Verkürzung von Restschuld­befreiungs­verfahren: Gegenäußerung der Bundesregierung

Unter BT-Drucksache 19/22773 ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (dazu unsere Meldung vom 18.9.2020) zu finden. Daraus in Auszügen:

– Der Evaluationszeitraum bis zum 30. Juni 2024 ist angemessen.
– [Die EU-Richtlinie] empfiehlt lediglich, so früh wie möglich die Bestimmungen der Richtlinie über die Entschuldung auch auf Verbraucher anzuwenden. Dieser Empfehlung wird mit dem Entwurf probeweise und mit Blick auf die derzeitigen besonderen Krisenerscheinungen entsprochen. Über eine Verlängerung der Geltungsdauer der Regelungen soll nach Bewältigung der Krisenerscheinungen und auf Grundlage der Informationen entschieden werden, welche die Evaluation liefern wird.
– Die Bundesregierung hält daran fest, dass eine Verkürzung der Speicherfristen [für Auskunfteien] nicht ohne die (…) vorgesehene Evaluation vorgenommen werden sollte.

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Das Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.

Eine Übersicht gibt die PM des BMJV. Dort ist der Gesetzentwurf selbst nicht zu finden. Am 23.6.2020 wurde allerdings der Referentenentwurf veröffentlicht und im Anschluss werden 81 (!) Stellungnahmen wiedergegeben.

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Bundeskabinett hat letzten Mittwoch den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Das Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.

Eine Übersicht gibt die PM des BMJV. Dort ist der Gesetzentwurf selbst nicht zu finden. Am 23.6.2020 wurde allerdings der Referentenentwurf veröffentlicht und im Anschluss werden 81 (!) Stellungnahmen wiedergegeben.

Statistisches Bundesamt: Lohnspreizung: Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden nimmt ab

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden hat sich zwischen 2014 und 2018 leicht verringert. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) im Jahr 2014 einen Stopp der sogenannten Lohnspreizung berichtet hatte, zeigen die Ergebnisse der Verdienststrukturhebung 2018 erstmals eine Tendenz zur Lohnangleichung zwischen Gering- und Besserverdienenden: 2018 erzielten Besserverdienende das 3,27-Fache des Bruttostundenverdiensts von Geringverdienenden, während es 2014 noch das 3,48-Fache gewesen war. – Quelle und mehr: PM des Statistischen Bundesamtes