“Hat der Stromgrundversorger Vattenfall jahrelang zu hohe Mahnkosten verlangt?”

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE), Bürgerschafts-Drucksache 22/1178. Daraus:

“(…) Allein der Hamburger Grundversorger Vattenfall hat zwischen Oktober 2017 und September 2018 mehr als 603.000 Mahnungen verschickt. Lagen die Mahnkosten im Jahr 2019 noch bei 3,10 Euro, sind sie seit dem 01.01.2020 deutlich niedriger und liegen nur noch bei 1,10 Euro. (…)

Kunden/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Mahnbetrag sich berechnet. So heißt es in § 17 Absatz 2 Satz 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), dass „auf Verlangen des Kunden die Berechnungsgrundlage nachzuweisen“ ist. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist,, dass es sich bei den Mahnkosten um einen Schadenersatz handelt. Die Mahnkosten sind also nicht etwa im freien Ermessen des Anbieters, sondern sind begrenzt durch die tatsächlich entstehenden Kosten. (mehr …)

Anspruch auf SGB-II-Leistungen für Unionsbürger*innen: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Juli 2020 (1 BvR 1094/20) eine sehr wichtige Entscheidung zur Frage des SGB-II-Leistungsausschlusses von nicht-verheirateten unionsangehörigen Elternteilen mit gemeinsamen Kindern getroffen: Es hat eine ablehnende Eil-Entscheidung des LSG Hessen kassiert und mit deutlichen Hinweisen an das Gericht zurückverwiesen. In einem Verfahren zur Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das LSG Hessen hatte das BVerfG in einem Beschluss vom 4. Oktober 2019 (1 BvR 1710/18) bereits mit ganz ähnlicher Begründung positiv entschieden.
Im Ergebnis heißt das wohl: In derartigen „Patchwork-Konstellationen“ müssen künftig Leistungen auch an die*den nicht-erwerbstätigen Partner*in erbracht werden, ein Leistungsausschluss ist unterm Strich nicht mehr zulässig.

Quelle und mehr: GGUA Flüchtlingshilfe Münster

Tacheles e.V.: „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“

Hier der Hinweis auf den Beitrag „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“ von Tacheles e.V. mit Musterschreiben und wichtigen Hinweisen.

“Die Schule hat in den meisten Bundesländern wieder begonnen, es ist zu erwarten, dass es coronabedingt immer wieder  zu teilweisen Schulschließungen kommen wird, zudem wird immer mehr auf digitales Lernen gesetzt. Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden den Schulen irgendwann, vielleicht zum Jahresende, digitale Endgeräte zur Verfügung stehen.

Die SchülerInnen und Schüler brauchen aber jetzt digitale Endgeräte und solange diese nicht durch das DigitalPakts zur Verfügung gestellt werden, sind sie sozialrechtlicher Bedarf.”

FG Münster sieht keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO

Das Finanzgericht Münster hat am 29.05.2020, 12 V 901/20 AO, beschlossen (Rn 30ff):

“Der Senat hat keine Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des § 240 AO [1]. Nach Auffassung des Senats hat sich dies auch nicht deswegen geändert, weil inzwischen gegen die Höhe des Zinssatzes schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen [2].

Aufgrund des vorrangigen Zwecks der Säumniszuschläge als Druckmittel zur pünktlichen Entrichtung der Steuerschuld (mehr …)

Ines Moers in Papier der Friedrich-Ebert-Stiftung: “Private Verschuldung in der Corona-Krise – Wie kann die Schuldner- und Insolvenzberatung gestärkt werden?”

