Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 regelt die Kriterien für die Entscheidung der Fnanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2002 – IV A 4-S 0550-1/02 – (BStBl I S. 132).
Daraus: “Die Frage, ob die Finanzbehörde einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen kann, ist deshalb (mehr …)