NRW und Hessen fordern Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren

Nordrhein-Westfalen und Saarland wollen bundesweit die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um zehn Prozent erhöhen lassen. Am 26. März 2021 stellten die beiden Länder dazu einen Gesetzesantrag im Bundesratsplenum vor – er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. – Quelle und mehr: Bundesrat und BR-Drucksache 218/21.

Inkassokosten – Überprüfung – RVG-Tabellen-2021+2013+2004

Die hier herunterzuladende Arbeitshilfe soll die Einschätzung der konkreten - berechtigten - Vergütungshöhe erleichtern.

Bundesregierung beschließt besseren Schutz für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften beschlossen (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG).

(…) Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen im geltenden Vollstreckungsrecht vor. (mehr …)

Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung 2020

In diesem Beitrag wird der Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung weitergeschrieben. Der Index beschreibt den Vollstreckungsdruck gegenüber Privathaushalten.

BGH zur sog. “Verstrickung” auf Grund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

BGH, Urteil vom 19. November 2020, IX ZR 210/19

Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es einer erneuten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner bedarf.

RefE “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften”

Das BMJV hat den Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften” vorgelegt.

Neben einem Auskunftsersuchen der Gerichtsvoller/innen an die Polizei (§ 757a ZPO-E) sollen u.a. in der ZPO geändert werden:

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P-Konto-Reform tritt am 1.12.2021 in Kraft

Heute wurde das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2466). Deshalb steht nun fest, dass es im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft treten wird (Ausnahme: Neufassung des § 850c ZPO-neu, welches am 1.8.2021 in Kraft treten wird).

Zum Inhalt der Reform siehe

Bunderat stimmt “Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos” zu

Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: “Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte (mehr …)