Hinweis zur aktuellen SARS-CoV-2-Lage

iff-Pressemitteilung vom 23.03.2020

Die Dauer und entsprechend auch die Folgen der aktuellen SARS-CoV-2-Lage sind völlig unklar, es besteht das Risiko einer weltweiten Rezession. Wer kümmert sich um Einzelpersonen, Klein- und Kleinstunternehmen und soziale Einrichtungen, die eben nicht nur aktuell, sondern auch auf Sicht, von der Krise besonders betroffen sein werden?

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Pressemitteilung „iff warnt vor steigender Überschuldung“

iff-Pressemitteilung vom 23.03.2020

Die Dauer und entsprechend auch die Folgen der aktuellen SARS-CoV-2-Lage sind völlig unklar, es besteht das Risiko einer weltweiten Rezession. Wer kümmert sich um Einzelpersonen, Klein- und Kleinstunternehmen und soziale Einrichtungen, die eben nicht nur aktuell, sondern auch auf Sicht, von der Krise besonders betroffen sein werden?

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Pressemitteilung „Handlungsbedarf bei Basiskonten“

iff-Pressemitteilung vom 14.11.2019 zum Thema Basiskonten

In einem Positionspapier erörtern iff-Geschäftsführerin Dr. Sally Peters und Vereinsmitglied Achim Tiffe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest+Oprecht,  den Handlungsbedarf bei Basiskonten.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig

Nicht Nutzung von SchuldnerberatungUnser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.

Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.

Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.

Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT

 

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