LG Bielefeld zur Unverhältnismäßigkeit der Versagung der Restschuldbefreiung

Hier der Hinweis auf Landgericht Bielefeld, 23 T 622/20, Beschluss 13.1.2021. Das LG hat die Versagung der Restschuldbefreiung geändert und die Restschuldbefreiung erteilt. Aus dem Beschluss:

“Zwar ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Schuldner für die Zeiträume vom 01.02. – 14.04.2019 sowie vom 18.06. – 30.06.2019 trotz mehrfacher Aufforderung … zunächst keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat und dadurch seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 Abs. 1 InsO zumindest grob fahrlässig verletzt hat. (…)

Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durfte jedoch die harte Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung nicht verhängt werden, da (mehr …)

BMJV-Broschüre “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart”

Das BMJV hat eine neue Broschüre herausgegeben, die den Titel “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart” trägt.

“Die vorliegende Broschüre soll einen ersten Überblick über das Verbraucherinsolvenz­ und das Restschuldbefreiungsverfahren geben, wobei die gesetzlichen Neuerungen zum 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt sind. Die Broschüre soll besonders den rechtsunkundigen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Hilfe sein.” (aus dem Vorwort)

Der praktische Fall (11): neue Sperrfrist nach der RSB-Verkürzung

Hier aus aktuellem Anlass ein neuer praktischer Fall: Ein Schuldner stellt im Februar 2021 einen Insolvenz- und Restschuldbefreiungsantrag. Das Gericht schreibt ihm:

“Gemäß § 287a Abs. 2 Nr. 1 InsO n.F. ist ein Restschuldbefreiungsantrag unter anderem unzulässig, wenn dem Schuldner in den letzten 11 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Davon ist vorliegend auszugehen. Ihnen wurde nach eigenen Angaben in dem Verfahren 88 IK xx/04 am xx.06.2010 die Restschuldbefreiung erteilt. Dies ist noch kein 11 Jahre her.”

Was tun? Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag.

Justizministerin Lambrecht auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag: Restschuldbefreiung nach drei Jahren auch für Verbraucher war eine Frage der Gerechtigkeit

Auf dem heute eröffneten 18. Deutschen Insolvenzrechtstag stellt BM Justiz Lambrecht klar, dass die Restschuldbefreiung nach drei Jahren auch für Verbraucher eine Frage der Gerechtigkeit war, da jeder eine zweite Chance verdient habe. – Twitter

BMF-Schreiben: “Kri­te­ri­en für die Ent­schei­dung über ei­nen Einigungs­ver­such zur au­ßer­ge­richt­li­chen Schul­den­be­rei­ni­gung”

Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 regelt die Kriterien für die Entscheidung der Fnanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2002 – IV A 4-S 0550-1/02 – (BStBl I S. 132).

Daraus: “Die Frage, ob die Finanzbehörde einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen kann, ist deshalb (mehr …)

Fortbildung BAG-SB: Schuldenfrei nach drei Jahren – das neue Privatinsolvenzrecht

Die BAG-SB bietet eine Fortbildung u.a. über die Neuerungen im Privatinsolvenzrecht speziell für Mitarbeitende in der Sucht-, Wohnungslosen-, Straffälligen- und Jugendhilfe an. Diese findet als Webinar am 24.02.2021, 10-12:30 Uhr, statt.

In diesem zweieinhalbstündigen Webinar erfahren die Teilnehmer/innen, welche Änderungen konkret beschlossen wurden und erhalten Tipps, wie sie auf Gläubigerschreiben, Inkassoanrufe oder Gerichtsvollzieherbesuche ihrer Ratsuchenden reagieren können. Vorwissen im Insolvenzrecht ist nicht notwendig, es handelt sich um eine kurze und einführende Basisveranstaltung. – Weitere Infos unter: www.bag-sb.de

AG Bochum: Dem Schuldner stehen auch im Falle der vorzeitigen Restschuldbefreiung ab dem Zeitpunkt, in welchem drei Jahre der Abtretungsfrist abgelaufen sind, die pfändbaren Lohnanteile zu

Hier der Hinweis auf AG Bochum, 16.10.2020, 75 C 72/20 (nicht rechtskräftig; LG Bochum, 9 S 115/20):

Das Insolvenzverfahren wurde am 19.09.2016 eröffnet. Am 14.11.2019 wurde ihm die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt (§ 300 InsO); der Beschluss wurde am 3.12.2019 rechtskräftig.

Der Treuhänder hat auch in der Zeit 19.9.2019 bis Dezember 2019 die pfändbaren Lohnanteile einbehalten. Das AG Bochum sah darin eine Pflichtverletzung des Treuhänders und verurteile ihn zur Zahlung der entsprechenden Beträge an den Schuldner. (mehr …)

RSB-Verkürzungsgesetz: heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!

Das “Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht” wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht! BGBl. 2020 I Nr. 67, S. 3328

Damit können ab morgen wirklich alle Anträge bei Gericht eingereicht werden, also auch in den Fällen, in denen das Scheitern des AEV länger als sechs Monate zurückliegt (Artikel 103k Abs. 4 EG-InsO). Achtung: § 2a Verbraucherinsolvenzformularverordnung beachten -> Abtretungsfrist in Anlage 3 anpassen.

Verkürzung des RSB-Verfahrens: Wann die gesammelten Anträge einreichen?

Heute hat auch der Bundesrat der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt bzw. genauer: auf einen Einspruch / der Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Die finale Fassung gibt es hier: BR-Drucksache 761/20.

Nun stellt sich Frage: wann können/sollen die sich angesammelten Anträge eingereicht werden? (mehr …)