Corona-Soforthilfe muss beim Schuldner ankommen

iff-Pressemitteilung vom 05.05.2020

Der Anspruch auf Corona-Soforthilfe ist unpfändbar. Dies hat das LG Köln mit Beschluss vom 23. April 2020 – 39 T 57/20 entschieden. Besitzt der Pfändungsschuldner einen Anspruch auf Gewährung einer Corona-Soforthilfe, so ist ihm dieser zur Vermeidung einer unangemessenen Härte in voller Höhe zu belassen (§ 765a ZPO).

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Änderung: 15. Internationale Konferenz für Finanzdienstleistungen am 18./19. Juni 2020 findet online statt

iff-Konferenz findet dieses Jahr virtuell statt

Aufgrund einer aktuellen Verordnung des Landes Hamburg zum Corona-Virus, deren Maßnahmen bis Ende August gelten, wird die Tagung nicht in der geplanten Form stattfinden können.

Gerne möchten wir dem hohen Interesse an den Konferenzschwerpunkten Nachhaltigkeit, Überschuldung, Digitalisierung/Fintech sowie dem Umgang mit der gleichzeitigen Corona- und Klimakrise eine Plattform bieten.  

Wir haben uns dazu entschlossen, die diesjährige iff-Konferenz virtuell durchzuführen – mit vielen Vorteilen gegenüber einer Präsenz-Veranstaltung. Auch im virtuellen Format können Sie Fragen an die Referentinnen und Referenten stellen. Sie haben keinen Reiseaufwand und können von zu Hause oder aus dem Büro teilnehmen.

Hinweis für Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht: Es besteht die Möglichkeit, sich neun Stunden als Fortbildung für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anerkennen zu lassen. Die anrechenbaren Seminare sind im Programm mit FA/VuR gekennzeichnet.

Anmeldung und Programm finden Sie unter:

https://www.iff-hamburg.de/hamburg-2020/

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

Bleiben Sie gesund!

Vielen herzlichen Dank und viele Grüße aus dem iff

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Stundung von Konsumenten- und Immobilienkrediten

Im Zuge des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht können Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, bis zum 30. Juni 2020 gestundet werden. Dr. Sally Peters weist in zwei aktuellen Artikel in der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau aber darauf hin: „Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass Stundung eben nur einen Aufschub bedeutet.“ Es sollte genau abgewogen werden, ob das Stundungsangebot in Frage kommt und zu welchen Bedingungen die Stundung gewährt wird. Da das Gesetz nicht einige Unschärfen hat, verlangen beispielsweise einige Banken Zinsen. Es ist aufgrund der mittel- und langfristigen Folgen schon jetzt davon auszugehen, dass die Stundungsfrist bis zum 30. Juni nicht ausreicht.

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iff-Überschuldungsradar 2020/18

Finanzielle Grundbildung – Eine gemeinsame Aufgabe von Erwachsenenbildung und Sozialer Arbeit

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuelle Fragestel-lungen der Überschuldung in Deutschland und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport.

Im aktuellen Überschuldungsradar stellen Monika Tröster, Beate Bowien-Jansen und Ewelina Mania vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung das Projekt „Curriculum und Professionalisierung der Finanziellen Grundbildung – CurVe II“ vor.

Der Umgang mit Geld ist eine der wichtigsten Fähigkeiten im Lebensalltag. So sehen das auch 85% der Bundesbürger. Um finanzielle Grundbildung bzw. Financial Literacy zu fördern, beschäftigt sich das im Projekt mit der Konzeption von Ansätzen für Fachkräfte und Multiplikatoren, um finanzielle Grundbildung professionell umsetzen zu können. Dabei wird auch der Zusammenhang zwischen finanzieller Grundbildung und Überschuldung in den Blick genommen.

Das Projekt zielt weiterhin darauf ab, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu finden und weiterzubilden. Hierfür sind insbesondere Personen an der Schnittstelle von Sozialer Arbeit und Finanzexpertinnen und Finanzexperten qualifiziert. Das Projekt gestaltet auch Lernangebote. Dazu gehört etwa die Entwicklung eines Curriculums, welches flexibel an Zielgruppen und Bedarfe angepasst werden kann.

