nak: 18. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung im November in Berlin

Die Nationale Armutskonferenz (nak) meldet: In diesem Jahr wird das 18. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin stattfinden. Das Treffen wird inhaltlich von einer im Jahr 2024 gewählten Orga Gruppe vorbereitet.

Das jährliche „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ ist ein Beitrag zur Selbstorganisation auf persönlicher wie gesellschaftlicher Ebene. Es hilft, gegen Ausgrenzung vorzugehen und Beteiligung an gesellschaftlichen Austausch und Entscheidungsprozessen einzufordern. 

Weitere Infos unter: www.nationale-armutskonferenz.de/2025/06/17/18-treffen-der-menschen-mit-armutserfahrung-6-8-november-2025-berlin/

BGH: Immaterieller Schadensersatzanspruch eines Mobilfunkkunden wegen Weitergabe personenbezogener Daten durch den Mobilfunkanbieter an die SCHUFA

Hier der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 28.01.2025, VI ZR 183/22. Aus der Entscheidung:

Das Berufungsgericht (OLG Koblenz, 18. Mai 2022, Az: 5 U 2141/21) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: Der Beklagten stehe ein Anspruch auf Zahlung von immateriellem Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO in Höhe von 500 € zu. Die Klägerin habe ihre Pflichten aus Art. 5, 6 i.V.m. Art. 4 Nr. 2 DSGVO verletzt, indem sie personenbezogene Daten der Beklagten an die SCHUFA gemeldet habe, obwohl die Forderungen der Klägerin streitig und noch nicht tituliert gewesen seien, eine Meldung daher nicht hätte erfolgen dürfen. (…) Die zulässige Revision der Beklagten hat keinen Erfolg. (…)

Da der Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO weder eine Abschreckungs- noch eine Straffunktion erfüllt, darf weder die Schwere des Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung, durch den der betreffende Schaden entstanden ist, berücksichtigt werden, noch der Umstand, ob schuldhaft gehandelt wurde (…)

LG Berlin untersagt Schufa-Drohung von Voxenergie

Aus einer PM der Verbraucherzentrale Hamburg: Das Landgericht Berlin II hat der Voxenergie GmbH untersagt, Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Hinweis auf die Schufa unter Druck zu setzen, wenn es um das Begleichen offener Forderungen geht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt (Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II vom 26. März 2025, Az. 52 O 53/25).

Voxenergie hatte einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter wies darauf hin, dass es sich um ein „Spezial-Angebot“ 

handele. Nicht nur der offene Betrag selbst sei reduziert, auch das Honorar des Inkassounternehmens und zusätzliche Kosten für weitere Mahnstufen würden entfallen. Das Schreiben von Voxenergie endete mit den Sätzen: „Sollte die Überweisung nicht (…) erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso geben. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.“ 

„Die Schufa ist ein starkes Druckmittel, oft selbst dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das Vorgehen von Voxenergie ist unlauter.“

Das Landgericht Berlin II hat die Schufa-Drohung von Voxenergie für unzulässig erklärt und ist damit dem Klageantrag der Hamburger Verbraucherschützer vollumfänglich gefolgt. Voxenergie darf Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken. Anderenfalls droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Fachpolitischer Austausch mit Lars Düsterhöft (SPD)

Am Dienstag, den 17. Juni 2025, trafen sich Anne Wistuba, Leiterin der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V. (LAG SIB Berlin), sowie die Vorstandsmitglieder Marco Rauter und Carsten Welp mit Lars Düsterhöft, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, zu einem fachpolitischen Austausch. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die aktuellen Herausforderungen und Bedarfe der Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Auch die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 waren Thema. Die Vertreterinnen und Vertreter der LAG SIB Berlin betonten die Dringlichkeit einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der Beratungsangebote. Herr Düsterhöft bekräftigte ausdrücklich die Bedeutung einer kostenlosen Schuldner- und Insolvenzberatung und sprach sich dafür aus, dieses Angebot auch künftig als festen Bestandteil der sozialen Infrastruktur Berlins zu sichern. Wir danken Herrn…