In der Reihe WISO-direkt hat der Arbeitsbereich Verbraucherpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) jüngst die Publikation Private Verschuldung in der Corona-Krise: Wie kann die Schuldner- und Insolvenzberatung gestärkt werden? veröffentlicht. BAG-SB Geschäftsführerin Ines Moers skizziert darin aktuelle Herausforderungen des Fachgebiets und leitet anschließend klare politische Handlungsempfehlungen ab. – Direkt zum Papier

Aufruf zum Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 einen Regierungsentwurf zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt. Dieser weicht in einigen wesentlichen Punkten vom Referentenentwurf ab. So wird für Verbraucher die dreijährige Verkürzungsmöglichkeit zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Auch wird u.a. ein neuer Versagungsgrund eingeführt. Das Entschuldungsrecht wird sonst in Richtung eines Sanktions- und Bewährungsrechts entwickelt anstatt die Eigenverantwortung der Schuldner zu fördern.

Dafür gibt es keine Rechtfertigung aus dem Umsetzungsauftrag der EU-Restrukturierungsrichtlinie.

Maßgebliche Jurist*innen haben jetzt die Initiative ergriffen und einen Aufruf gestartet, der die wesentlichen Kritikpunkte in prägnanter Weise zusammenfasst. Dieser Aufruf soll im weiteren parlamentarischen Verfahren an die politisch Verantwortlichen weitergeleitet werden.

Durch möglichst viele Unterzeichnende soll ein Umdenken der Politik und damit entsprechende Änderungen im parlamentarischen Verfahren erreicht werden.

Wer die Bedenken teilt und diesen Aufruf unterstützen möchte, wendet sich bitte direkt an die Autor*innen. Die Unterzeichnenden werden im Aufruf dann namentlich genannt.

Zum Aufruf gelangen Sie hier: Aufruf

-- Delivered by Feed43 service

Dritte Ernte: Zahlungsaufforderungen trotz Insolvenzverfahren oder Vergleichserfüllung ? Aufruf, Fälle zu dokumentieren

Zunehmend stellt der AK Inkassowatch fest, dass Schuldner*innen Zahlungsaufforderungen erhalten, teilweise auch mit Zwangsvollstreckung gedroht wird, obwohl sie sich im Insolvenzverfahren befinden, die Restschuldbefreiung erteilt wurde, sie einen getroffenen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllen oder einen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllt haben. Der AK Inkassowatch hat aufgrund vorliegender Fälle den Verdacht, dass sich hier ein Markt am Entwickeln ist, den man auch als Dritte Ernte bezeichnen könnte.

Der AK Inkassowatch ruft dazu auf, Fälle zu allen vier Konstellationen zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen. Nur wenn wir nachweisen können, dass ein und derselbe Gläubiger in der Regel eine Inkassofirma mehrfach auffällt, besteht die Chance, gegen diesen ggf. auch strafrechtlich vorzugehen. Andernfalls werden die Gläubiger immer mit einem bedauerlichen Einzelfall argumentieren!

Der hierzu entworfene Musterfragebogen sowie weitere Informationen können auf der Homepage des AK InkassoWatch
Inkassowatch abgerufen werden

-- Delivered by Feed43 service

Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Gesetz zur Verbesserunng des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Stellung zum Regierungsentwurf vom 20.04.2020 für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbrauchschutzes im Inkassorecht genommen. Kernpunkt der Stellungnahme ist die Frage der Höhe der Inkassovergütung. Vor allem an einer deutlichen Kostensenkung wird sich letztendlich entscheiden, ob die Zielsetzung des Gesetzes "geringere Kosten und mehr Transparenz" wirklich gelingen oder scheitern wird.

Die Stellungnahme ist auf unserer Homepage im Bereich Arbeitsmaterialien zu finden.

Quelle und weitere Informationen: AK InkassoWatch (
Link)

-- Delivered by Feed43 service

BFH, Beschluss vom 9.7.2020, Az. VII S 23/20 (AdV)

Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

Leitsätze:

1. Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.

2. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

Die vollständige Entscheidung kann auf der Homepage des Bundesfinanzhofs
(Link: Bundesfinanzhof) abgerufen werden.

-- Delivered by Feed43 service