vzbv zur Stundung von Krediten: “Verbraucher zahlten drauf”

“Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen Verbrauchermeldungen vor, die belegen, dass Geldinstitute das gesetzlich festgelegte Kreditmoratorium nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt haben. Nun ist es an den Banken, gesetzeswidrig eingeforderte Zinsen an die Verbraucher zurückzuerstatten und auf weitere unrechtmäßige Forderungen zu verzichten.” – Quelle und mehr: vzbv

VerfGH Berlin: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von Eilbedürftigkeit bei sanktionsweiser Minderung von Arbeitslosengeld II

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 11.12.2019, Aktenzeichen: 43/17. Leitsätze:

  1. Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung fehlender Eilbedürftigkeit bei einer Minderung der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent verkennt den Gehalt des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Beschluss vom 11. April 2014 – VerfGH 31/14 -, Rn. 17 m. w. N.)
  2. Es fehlt an der gebotenen Würdigung des Einzelfalls, wenn bei der Dringlichkeitsprüfung allein schematisch auf die Minderungshöhe abgestellt wird. Bei einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent bei noch laufendem Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich von Eilbedürftigkeit auszugehen. Das gebietet das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 6 VvB i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip.

Siehe dazu die lesenswerte Besprechung von RA Jens-Torsten Lehmann: Keine Bagatellgrenze im einstweiligen Rechtschutz: zum Eilbedürfnis bei Sanktionen im SGB II (ASR 2/2020)