B90/Grüne: Basiskonten sollen preiswerter werden

HIB-Meldung: Der Zugang zu einem sogenannten Basiskonto, auf dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU unabhängig von der Bonität ein Recht hat, soll für alle sichergestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/19537) insbesondere eine Begrenzung der derzeit häufig überhöhten Kontogebühren, die für die Anspruchsberechtigten eine zu hohe Zugangshürde zu einem Basiskonto darstellen würden. Außerdem stehe keine Vergleichswebsite für Zahlungskonten zur Verfügung, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit zu einem objektiven und unabhängigen Vergleich der auf dem Markt vorhandenen Basiskonten-Angebote hätten.

Die Bundesregierung soll dafür sorgen dass die Kontoführungsgebühren für Basiskonten nicht höher sind als die Entgelte für andere Konten mit vergleichbarem Leistungsumfang. “Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen viele Menschen durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten, ist es daher dringend geboten, dass die Bundesregierung hier schnellstens tätig wird”, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Überschuldungsstatistik 2019 veröffentlicht

Das Statistische Bundesamt hat die aktuellen Zahlen der Überschuldungsstatistik 2019 veröffentlicht.

Über ein Drittel (35 %) der überschuldeten Personen, die im Jahr 2019 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, lebten mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind im eigenen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 29. Mai 2020 unter dem diesjährigen Motto ”Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“ mit. Weitere knapp 10 % dieser Überschuldeten hatten mindestens ein Kind, das außerhalb des eigenen Haushalts wohnte.

Insgesamt haben 2019 über 580 000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen.

Hauptauslöser der Überschuldung war für jede(n) fünfte(n) Schuldnerin oder Schuldner (20 %) im Jahr 2019 der Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist damit der meistgenannte Überschuldungsauslöser und zwar unabhängig davon, ob die beratene Person Kinder hat oder nicht.

Quelle: Destatis-Pressemitteilung Nr. 181 vom 25.05.2020

-- Delivered by Feed43 service

„Finanzberater“ stärker in die Pflicht nehmen

iff-Pressemitteilung vom 27.05.2020

Anlässlich der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BT-Drucksachen 19/18794 und 19/18861) spricht sich das iff für eine Stärkung der Verbraucherrechte aus, die mit einer verbraucherschutzorientierten Aufsicht durch die BaFin künftig gewährleistet wird. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase besitzen Finanzanlagen für Verbraucherinnen und Verbraucher eine besondere Relevanz, wodurch es einer intensiveren Absicherung einer qualitativ hochwertigen Verbraucherberatung bedarf.

Der Beitrag „Finanzberater“ stärker in die Pflicht nehmen erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

LSG Essen: Eine nach dem SGB II-leistungsberechtigte Schülerin hat einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets

Hier der Hinweis auf Landessozialgericht Essen, Beschluss vom 22.05.2020, Az. L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B. Pressemitteilung des Gerichts: “Die Antragstellerin bezieht SGB II-Leistungen und besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums. Ende Januar 2020 beantragte sie einen internetfähigen Computer. Sie legte eine Bestätigung der Schulleiterin vor, wonach sie diesen für Hausaufgaben benötige. Das Jobcenter verneinte ebenso wie das SG Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einen Anspruch.

Die Beschwerde der Antragstellerin war nur in Bezug auf die vom SG versagte Prozesskostenhilfe erfolgreich. Im Übrigen hat das LSG diese zurückgewiesen. Die Antragstellerin bedürfe keines Eilrechtsschutzes mehr, weil ihr mittlerweile durch die Schule die Nutzung eines internetfähigen Laptops aufgrund einer privaten Spende ermöglicht worden sei.

Gleichwohl, so das LSG, sei grundsätzlich ein Anspruch nicht ausgeschlossen, da die geltend gemachten Kosten einen nach § 21 Abs. 6 SGB II anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf darstellten. (mehr …)

Tacheles-Update vom 25. Mai: Kampagne – Schulcomputer sofort!

Viele einkommensschwache Haushalte sind nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag den die Schulen mit Präsenzuntericht geschlossen haben, wachsen deshalb die Rückstände bei diesen Kindern. Es ist möglich und wahrscheinlich, dass das Homeschooling weit über die Sommerferien hinaius stattfinden wird. Da die Schulen die notwendigen Geräte in der Regel nicht poder nicht zeitnah bereitstellen, kann ein Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten gegenüber den jeweiligen Sozialleistungsträgern bestehen. Der Verein Tacheles ermutigt Haushalte, die SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG-Leistungen beziehen, bei den zuständigen Behörden entsprechende Anträge zu stellen und notfalls gerichtlich zu erstreiten.  (mehr …)

Statistisches Bundesamt: In 35 % der überschuldeten Haushalte lebte 2019 mindestens ein Kind

“Über ein Drittel (35 %) der überschuldeten Personen, die im Jahr 2019 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, lebten mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind im eigenen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 29. Mai 2020 unter dem diesjährigen Motto „Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“ mit. Weitere knapp 10 % dieser Überschuldeten hatten mindestens ein Kind, das außerhalb des eigenen Haushalts wohnte.

Insgesamt haben 2019 über 580 000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen.

Hauptauslöser der Überschuldung war für jede(n) fünfte(n) Schuldnerin oder Schuldner (20 %) im Jahr 2019 der Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist damit der meistgenannte Überschuldungsauslöser und zwar unabhängig davon, ob die beratene Person Kinder hat oder nicht. (mehr …)

Akionswoche Schuldnerberatung: “Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!”

„Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“ heißt der Titel der 21. bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung, die heute begonnen hat.

Die Überschriften aus dem Forderungspapier:

  • Grundlegende finanzielle Absicherung von Kindern
  • Gleichklang von Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
  • Finanzielle Allgemeinbildung von klein auf
  • Recht auf Schuldnerberatung für alle
  • Schuldenfrei in die Volljährigkeit

LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 05.09.2019, Az. 2-09 T 283/19

Das LG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in der Wohlverhaltensphase lediglich aufgehoben werden kann, nicht aber bis zum Ende der Abtretungsfrist ausgesetzt werden kann.

Aus den Gründen:

Das Insolvenzverfahren hat für sich genommen keinen Einfluss auf die Verstrickung. Ein Zugriff auf die von Pfändungsmaßnahmen eines Gläubigers erfassten Gegenstände ist auch im Insolvenzverfahren erst möglich, wenn die Wirkungen der Verstrickung beseitigt sind. (...)
Allerdings ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung derzeit sehr umstritten, ob die Verstrickung auch beseitigt wird, sofern das Vollstreckungsorgan die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben, und ob dies zulässig ist. (...)

Allerdings ist für die Kammer derzeit keine Rechtsgrundlage für eine solche Aussetzung erkennbar, erst Recht im Hinblick auf das tatsächlich streng formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren und die dortigen Normen der ZPO. Vielmehr kommt nach den zutreffenden Ausführungen des AG Göttingen eine Einstellung der Zwangsvollstreckung etwa in Form der Ruhendstellung der Pfändung nach §§ 775 Nr. 4, 843 ZPO nicht in Betracht. (...)
Nach Ansicht der Kammer lässt sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes keine eindeutige Positionierung hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit einer Aussetzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und dessen Rechtsgrundlage entnehmen, so dass aus diesem Grunde die Rechtsbeschwerde angesichts der abweichenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung zugelassen wird.

-- Delivered by Feed43 service