Bundesweit höchstes Armutsrisiko in Bremen

Das bundesweit höchste Armutsrisiko gibt es weiterhin im Stadtstaat Bremen. Mehr als jeder Fünfte ist hier von Armut bedroht, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Die sogenannte Armutsgefährdungsquote liegt in Bremen bei 22,6 Prozent. Niedersachsen überschreitet mit einem Wert von 16,7 Prozent ebenfalls leicht den Bundesschnitt von 15,7 Prozent ? nicht aber so deutlich wie Bremen.
Haushalte gelten als von Armut bedroht, wenn sie weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Erwerbslose und Alleinerziehende haben ein besonders hohes Armutsrisiko. Weitere Risikogruppen sind Heranwachsende, junge Leute unter 25 Jahren, Geringqualifizierte, Zuwanderer sowie kinderreiche Familien. Für einen Ein-Personen-Haushalt lag die Armutsschwelle 2016 bei 969 Euro im Monat, für einen Zwei-Personen-Haushalt mit zwei Kindern bei 2035 Euro. Seit 2008 liegt die Armutsgefährdungsquote in Bremen konstant bei mehr als 20 Prozent.

Quelle: Weser Kurier vom 29.08.2017

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LG Duisburg: Keine Vollstreckung von Geldbußen während eines Insolvenzverfahrens

Aus dem Beschluss des LG Duisburg vom 5.7.17 -69 Qs 22/17:

„Die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 96 OWiG ist ferner eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO. Sie ist ein Beugemittel, mit dem die Zahlung der Geldbuße gegen den zahlungsunwilligen Betroffenen erzwungen werden soll. (mehr …)

LG Braunschweig zu § 850c Absatz 4 ZPO, wenn der unterhaltsberechtigte Angehörige eigene Unterhaltspflichten hat

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf LG Braunschweig Beschl. vom 4.1.17 – 6 T 662/16 hin. Demnach sind bei der nach § 850c Abs. 4 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung eigene Unterhaltsverpflichtungen des gegenüber dem Schuldner Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

Anmerkung Kai Henning: Gewährt der Schuldner Angehörigen Unterhalt, die über eigenes ausreichendes Einkommen verfügen, kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder über einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO erreichen, dass die Angehörigen nicht mehr als unterhaltsberechtigt berücksichtigt werden. (mehr …)

Kommentar zum Banken-Stresstest der BaFin

BaFin-Stresstest verbreitet falsche Sicherheit – deutsche Banken müssen weiter Vorsorge treiben

Der Stresstest der BaFin, der die Risiken einer Zinswende abschätzen soll, ist zu weich. Dadurch werden Risiken unterschätzt und zu wenige Rücklagen gebildet. Udo Philipp kommentiert.

Viele, vor allem die Sparkassen, beklagen den angeblichen Betrug am deutschen Sparer, der durch die niedrigen Zinsen um sichere und rentable Anlagemöglichkeiten beraubt wurde. Sie schreien nach einer Zinswende und nehmen den Chef der Europäischen Zentralbank Draghi unter schweren Beschuss – aus eigenem Interesse: Der jüngste Stresstest der BaFin zeigt, wie sehr die Gewinne der Banken in den nächsten Jahren unter Druck kommen werden, wenn die Zinsen niedrig bleiben.

Allerdings würden viele Institute die Konsequenzen eines raschen Anstiegs auf Normalniveaus auch nur schwer verdauen können, ja, manche wären sogar in ihrer Existenz bedroht. „Selbst der noch recht harmlose Stresstest zeigt, dass die Banken unbedingt weiter ihre Eigenkapitalquote erhöhen sollten und sich nicht in falscher Sicherheit wiegen dürfen. Ein härterer Stresstest der BaFin hätte gezeigt, dass viel mehr als nur 68 Banken gefährdet wären.“, kommentiert Udo Philipp.

