Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Seit dem 1. Januar 2020 erhalten berechtigte Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt künftig im Durchschnitt etwa 190 Euro Wohngeld. Außerdem werden mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Erstmalig wird das Wohngeld dynamisiert und alle zwei Jahre an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Bürgerinnen und Bürger können sich anhand von Wohngeldtabellen über die Höhe des Wohngeldes orientieren. Basierend auf diesen Tabellen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Wohngeldrechner entwickelt, der einen Überblick über den zu erwartenden Wohngeldbetrag gibt.

Der Wohngeldrechner ist auf der Homepage des BMI zu finden.

Quelle und weitere Informationen: www.bmi.bund.de

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Bundesfinanzhof zur Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

BFH, Urt. v. 21.03.2019, III R 30/18 – die Leitsätze:

  1. Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, und vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149).
  2. Ein Fahrzeug, das bereits vor Insolvenzeröffnung untergegangen ist, fällt nicht unter den Insolvenzbeschlag gemäß § 35 Abs. 1 InsO.