In der aktuellen Corona-Lage ist die zeitnahe und unbürokratische Sicherung pfändungsfreier Beträge auf einem gepfändeten Konto nicht hinreichend gewährleistet. Daher hat die AG SBV eine Positionierung zu notwendigen Anpassungen verfasst und das Papier u.a. an das BMJV und auch Vertretern der Kreditwirtschaft gesandt. Die Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto sollten deshalb unbürokratisch angepasst und die beteiligten Stellen zu einem pragmatischen Umgang angehalten werden durch:
Erweiterte Bescheinigung von Leistungen durch anerkannte Stellen, Sensibilisierung der Vollstreckungsgerichte, Aufhebung bestimmter Formvorschriften, Schutz der Leistungen aus Corona-Hilfspaketen.
Das Papier kann auf der Homepage der
AG SBV abgerufen werden
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