B90/Grüne fordern sofortige (!) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre

Unter den leider sperrigen Titel “COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz” haben B90/Grüne einen sehr bemerkenswerten Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/18681).

Das bemerkenswerte ist, dass die Regelungen des Art. 5 Nr. 1, 3-5 des BMJV-Referentenwurfs vom 13.2.2020 wortgleich (!) übernommen werden und sich der Antrag insoweit “nur” darin erschöpft, das Inkrafttreten radikal nach vorne zu verlegen.

Der BMVJ-RefE sieht eine sukzessive Einführung der Verkürzung auf 3 Jahre in der Weise vor, dass diese schließlich erst ab dem 17.07.2022 wirkt. Der Entwurf von B90/Grüne hingegen schlägt vor, dass die Neuregelungen “am Tag nach der Verkündung in Kraft” treten sollen!

Mit dem Antrag stellt B90/Grüne eine wichtige Frage: Warum soll die EU-Restrukturierungsrichtinie erst im Juli 2022 umgesetzt sein? Artikel 34 der Richtlinie bestimmt: (mehr …)