Rücknahme- bzw. Verzichtserklärungen von Anträgen beim Jobcenter

Harald Thomé weist aus aktuellem Anlass (Aufforderung von Jobcenter-Mitarbeitern an Unions-Bürger*innen eine Antragsrücknahme zu unterzeichnen – Beispiele) völlig zu Recht auf einige Grundsätze hin:

„Wenn Menschen Sozialleistungen beantragen, hat die Behörde über den Antrag zu entscheiden, entweder bewilligt sie ihn oder sie lehnt ihn ab. Bevor das Amt ablehnt, muss sie den Antragsteller nach § 24 SGB X anhören und ihm damit die Möglichkeit auf rechtliches Gehör einräumen. (Zudem ist das JC allumfassend Beratungspflichtig [§ 14 SGB I iVm  § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II iVm § 14 Abs. 2 SGB II], es hätte hier den Hinweis geben müssen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bei Ablehnungsinteresse seinerseits ein SGB II-Leistungsanspruch besteht).

Dann hätte das JC einen rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid erlassen müssen, um so dem  Antragsteller das förmliche  Rechtsmittelweg zu eröffnen. (mehr …)

Caritas-Studie: Hohe Wohnkosten bedeuten erhebliches Armutsrisiko

„Wohnungsnot ist zu einer sozialen Wirklichkeit geworden, die gesellschaftspolitisches Konfliktpotenzial birgt“, betont Caritas-Präsident Peter Neher zum Start der Caritas-Kampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“. Die Caritas-Studie „Menschenrecht auf Wohnen” zeigt, dass bezahlbares Wohnen neben Pflege, Kinderarmut und Alterssicherung zu den drängendsten politischen Themen gehört.

Unter der Kampagnen-Homepage www.zuhause-für-jeden.de finden sich praktische Beispiele, sozialpolitische Positionen und ein interaktives Spiel, das die Mietbelastung in verschiedenen deutschen Städten zeigt. – Quelle: PM der Caritas