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05.05.2016: Homepage-Relaunch gestartet
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„Wer der Arbeitsagentur Geld schuldet, darf nicht auf Milde hoffen. Das Bundesarbeitsministerium verbietet in der Regel außergerichtliche Einigungen über die Ausstände.“ – zum Bericht von Kristiana Ludwig in der heutigen Süddeutschen Zeitung.
Das im Artikel genannte Papier aus dem BMAS befindet sich hier: 150121_Entscheidungen_BMAS_§§ 58 ff. BHO und § 44 SGB II
Die dortigen Aussagen sind in vielfacher Hinsicht scharf zu kritisieren. (mehr …)