 

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peter

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Minikredite zu Maxikosten: So hoch ist der Preis für zusätzliche finanzielle Freiheit

Blitzkredite sind auch bekannt unter den Begriffen Sofort-, Kurzzeit-, Minikredit oder Instant Lending. Es handelt sich hierbei um Kredite mit kleineren Beiträgen und kurzer Laufzeit. Kredite unter 200 Euro sowie Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten vereinbart sind, gelten nicht als Verbraucherdarlehen. Im Gesetz steht allerdings nicht, wie hoch diese „geringen Kosten“ sein dürfen. Es besteht eine rechtliche Grauzone.

Kosten und Zinsen sollten daher vor einer Kreditaufnahme genau geprüft werden. Dr. Sally Peters, Direktorin des instituts für finanzdienstleistungen e.V., weist auf die Risiken des Kredites hin: „Derartige Kredite stehen zunehmend zur Debatte, ob sie Überschuldungstreiber sind. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen ein Kredit von Interessenten besonders schnell gewünscht wird – weil eben ein aufgetretenes Zahlungsdefizit schnell zu begleichen ist.“

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Relaunch der CAWIN-Website

Seit dieser Woche ist die neue Website unserer Software CAWIN online und präsentiert sich im modernen Design sowie einem neuen Logo. Die wichtigsten Informationen können nun von der Startseite direkt abgerufen werden. Mit dem neuen Webauftritt wurde die Seite zeitgemäßer und leichter bedienbar gestaltet. Sie kann nun auch auf mobilen Endgeräten besser bedient werden. Das responsive Webdesign passt sich automatisch an die Auflösung der Mobilgeräte an.

Das iff entwickelt und vertreibt seit 1998 CAWIN, eine Software für Schuldnerberatung, die in sehr vielen Schuldnerberatungsstellen bundesweit genutzt wird.

Grundlage für unsere Schuldnerberatungssoftware sind 30 Jahre interdisziplinäre Forschung, juristische Tätigkeit und Dienstleistungen im Bereich Überschuldung. Der vielschichtige Beratungsbedarf überschuldeter Haushalte ist ohne EDV-Unterstützung kaum zu bewältigen. CAWIN unterstützt bei der IST-Analyse, der Forderungsüberprüfung, der Schuldenregulierung sowie der Dokumentation und Auswertung der Beratung.

Das integrierte Statistik-Modul ermöglicht eine aussagekräftige anonymisierte Evaluation der Beratungsfälle. Zudem ist die vom Statistischen Bundesamt zertifizierte Schnittstelle für die Überschuldungsstatistik des Bundes enthalten. Auf Anfrage können spezifische Landesstatistiken integriert werden. CAWIN verfügt zudem über Schnittstellen für die Übernahme und Export von Daten. Die am häufigsten genutzten Funktionen sind zum Beispiel die automatische Erstellung von Word-Serienbriefen, P-Konto Bescheinigungen sowie die Erstellung eines Insolvenzantrages.

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Vor Pfändungen soll jetzt besser geschützt werden

Aktueller Beitrag im Handelsblatt greift iff-Positionspapiere auf. Die derzeitige Lage verschärft bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Pfändungsmaßnahmenwie zum Beispiel Kontopfändungen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich zwar schon länger mit einer Gesetzesinitiative zur Stärkung des Schutzes vor Pfändungen ein, durch die aktuellen Entwicklungen erfährt dies aber weitere Bedeutsamkeit. Dr. Sally Peters erklärt hierzu: „Probleme können zum Beispiel Zuständigkeitsfragen betreffen. Diverse Einrichtungen können derzeit nur einen eingeschränkten Betrieb gewährleisten. Ebenso ist noch offen, wie mit Zahlungen aus Corona-Hilfsfonds umgegangen wird.“

Bei einer Pfändung des Kontoguthabens können Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) stets über einen gewissen Geldbetrag verfügen, welcher nicht gepfändet werden darf. Mit einer neuen Gesetzeslage soll die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreiem Guthaben nun von einem auf drei Monate verlängert werden, ein Schutz von Guthaben bei Gemeinschaftskonten soll eingeführt werden und die Schuldner sollen einen erleichterten Zugang zu Bescheinigungen für die Erhöhung des pfändungsfreien Grundfreibetrags erhalten.

Insbesondere in der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher von Überschuldung bedroht. Darauf wird auch in einem Positionspapier des iff hingewiesen. Dr. Sally Peters dazu: „Besonders Menschen mit wenig Einkommen sind gefährdet, sich zu überschulden. Das liegt daran, dass es ihnen besonders schwerfällt, auf unerwartete Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme zu reagieren.“ Dementsprechend ist durch die aktuelle Pandemie mit einem Anstieg der Anzahl überschuldeter Personen zu rechnen.

