Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021

Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.

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Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue “Statistik zur Überschuldung privater Personen”

Das Statistische Bundesamt hat die neue “Statistik zur Überschuldung privater Personen” (Fachserie 15 Reihe 5) veröffentlicht.

Aus der Pressemitteilung dazu: “Im Jahr 2020 stellte Arbeitslosigkeit für fast jede fünfte überschuldete Person (19,7 %), die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchte, den Hauptauslöser der Überschuldung dar. Als zweithäufigster Grund der Überschuldung wurden Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 16,5 % genannt. (mehr …)

Sonderbeilage des HK-Privatinsolvenz-Kommentars (Henning/Lackmann/Rein) als PDF

Der Nomos HK-Privatinsolvenz-Kommentar, der von Henning/Lackmann/Rein herausgegeben wird und zu dem es eine Kooperation mit der BAG-SB gib, hat eine Sonderbeilage erhalten.

Dort werden die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (BGBl. I 2020, 3328) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (BGBl. I 2020, 3256) kommentiert.

Die Beilage ergänzt den bestehenden Kommentar und ist hier kostenfrei aufrufbar.

DGB-Broschüre “Bezahlbar ist die halbe Miete”

Hier der Hinweis auf die DGB-Broschüre “Bezahlbar ist die halbe Miete – Gewerkschaftliche Positionen für eine soziale und nachhaltige Wohnungspolitik”.

Die Mieten steigen, Immobilien- und Baulandpreise gehen durch die Decke – doch viele politisch Verantwortliche haben den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen. Um die Wohnungsmisere zu lösen, brauchen wir eine wohnungspolitische Kehrtwende.

Mehr auf der Seite des DGB.

DGB fordert nach BVerwG-Urteil: “BAföG grundlegend überarbeiten!”

Der DGB meldet: “Das Bundesverwaltungsgericht stellt mit einem aktuellen Richterspruch infrage, ob das BAföG verfassungsfest ist. Die Bedarfssätze der Studierendenförderung seien zu niedrig, weil sie unter dem notwendigen Existenzminimum liegen. Das BAföG gehöre nun grundlegend verbessert, die Studierenden sollten Widerspruch gegen ihre jetzigen Bewilligungsbescheide einlegen, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Freitag in Berlin.”

Siehe unsere Meldung vom 21.05.2021 und die Webseite von RA Schaller.