Monat: September 2021
BGH-Urteil: Dispozinsen müssen transparenter sein
Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die beiden Banken geklagt.
Quelle und mehr: PM der vzbv; XI ZR 46/20 (Deutsche Bank) und XI ZR 19/20 (Sparda-Bank Hessen)
Zum Rückzahlungsanspruch von Fitnessstudiobeiträgen nach coronabedingter Schließung des Studios
Der vzbv weist auf Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021 (2 S 35/21) hin: Wenn ein Fitnessstudio aufgrund behördlicher Anordnung infolge einer Virus-Pandemie schließen muss, so können die Beiträge für den Zeitraum zurückgefordert werden, ohne dass der Vertrag sich um den Zeitraum der Studioschließung verlängert.
BGH zur Rücknahme eines Restschuldbefreiungsantrags
BGH, Beschluss vom 15. Juli 2021 – IX ZB 33/20 – Leitsatz:
Hat ein Gläubiger in einem asymmetrischen Verfahren in dem zur Anhörung der Gläubiger anberaumten Termin oder innerhalb der stattdessen gesetzten einheitlichen Erklärungsfrist einen zulässigen Versagungsantrag gestellt, kann der Schuldner seinen
Antrag auf Restschuldbefreiung nur noch mit Zustimmung dieses Gläubigers zurücknehmen.
InsO § 289 Abs. 1 aF, § 290 Abs. 1 Nr. 1 aF, § 300 Abs. 1 aF
Neufassung des Entwurfs einer Verordnung zur Anpassung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen an unionsrechtliche Vorgaben
Das BM für Wirtschaft und Energie meldete am 2.8.2021: “Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten (Anm: vgl. hier) „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten.
Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden. (…) Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.”
AG Köln zur Rechtswegzuständigkeit beim Vollstreckungsverbot des § 89 InsO
Das AG Köln hat am 18.6.2021 unter dem Aktenzeichen 70a IN 111/19 (283 M 555/21) entschieden:
- § 89 Abs. 3 InsO begründet keine Rechtswegzuständigkeit. Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht nach § 89 Abs. 3 InsO setzt voraus, dass nach allgemeinen Grundsätzen die Zivilgerichte zuständig sind.
- § 89 Abs. 3 InsO begründet kein eigenständiges Rechtsmittel. Die Norm enthält lediglich eine Zuständigkeitszuweisung an das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht und setzt ein zulässiges Rechtsmittel zu den (zivilgerichtlichen) Vollstreckungsgerichten voraus.
Aus der Entscheidung: (mehr …)
Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite
Hier der Hinweis auf die Bundesrats-Drucksache 586/21 = Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite. Anlässlich der heutigen 719. Sitzung des Bundesrats-Ausschusses für Fragen der Europäischen Union hat das iff Hamburg ein Positionspapier dazu veröffentlicht.
Daraus: “So enthält der Richtlinienvorschlag die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, finanzielle Allgemeinbildung insbesondere für junge Erwachsene, die erstmalig einen Verbraucherkredit aufnehmen, zu fördern und die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsdiensten zu verbessern. Idealerweise würde dies dazu führen, dass allen Schuldner:innen ein Recht auf Schuldnerberatung zustünde.”
Vgl. dazu etwa Art. 36 des Vorschlags: “Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Verbrauchern Schuldenberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.”
Deutlicher Anstieg der Verbraucherinsolvenzen in Hamburg
Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein meldet, dass es im ersten Halbjahr 2021 einen deutlichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen gab. So gab es 1.282 Anträge, was immerhin das fast 1,5-fache des gesamten Jahres 2020 (dort: 859) ist.
Das Amt erläutert: “Diese Entwicklung ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2020 die Rechtsvorschriften zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vorbereitet wurden. Da das entsprechende Gesetz erst zum Jahresende 2020 verabschiedet wurde, dürften viele Betroffene ihren Antrag auf Insolvenz und Restschuldbefreiung verschoben und diesen erst im Jahr 2021 gestellt haben.”
Einzelheiten: 12/2020 (Jahreszahlen ab Seite 6) und 6/2021 (Halbjahreszahlen ab Seite 6)
Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten
Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.
Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. (mehr …)
Ausbildungsoffensive digitale Schuldnerberatung

Während coronabedingt die BAG-SB ihre technische & organisatorische Transformation zu einem „hybriden“...
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