Kreditrückzahlung: Degussa Bank darf Kund:innen zusätzliche Gebühr nicht pauschal in Rechnung stellen

<p>Die Degussa Bank darf Kund:innen, die einen Immobilienkredit vorzei-tig zurückzahlen, neben der üblichen Vorfälligkeitsentschädigung kei-nen „Institutsaufwand“ von 300 Euro pauschal in Rechnung stellen. Dieses Entgelt sei wegen einer fehlenden Information an die Verbrau-cher:innen unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.</p>

BGH zur Abführungspflicht eines selbständig tätigen Schuldners, von dem eine Erwerbstätigkeit nicht verlangt werden kann

Der BGH hat am 12.10.2023 unter dem Aktenzeichen IX ZR 162/22 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Sie betrifft Konstellationen, die nicht täglich vorkommen, aber wenn doch, sollten diese Leitsätze bekannt sein:

  1. Übt der Schuldner eine vom Insolvenzverwalter freigegebene selbständige Tätigkeit tatsächlich aus, hat er die Gläubiger auch dann so zu stellen, als ob er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre, wenn er dem regulären Arbeitsmarkt wegen seines Alters, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund besonderer berücksichtigungsfähiger Umstände nicht zur Verfügung steht oder stehen kann, sofern er aus der selbständigen Tätigkeit einen Gewinn erzielt.
  2. Bei der Festlegung der Höhe des sich nach dem fiktiven Nettoeinkommen zu bestimmenden Abführungsbetrags ist bei einem Schuldner, von dem wegen seines Alters, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund besonderer berücksichtigungsfähiger Umstände eine Erwerbstätigkeit nicht verlangt werden kann, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Schuldner überobligatorisch selbständig tätig ist.

Rn 16: Für einen Schuldner, der dem regulären Arbeitsmarkt wegen seines Alters, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund besonderer berücksichtigungsfähiger Umstände nicht zur Verfügung steht oder stehen kann, hat dies zur Folge, dass er nicht gegen die Erwerbsobliegenheit verstößt, wenn er keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und daher auch keine Zahlungen leisten kann. Übt der Schuldner aber gleichwohl eine selbständige Tätigkeit aus, ist er mithin überobligatorisch tätig, entspricht es der Zielrichtung des § 35 InsO, die Gläubiger an diesen Einkünften und Gewinnen teilhaben zu lassen. (…)

Frohes Fest



Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir wollen dies zum Anlass nehmen, uns für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit zu bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Besinnliche...



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21. März 2024: Mitgliederversammlung und anschließendem Fachtag

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Hessen in Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatungsstelle „Perspektivwechsel“ lädt herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 21. März 2024 in Frankfurt – Bürgerhaus Bornheim im Rose-Schlösinger-Raum.

Vormittags findet unsere Mitgliederversammlung statt. Am Nachmittag beginnt unser Fachtag zum Thema „Digitalisierung in der Schuldnerberatung“. Welches Thema interessiert Sie dabei besonders? Sie können uns dazu über das untenstehende Anmeldeformular bis zum 05. März 2024 Vorschläge unterbreiten

Eine Anmeldung ist ausschließlich über das untenstehende Onlineformular und bis zum 05. März 2024 möglich.

Bei juristischen Mitgliedern ist jeweils eine Teilnahme von zwei Personen kostenfrei. Teilnehmende, die als Vertreter eines juristischen Mitglieds dessen Stimmrecht ausüben wollen, benötigen eine Vertretungsvollmacht. Diese bitte ausgedruckt, von einer in der Einrichtung berechtigten Person unterschrieben und mit einem Stempel versehen dann zur Mitgliederversammlung mitbringen. Bitte für die Anmeldung zusätzlich das Online-Formular benutzen.

Die Einladungen können wie immer gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet werden.

Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen und Deine / Ihre Teilnahme.

Datum: 21.04.2024
Ort: Frankfurt – Bürgerhaus Bornheim im Rose-Schlösinger-Raum

  • Mitgliederversammlung von 10:00 Uhr – 12:30 Uhr
  • Fachtag von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr. Der Fachtag ist für Vereinsmitglieder kostenfrei, sonstige Interessierte können gegen einen Unkostenbeitrag von 25 Euro teilnehmen.

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Onlineanmeldung:

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