ehemalige Verschuldete, die offen ihre persönliche Situation und ihren Lebensweg schildern. Sie bekennen sich zu Schicksalsschlägen und zu den eigenen Fehlern.

Im Überschuldungsradar wird der Ablauf einer solchen Präventionsveranstaltung mit jungen Menschen dargelegt. Nach einer Einheit über Folgen von nicht bezahlten Rechnungen und einem Erfahrungsaustausch, knüpfen sich die Erfahrungsberichte an. In Kleingruppenarbeit wird der Haushaltsplan eines Azubis gerechnet. Abschließend berichten die ehemaligen Verschuldeten, wie sie heute ihren Haushalt managen.

Mit den persönlichen Erfahrungen wird in den Kursen regelmäßig eine andere Form der Konzentration, Aufmerksamkeit und Betroffenheit erzeugt, als wenn lediglich der Schuldenberater über abstrakte Probleme, Mahnverläufe und Vollstreckungstitel spricht. Der Zusammenhang zwischen Lebensgeschichte, Schicksalsschlägen und eigenen Fehlern wird erlebbar.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig

Nicht Nutzung von SchuldnerberatungUnser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.

Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.

Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.

Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT

 

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