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Tabuthema Schulden

Dr. Sally Peters weist in einem aktuellen Interview darauf hin, dass Ver- und Überschuldung in Deutschland noch immer stark tabuisiert werden. Das liegt unter anderem daran, dass das Thema mit vielen Vorurteilen belastet ist. Dabei sind in Deutschland fast 7 Millionen Menschen und damit rund jede zehnte erwachsene Person überschuldet. Betroffenen wird oftmals ein fehlerhaftes Konsumverhalten vorgeworfen, jedoch spielen nicht nur individuelle Faktoren eine Rolle. So sind oftmals auch strukturelle Faktoren dafür verantwortlich, dass Menschen in eine Schuldenkrise geraten. Zu den Hauptauslösern zählen beispielsweise Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, Krankheit, Scheidung und Trennung sowie Konsumverhalten und Selbstständigkeit.

Laut Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, ist Verschuldung ein normales und wirtschaftlich erwünschtes Verhalten, welches erst zum Problem wird, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Grundsätzlich sind zwar mehr Männer als Frauen überschuldet, jedoch stieg zuletzt nur die Zahl der Frauen an. Alleinerziehende sind besonders stark betroffen.

Auswege kann etwa eine Schuldenberatung aufzeigen. Dr. Sally Peters ermutigt dazu, über Geld zu sprechen und bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten eine professionelle Unterstützung zu Rate zu ziehen. Die Schuldenberatung ist vertraulich und kann, beispielsweise durch die Erstellung von Haushaltsplänen oder Vereinbarungen mit den Gläubigern, helfen, mit persönlichen Überschuldungskrisen umzugehen. Dies kann auch zu einer sozialen und psychischen Entlastung beitragen.

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Ein Virus für die Wirtschaft? Anstieg der Privatinsolvenzen ist wahrscheinlich

Das Handelsblatt greift das aktuelle Positionspapier des iff zu diesem Thema auf und fasst in einem Beitrag die aus der Pandemie resultierende Problematik für Verbraucherinnen und Verbraucher zusammen. Dabei wird auch in Frage gestellt, ob die Maßnahmen der Bundesregierung ausreichen, um die Betroffenen zu entlasten.

Die dem Coronavirus geschuldete, aktuelle Situation legt die Wirtschaft in großen Teilen lahm. Was für Unternehmen problematisch ist, wirkt sich auch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit sind oftmals die Ursache für Überschuldung, wie die iff-Überschuldungsreports der vergangenen Jahre zeigen. Durch das Virus ist hier mit steigenden Zahlen zu rechnen. Auch Prof. Dr. Udo Reifner, Dr. Sally Peters und Michael Feigl zeigen sich im Namen des iff besorgt: „Überschuldung wird eines der Hauptprobleme der nächsten Monate werden.“

Die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen versprechen eine Milderung der wirtschaftlichen Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher. So darf beispielsweise niemandem die Wohnung gekündigt oder Strom, Wasser oder Telekommunikationszugang verwehrt werden, der oder die aufgrund der Corona-Situation die Rechnungen nicht zahlen kann. Entsprechende Regelungen soll es auch für die Rückzahlung von Darlehen geben. Die Sparkassen kündigten ebenfalls ein Entgegenkommen bezüglich Zins- und Tilgungsleistungen von Verbraucherkrediten an. Auch von Inkassounternehmen wird in diesen Zeiten entsprechende Kulanz erwartet.

Aus iff-Überschuldungsreports der vergangenen Jahre ist bereits bekannt, dass es besonders für Menschen mit wenig Einkommen schwierig ist, auf unerwartete wirtschaftliche Ereignisse zu reagieren und dass sie besonders gefährdet sind, sich zu überschulden. Ob die bisher beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um einem Anstieg an Privatinsolvenzen entgegenzuwirken, wird sich zeigen.

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Pressemitteilung „Aktuelle Coronavirus SARS-CoV-2 Krise verschärft Rechtsunsicherheiten bei Kontopfändungen“

iff-Pressemitteilung vom 27.03.2020

Die derzeitige Lage verschärft bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen wie zum Beispiel Kontopfändungen. Positiv zu bewerten ist zwar, dass in diversen Bundesländern (z. B. Hamburg, Berlin) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht mehr im Außendienst tätig sind, allerdings mit folgender Einschränkung: Die Ausbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Pfändungs- und Einzie-hungsaufträgen ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Dies führt dazu, dass noch immer gepfändet wird, aber Unterstützungsmög-lichkeiten kaum vorhanden sind.

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