In 10 Tagen läuft die Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV ab, nachdem die alten Formulare weiterhin genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund fragen sich einige: wann kommen die neuen Formulare?
Das ist allerdings ein Scheinproblem! Denn die neuen Formulare sind schon längst da. Sie stehen unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html. Dort wurden die Änderungen des RSB-Verkürzungsgesetzes eingearbeitet und mehr ist auch gar nicht erforderlich. So sieht es auch das IFF.
I. Mögliche Irritationen: (mehr …)