Finanztest zu Rest­schuld­versicherungen: “Löch­rig, teuer und oft über­flüssig”

“Wenn Bank­kunden eine Kreditrate nicht mehr zahlen können, soll eine Restschuldversicherung einspringen. Eine aktuelle Unter­suchung der Zeit­schrift Finanztest zeigt aber, dass der Schutz oft über­flüssig und teuer ist und in vielen Fällen nicht greift.

Jeder Fünfte in Deutsch­land hat einen Raten­kredit aufgenommen. Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, über­durch­schnitt­lich häufig auch eine Rest­schuld­versicherung ab. Sie wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeits­losig­keit oder gar Tod nicht mehr zahlen können. Doch der Test von Rest­schuld­versicherungen bei 25 Banken zeigt, dass die Versicherungs­bedingungen oft über­raschende Einschränkungen enthalten und der Kredit­schutz sehr teuer erkauft ist. (mehr …)

LG Wuppertal zum Kreditbegriff nach § 290 InsO

Nicht ungewöhnlich: Einer Schuldnerin wird von der Bank ein Konto gekündigt. Abhebungen konnte die Schuldnerin nicht mehr vornehmen.

Ungewöhnlich: Die Schuldnerin beantragt den Erlass einer einstweiligen Verfügung und reklamiert, dass auf das Konto öffentliche Gelder und Arbeitseinkommen geflossen seien, die unpfändbar seien und zur sofortigen Auszahlung freigegeben werden müssten, um wirtschaftliche Not von ihr und ihren unterhaltsberechtigten Kindern abzuwenden. Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete daraufhin durch die oben erwähnte einstweilige Verfügung an, dass die Bank an die Schuldnerin 2.733,99 Euro auszuzahlen hätte, was sodann auch geschah.

Aber dann: Es stellte sich heraus, dass die Angaben der Schuldnerin weitgehend falsch waren, weil die Gelder gerade nicht auf das besagte Konto geflossen waren. (mehr …)

Abzocke bei Kreditabsicherungen unterbinden

Der vzbv fordert angesichts der Finanztest-Untersuchung zu vielfach mangelhaften Restkreditversicherungen politische Konsequenzen. Nötig seien als erster Schritt ein Provisionsdeckel und eine höhere Kostentransparenz. Die Politik müsse die Banken dazu verpflichten, die Kosten der Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins auszuweisen.

Bunderat stimmt “Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos” zu

Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: “Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte (mehr …)

Bundestag verabschiedet neue Regelsätze ab 2021 – Paritätischer: “statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen”

Der Bundestag hat gestern die neuen Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz für 2021 beschlossen. Ausführlicher Bericht unter www.bundestag.de.

Der Paritätische lehnt die neuen Sätze ab. Der Verband wirft der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Quelle und mehr: www.der-paritaetische.de.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärt: “Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, die Regelsätze in Hartz IV für das nächste Jahr sach- und realitätsgerecht festzulegen. Sie sind schlichtweg an der Lebenswirklichkeit vorbei berechnet.” (mehr …)

61.000 Bürger ohne Krankenversicherung

Die Zahl der Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Das geht aus der Antwort (19/23639) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23245) der FDP-Fraktion hervor.

Demnach wurden 2007 noch 196.000 Menschen ohne Krankenversicherung und ohne anderweitigen Anspruch auf Krankenversorgung in Deutschland registriert. 2015 waren es noch 75.000, 2019 ging die Zahl auf 61.000 zurück.

Das Ziel sei, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland hätten, einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen, hieß es.

Quelle: Bundestagsmeldung

Insolvenzen im Zuge der Corona-Epidemie

Bundestagsmeldung: “Zum Anteil der pandemiebedingten Insolvenzen an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen seit Januar 2020 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23442) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23028) schreibt, hat die COVID-19-Pandemie zu einem signifikanten Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt. Die Schwere der Auswirkungen der Pandemie auf das Wirtschaftsgeschehen lasse erwarten, dass mittelfristig auch die Zahl der Insolvenzen steigen wird. (mehr …)