Stellungnahme des vzbv zur Überschuldungsgefahr im Umfeld von steigenden Verbraucherpreisen: Gefahren des Dispositionskredits begrenzen

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind der Hauptgrund für ein überzogenes Konto und die Nutzung von teuren Überziehungskrediten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Demnach hat etwa jede:r siebte Verbraucher:in von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 einen Dispokredit genutzt – knapp die Hälfte gab als Grund dafür die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Der vzbv sieht darin eine Überschuldungsgefahr für Verbraucher:innen und fordert die Politik zum Handeln auf. – Quelle und mehr: PM des vzbv

Fazit der Stellungnahme des vzbv:

Um Verbraucher:innen in der aktuellen Situation von stark ansteigenden Verbraucherpreisen effektiv vor einer starken finanziellen Belastung als Folge der langfristigen Nutzung des Dispos zu schützen, sind verschiedene regulatorische Maßnahmen notwendig.

Wechsel der Trägerschaft und Relaunch unserer Internetseiten

In den letzten Monaten wurde es ruhiger um den Infodienst Schuldnerberatung und wir haben nicht mehr so regelmäßig Artikel veröffentlicht. Das hatte einen Grund: Wir waren im Hintergrund mit umfassenden „Umzugsarbeiten“ beschäftigt, denn nach 30 Jahren ist es mal wieder an der Zeit für eine Neuerung beim Infodienst Schuldnerberatung:

Die Herausgeberschaft – bisher bei der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, Diakonie Baden und Württemberg, dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und dem Paritätischen Baden-Württemberg – geht auf die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V. (liga-bw.de) über.

Die Liga Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss der elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. In enger Kooperation tritt sie auf allen Ebenen für die Interessen hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen ein.

Die Liga-Anbindung ist ein logischer Schritt, nachdem seit 2020 auch der Paritätische offizieller Mitherausgeber des Infodiensts ist und somit alle Wohlfahrtsverbände, die in Baden-Württemberg Schuldnerberatung anbieten im Infodienst vertreten sind.

Das Herz des Infodiensts – das Redaktionsteam – bleibt unverändert bestehen und wird auch in Zukunft mit viel Engagement spannende Fachbeiträge schreiben und veröffentlichen.

Auch die URL https://infodienst-schuldnerberatung.de/ bleibt gleich. Der Infodienst kann zukünftig aber auch über die Homepage der Liga Baden-Württemberg gefunden werden.

Die Webseite an sich bekam einen modernen Anstrich und entspricht nun wieder den aktuellen Anforderungen – auch für mobile Endgeräte.

Das Verschuldungslexikon ist nun direkt eingebunden und wir haben die Rubriken neu kategorisiert.
In der Rubrik „Existenzsicherung“ finden Sie alle Artikel rund um den Wohnungserhalt, Erhalt von Energieversorgung, zum Thema Pfändungsschutz und Pfändungsschutzkonto, Haftvermeidung etc..
In der Rubrik „Beratung“ finden Sie unter anderem Artikel zur psychosozialen Beratung, Budget-/ Haushaltsberatung, Hilfe zur Selbsthilfe und zu persönlichen und sozialen Problemlagen.
Hinter der Rubrik „Forderungen“ verbergen sich zum Beispiel Artikel zur Rechtmäßigkeit von Forderungen, zum Thema Inkasso und dem Arbeitskreis InkassoWatch, zu unseriösen Anbietenden, Verbraucher*innenschutz.
In der Rubrik „Regulierung und Insolvenzverfahren finden Sie alles Wissenswerte zu Themen, wie zum Beispiel Regulierungskonzepte, Stiftungen, Drittmittel, Ratenzahlungen oder Insolvenzverfahren.
Hinter der Kategorie „Methoden und Konzeptionen“ verbergen sich Artikel zur sozialen Schuldnerberatung auf der Metaebene, zu aktuellen Entwicklungen, Gesetzesänderungen, politischen Forderungen oder beispielsweise Statistik.

Herzlichen Dank an die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg für die freundliche und sehr wohlwollende Aufnahme und an die Medienagentur KINDERMANN KG aus Karlsruhe für die kompetente und mitunter geduldige Unterstützung, die wir während der Umzugsphase erfahren durften.

Schauen Sie sich doch direkt mal um und entdecken Sie die neue Internetpräsenz des Infodienst Schuldnerberatung.

Kostenfalle: Inflation treibt Menschen in den Dispokredit

<p>Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind der Hauptgrund für ein überzogenes Konto und die Nutzung von teuren Überziehungskrediten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach hat etwa jede:r siebte Verbraucher:in von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 einen Dispokredit genutzt – knapp die Hälfte gab als Grund dafür die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Der vzbv sieht darin eine Überschuldungsgefahr für Verbraucher:innen und fordert die Politik zum Handeln auf.</p>

Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts

Der Entwurf eines “Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt” enthält neben dem Hauptanliegen noch einen interessanten Passus, der für die Schuldnerberatung noch bedeutsam werden könnte.

Der § 459e StPO soll ergänzt werden. Dem Absatz 2 soll folgender Satz angefügt werden: „Vor der Anordnung [der Ersatzfreiheitsstrafe] ist der Verurteilte darauf hinzuweisen, dass ihm gemäß § 459a Zahlungserleichterungen bewilligt werden können (…)”

Ein neuer Absatz 2a soll dann wie folgt beginnen (fett von uns): “Die Vollstreckungsbehörde und die gemäß § 463d Satz 2 Nummer 2 eingebundene Gerichtshilfe können zu dem Zweck, dem Verurteilten Möglichkeiten aufzuzeigen, die Geldstrafe mittels Zahlungserleichterungen zu tilgen oder die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abzuwenden, einer von der Vollstreckungsbehörde beauftragten nicht-öffentlichen Stelle die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten übermitteln.”

Die Empfehlungen der BR-Ausschüsse nennen dabei explizit die Schuldnerberatung (Seite 8): “Regelmäßig handelt es sich bei den nicht-öffentlichen Stellen um Einrichtungen gemeinnütziger Träger, die weitere Hilfen wie beispielsweise Schuldnerberatung, Drogenberatung, Strafentlassenenhilfe etc. anbieten können.”

Der Entwurf ist nächste Woche Freitag (10.2.) im Bundesrat auf der Tagesordnung.

Neue Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut: Jetzt braucht es die Kindergrundsicherung

Aus einer frischen PM der Bertelsmann-Stiftung: “Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Das geht aus unserem neuen Factsheet “Kinder- und Jugendarmut in Deutschland” hervor.

Auch viele junge Erwachsene sind mit Armut konfrontiert. Laut Factsheet weisen 18- bis 25-Jährige mit 25,5 Prozent sogar das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen auf. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer, junge Menschen in Ostdeutschland häufiger als die in Westdeutschland.

SGB II-Leistungen beziehen allerdings nur 7 Prozent dieser Altersgruppe, was auf den ersten Blick überrascht. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Erwachsene für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und viele zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen, wie BAföG oder Wohngeld. “Die hohe Armutsbetroffenheit junger Erwachsener weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Systeme nicht gut zusammenwirken. Ohne Unterstützung durch ihre Eltern wäre es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern. Damit hängen die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus ab”, mahnt Stein [Director Bildung und Next Generation bei der Bertelsmann Stiftung].