AWO-Arbeitshilfe zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Nach § 305 InsO anerkannte Schuldnerberatungsstellen dürfen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 RDG Rechtsdienstleistungen “im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs” erbringen. Doch was ist mit anderen in der Sozialen Arbeit engagierten Einrichtungen?

Insofern kann hilfreich sein, dass die AWO kürzlich die 2. Auflage der Broschüre “Das Rechtsdienstleistungsgesetz. Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Beratung in den Migrationsfachdiensten” herausgegeben hat. (mehr …)