iff-Überschuldungsradar 2020/21: Geflüchtete in der Schuldnerberatung – Rechtliche Rahmenbedingungen

Das aktuelle Überschuldungsradar von Lioba Kraft beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Geflüchteten in der Schuldnerberatung. Die fortlaufende Immigration von Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der ganzen Welt nach Deutschland geflüchtet sind und flüchten, stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Die Geflüchteten selbst müssen sich in einem neuen Umfeld, mit einer neuen Sprache und einem komplexen Wirtschafts-, Arbeits- und Finanzsystem zurechtfinden, während Berater*innen aller Sparten in einem Bereich, in dem sich viele relevante Gesetzesgrundlagen überschneiden, den Überblick behalten müssen. 

Zum Überschuldungsradar.

Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2021

Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden zum 1. Januar 2021 steigen. Dies hat heute der Bundestag beschlossen.

Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Kritik kam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jörg Cezanne (Die Linke) begrüßte zwar die Anhebung des Kindergeldes, kritisierte aber die ungleiche Entlastung. (mehr …)

Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien (Rein/Zimmerma…

Auf der Seite des Infodienst Schuldnerberatung wurde ein Beitrag zur "Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften" der Professoren Andreas Rein und Dieter Zimmermann veröffentlicht, der zuerst in der ZVI erschienen und nun frei verfügbar ist. Zu finden ist ber Beitrag unter Infodienst Schuldnerberatung

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Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien (Rein/Zimmerma…

Auf der Seite des Infodienst Schuldnerberatung wurde ein Beitrag zur "Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften" der Professoren Andreas Rein und Dieter Zimmermann veröffentlicht, der zuerst in der ZVI erschienen und nun frei verfügbar ist. Zu finden ist ber Beitrag unter Infodienst Schuldnerberatung

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Entscheidung zum Gesetzesentwurf „Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahrens“ steht weiterhin aus

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens steht weiterhin zur Entscheidung aus ( 19/21981).


Auf der Tagesordnungsliste ist auch diese Woche die Änderung weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss Thema, so dass eine kurzfristige Entscheidung nicht zu erwarten ist.

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Entscheidung zum Gesetzesentwurf „Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahrens“ steht weiterhin aus

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens steht weiterhin zur Entscheidung aus ( 19/21981).


Auf der Tagesordnungsliste ist auch diese Woche die Änderung weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss Thema, so dass eine kurzfristige Entscheidung nicht zu erwarten ist.

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Rein / Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Andreas Rein und Dieter Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien, welcher im Original in der ZVI 2020, 330 veröffentlicht wurde und nunmehr auch unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/erhoehung-pfaendungsfreibetrag-stief-patchwork-familien/ frei nachlesbar ist.

Der Beitrag ist zugleich eine Besprechung des Beschlusses LG Bielefeld v. 28. 1. 2020, 23 T 38/20. Diese Entscheidung war auch Vorlage des “Praktischen Falls (8): drohende Hilfebedürftigkeit nach Lohnpfändung“.

Verkürzung Restschuldbefreiung: Bundestag entscheidet diese Woche nicht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) steht zur finalen Entscheidung an. Nur wann?

MdB Hirte (CDU/CSU) war am 09.09.2020 optimistisch: “Wir werden es nicht schaffen, das Gesetz am 01. Oktober im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn es einige Tage später kommt…” (Quelle).

Diese “einige Tage” werden zumindest diese Woche nicht vorangetrieben werden, denn: auf der Tagesordnung steht das Verkürzungsgesetz diese Woche weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss.

Bleibt insoweit nur zu hoffen, dass was lange währt, am Ende auch gut wird. Zur Kritik am Regierungsentwurf siehe etwa: Stellungnahmen der Sachverständigen und Aufruf zum Regierungsentwurf.

Der praktische Fall (9): Wann sind die Kosten des Strafverfahrens eine Insolvenzforderung?

Über das Vermögen eines Schuldner wurde vor etwa einem Jahr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Nun kommt er mit einer frischen Kostenrechnung der Staatswaltschaft zu Ihnen. Vor zwei Monaten wurde er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 EUR (also: 2.400 Euro) mit Auferlegung der Kosten des Verfahrens verurteilt.

Nun verlangt die Staatsanwaltschaft Ermittlungskosten in Höhe von über 17.000 Euro!

Kann es bedeutsam sein, dass die Staatsanwaltschaft schon vor der Insolvenzeröffnung gegen den Schuldner ermittelt hatte?

Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien

Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.