Frank Wiedenhaupt: Corona-Hilfen, deren Verwendung und Insolvenzverfahren

Passend zur Meldung in der letzten Woche, BGH: Corona-Soforthilfe ist unpfändbar, weist Frank Wiedenhaupt auf diverse Probleme bezüglich der Corona-Hilfen hin:

“In unsere Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für Kleinstselbstständige aber auch in die Sprechstunden der Kammern kommen vermehrt Ratsuchende, die von der auszahlenden Stelle der Corona-Hilfen aufgefordert wurden und werden, die korrekte Verwendung der Mittel nachzuweisen. Aus den Gesprächen ergeben sich teilweise zwei Probleme:

BVerfG: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Februar 2021
2 BvL 8/19 entschieden, dass Art. 316h Satz 1 EGStGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auch soweit er die Neuregelungen in Fällen für anwendbar erklärt, in denen bereits vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes Verfolgungsverjährung eingetreten war. (mehr …)

BGH: Corona-Soforthilfe ist unpfändbar

Der BGH hat am 10.03.2021, VII ZB 24/20 entschieden:

  1. Bei der Corona-Soforthilfe (Bundesprogramm “Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbständige” und ergänzendes Landesprogramm “NRW-Soforthilfe 2020”) handelt es sich um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbare Forderung.
  2. Im Hinblick auf die Verwirklichung der mit dieser Soforthilfe verbundenen Zweckbindung ist in Höhe des bewilligten und auf einem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gutgeschriebenen Betrags der Pfändungsfreibetrag in entsprechender Anwendung des § 850k Abs. 4 ZPO zu erhöhen.