Landtag NRW fordert Landesregierung auf, die “solide Weiterentwicklung der Schuldnerberatung” zu prüfen – lehnt aber Recht auf Schuldnerberatung und Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung ab

Am 20.04.2021 hat der Landtag NRW bemerkenswerte Beschlüsse zur Schuldnerberatung gefasst. Es soll viel “geprüft” werden.

  • Der CDU/FDP-Antrag “Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in NRW solide weiterentwickeln” – Drucksache 17/13410 wurde angenommen.
  • Der SPD-Änderungsantrag – Drucksache 17/13552 – wurde abgelehnt.

Aus dem angenommenen Antrag: “Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • eine angemessene Erweiterung des Zugangs zu kostenfreier Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu prüfen.
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Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Wie vorgestern vermutet, ging es dann schnell: gestern wurde das Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, BGBl. 2021 I Nr. 20, 850. Damit treten heute (!) die Änderungen von § 850c, § 850f ZPO in Kraft (mehr hier und Synopse buzer.de).

Die anderen Änderungen werden im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft treten, so dass Zeit besteht, sich damit zu befassen. Was aber geschehen sollte, da zahlreiche Vollstreckungsvorschriften als auch die InsO betroffen sind. (mehr …)

Noch einmal (IV): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular

Auf der BAG-SB-Jahresfachtagung war auch das Verbraucherinsolvenz-Antragsformular Thema. Im gestrigen Praxisforum zum neuen Insolvenzrecht stellte Regierungsdirektor Bornemann vom BMJV klar, dass das Verordnungsrecht [Anmerkung: also nicht das Formular auf der Webseite des BMJV] maßgeblich sei.

In der Änderung der Formularverordnung durch das RSB-VerkürzungsG sei die Änderung der Fußzeile übersehen worden. Die alte Fußzeile (“7/2014”) sei geltendes Verordnungsrecht. Die Formulare, welches das BMJV herausgegeben hat, seien diesbezüglich “vielleicht nicht ganz sauber”. All dies sollte kein Problem sein, da eine “offensichtliche Unrichtigkeit” vorliegen würde. (mehr …)

Änderung der §§ 850c, 850f ZPO mit Wirkung zum Wochenende?!

Das Corona-Geschehen führt zu ungewöhnlichen Zeitläufen. Heute wird der Bundestag um 12:20 Uhr über “Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19” beschließen. Dabei hängt sich das Verfahren an das Gerichtsvollzieherschutzgesetz an.

BT-Meldung: “Zusammen mit diesen Änderungen [gemeint: Covidregelungen] soll das Gerichtsvollzieherschutzgesetz beschlossen werden. Es ist in derselben Beschlussempfehlung (19/29246) enthalten, hat aber inhaltlich keine Berührungspunkte mit dem Infektionsschutzgesetz. Die Initiative (19/27636) zielt darauf, den Schutz von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt zu verbessern sowie weitere zwangsvollstreckungsrechtliche Vorschriften zu ändern.”

Besonders bedeutsam in zeitlicher Hinsicht: das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG; BGBl. 2020 I 2466; siehe auch hier) wird teilweise vorgezogen! (mehr …)

Rückforderungen im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (ALG I)

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drucksache 19/27674, gibt einige interessante Zahlen. Auszug:

  • Die Zahl der Mitarbeiter beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist von 2015 bis 2020 um 46 % von 593 VZÄ auf 863 VZÄ gestiegen.
  • In den Jahren 2015, 2019 und 2020 wurden im Rechtskreis des SGB II insgesamt rund 8,1 Millionen Erstattungsbescheide erstellt.
  • In 2020 wurden 544.270 Widersprüche gegen SGB II-Bescheide entschieden, von denen 190.000 oder 35,0 % vollständig oder teilweise stattgegeben wurde.
  • Im Januar 2021 betrug der offene Forderungsbestand SGB II insgesamt 2.889.454.456 Euro.
  • In 2020 waren 1.198.169 Personen von einer SGB II-Aufrechung betroffen, was einem Anteil von 21,2 % entspricht.
  • In 2020 wurden im Rechtskreis SGB II 31 Forderungen im Volumen von 5.061 Euro erlassen.

Die Lektüre der gesamten Drucksache lohnt sich.

B90/Grüne-Antrag: Gesetz über faire Verbraucherverträge dringend nachbessern

Zum Entwurf eines Gesetzes über faire Verbraucherverträge fordern B90/Grüne eine dringende Nachbesserung – BT-Drucksache 19/28442. Es wird u.a. gefordert

  • eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um mehr als einen Monat auszuschließen; auch bezüglich Verträge über die regelmäßige entgeltliche Nutzung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Fitnessstudioverträge)
  • eine Pflicht zum Vorsehen eines einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons vorzugeben, soweit der Abschluss des Vertrags im Zusammenhang mit einem Bestell- bzw. Vertragsabschlussbutton erfolgt
  • die sogenannte Bestätigungslösung (mehr …)