Zum einen geht der Test nur von einem kleinen Zinsanstieg aus. Im Durchschnitt der letzten Jahrzehnte waren die Zinsen um etwa vier Prozentpunkte höher. Die BaFin rechnet aber nur mit einem Anstieg von zwei Prozentpunkten (ausführliche Darstellung).

„Banken und BaFin neigen dazu, die neugewonnene Mobilität der Kunden zu unterschätzen“, sagt Udo Philipp. Während vor PSD2 und Onlinebanking der Bankwechsel oft einer Tortur gleichkam, ist das nun recht reibungslos und zügig machbar. Das erhöht den Druck auf die Banken, einen Zinsanstieg rasch an die Sparer weiterzugeben.

Die Niedrigzinsphase beschert den Banken zuerst eine schöne Zusatzmarge. Die Sparzinsen wurden rasch an die Niedrigzinsen angepasst, die meisten Kredite aber nicht, weil sie eine vertraglich geschützte lange Zinsbindung haben. Da die Niedrigzinsphase nun schon lange währt, ändert sich das immer mehr, die Kreditzinsen sinken auch. Steigen nun die Zinsen, müssen die Banken für ihre Refinanzierung mehr ausgeben. Die Kreditzinsen aber werden sie nur deutlich langsamer anpassen können. Dann dreht das ganze ins Negative und die Banken müssen schauen, wie sie diese Lücke zwischen hohen Sparzinsen und niedrigen Kreditzinsen schließen können.

Der Stresstest der BaFin zeigt, dass die Banken hoffen, die Probleme aus dem Zinsgeschäft mit höheren Provisionen, sprich höheren Gebühren für Kontoführung oder ähnliches auszugleichen. Aus Verbrauchersicht ist das aber genau der falsche Weg. Kontoführungsgebühren sind intransparent und treffen schwache Verbraucher. Negative Zinsen hingegen würden zuvorderst Menschen mit hohem liquiden Vermögen zur Kasse bitten.

Stellenangebot

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Nähere Informaionen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Stellenangebote.

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Ergebnisse Forschungsprojekt – Herausforderungen moderner Schuldnerberatung

Die BAG-SB meldet: „Über ein Jahr forschte das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft* im Auftrag der BAG-SB zu den Herausforderungen moderner Schuldnerberatung. Die Ergebnisse stehen seit heute auf unserer Webseite zum Download zur Verfügung. Kostenfrei können Sie sowohl den gesamten Forschungsbericht ebenso wie die Zusammenfassung als PDF-Dokument downloaden.

Für uns lassen die Ergebnisse des Forschungsprojekts nur einen Schluss zu: Schuldnerberatungsthemen müssen endlich auch ernsthaft auf Bundesebene diskutiert und entschieden werden! Überschuldungsprävention und Beratung von Haushalten in finanziell angespannten Situationen zählen zu den originären Kernkompetenzen seriöser Schuldnerberatung. Doch wenn der Schuldnerberatung das Mandat und die Finanzierung fehlt, können diese Kompetenzen nicht eingesetzt werden. Die Nachsicht haben die Ratsuchenden – und der Staat, denn er hätte durch die Investition in die Schuldnerberatung viel Geld sparen können. (mehr …)

LSG NRW, Urteil vom 29.06.2017, Az. L 7 AS 607/17

Der 7. Senat des LSG NRW hält die Aufrechnung von Kautionsdarlehen für rechtswidrig, da es keinen finanziellen Spielraum in den Regelleistungen für KdU-Bedarfe gebe. Die Aufrechnung sei eine Kann-Entscheidung. Gegen die Anwendung der Aufrechnungsermächtigung auf Mietkautionsdarlehen sprächen insbesondere systematische und teleologische Erwägungen unter Berücksichtigung einer verfassungskonformen Interpretation.

Damit hat das LSG NRW als erstes Landessozialgericht eine klare Position gegen die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten abgegeben.

Quelle: Thomé-Newsletter vom 06.08.2017

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