Aktualisiert: Verkürzung Insolvenzverfahren auf drei Jahre schon ab 1.Oktober 2020
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.
Eine namhafte Liste von Insolvenzjurist*innen [1] hat einen Aufruf zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 1. Juli 2020 verfasst. Der Aufruf ist in der aktuellen ZVI 2020, Beilage zu Heft 7, S. 5 zu finden, ebenso in der ZInsO 2020, Ausgabe 29, S. 1524 sowie auf der Webseite des FSB Bremen. Daraus:
“Gegen die mit dem Regierungsentwurf [2] vorgesehenen Gesetzesänderungen bestehen aber teils erhebliche Bedenken.
Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V. hat eine lesenswerte Stellungnahme zum Regierungsentwurf v. 1.7.2020 „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ [mehr zum RegE] veröffentlicht. Daraus: