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Am 12. April 2024, 10-13 Uhr freuen wir uns zu dem Thema „Resilientes Verbraucherverhalten“ in den konstruktiven und Stakeholder übergreifenden Austausch zu gehen. Tim Buchbauer und Julia Schlembach werden hierfür als Impuls ihre Forschungsprojekte vorstellen....
Im Interview mit dem Tagesspiegel Background Sustainable Finance bezeichnet Mark Branson, Präsident der BaFin, eine soziale Taxonomie als unnötig. Diese Aussage ist verbraucherfeindlich. Das iff hat hierzu Stellung genommen:
iff-Überschuldungsradar 2024/37 von Dr. Duygu Damar-Blanken und Dr. Sally Peters: Werden ältere Menschen am Finanzmarkt benachteiligt? Schon seit Langem werden von Verbraucherzentralen, Antidiskriminierungsberatungsstellen oder NGOs wie der Bundesarbeitsgemeinschaft...
Unter www.infoblaetter-schuldnerberatung.de bietet die LAG Schuldnerberatung in Hessen seit Jahren zahlreiche Informationsblätter zu Themen der Schuldnerberatung in verschiedenen Sprachen an. Dank der finanziellen Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums können wir dieses Angebot unter anderem um weitere Themen und Sprachen erweitern. So werden in den nächsten Wochen die zwei neuen Themen „Unterhalt“ und „Geldbußen“ sowie die zwei neuen Sprachen „griechisch“ und „portugiesisch“ zur Verfügung stehen.
Umfrage: Welches weitere Thema und welche weitere Sprache wären hilfreich in Ihrer Beratungspraxis?
Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2024.
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“Die Diakonie Schleswig-Holstein fordert vom Land mehr Geld für die Schuldnerberatungsstellen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Beratungsstellen ihre Angebote und Öffnungszeiten einschränken oder sogar komplett schließen müssten. Hintergrund ist die durch die Inflation bedingte hohe Zahl von Ratsuchenden bei zugleich steigenden Betriebs- und Personalkosten.
„Die Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein arbeiten am Limit“, sagt Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß. „Dabei leisten die Beraterinnen und Berater einen anerkannt wesentlichen Beitrag, um Menschen einen Weg aus Überschuldung zu ebnen oder eine Überschuldung überhaupt zu vermeiden. Insofern wäre es vor allem für die Betroffenen, ihre Familien und Angehörigen ein fatales Signal, wenn Beratungsangebote eingeschränkt oder gestrichen werden müssten.“
Als Folge der Coronakrise und den stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten hat sich in Schleswig-Holstein die Zahl der Menschen, die eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen wollen, deutlich erhöht. Gleichzeitig berichten die Beratungsstellen, dass die einzelnen Fälle immer komplexer werden, so dass der Beratungsbedarf insgesamt beträchtlich gestiegen ist. Deshalb müssten die Einrichtungen eigentlich ihr Personal aufstocken.
Das Gegenteil ist der Fall:
Morgen stimmt der Bundestag auch über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999) ab. – Quelle und mehr
In diesem Gesetz versteckt ist die neue Regelung, welche die totale Streichung des Regelsatzes im SGB II vorsieht, “wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war, eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen.” (Artikel 5 des Gesetzes)
Die Neue Richtervereinigung macht diesbezüglich auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion) und die drohende Zweckverfehlung des Vorschlages aufmerksam. Sie sieht eine Gefahr, “denn auflaufende Stromschulden und Zahlungsprobleme bei Ausgaben für Kommunikation, Verkehr und Gesundheitskosten (Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente) werden regelmäßig entstehen und nach dem Vorschlag nicht durch Sachleistungen aufgefangen. Sie belasten die Betroffenen nicht nur in besonderer Weise, sondern behindern sie in der Wahrnehmung von Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.”
Die Richtervereinigung weist darauf hin, dass das BVerfG betont hat, dass auch Personen, denen “unwürdiges” Verhalten oder sogar schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind, den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht verlieren (Urteil vom 05.11.2019, 1 BvL 7/16, Rn 120). Vor diesem Hintergrund bedürfen – so die Vereinigung weiter – “die gesetzgeberischen Entscheidungen einer besonders sorgfältigen Abwägung, die nicht in einem gesetzgeberischen Schnellverfahren mit fehlerhafter Zweckausrichtung, nämlich zur Realisierung fiskalischer Interessen statt der Ausrichtung auf die teilhabeorientierte Mitwirkung, getroffen werden sollten.”