Zweiter Heizkostenzuschuss einstimmig gebilligt

Soeben hat der der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (20/3884) gebilligt – und zwar einstimmig. Zuvor hatte der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (20/4097). 

Wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen der Regierung zufolge alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind.

Sie sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten. Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Für sie sieht die Bundesregierung einen pauschalen Zuschuss vor.

Der Bundesregierung zufolge werden von der Maßnahme rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, profitieren. Das Gesetz sieht außerdem eine Konkretisierung des Paragrafen 85 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor. Sie soll es den Leistungserbringern in der Pflege ermöglichen, zügig Verhandlungen mit den Pflegekassen aufzunehmen, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

Insgesamt rechnet der Bund bei Einführung des zweiten Heizkostenzuschusses mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023. Es wird angestrebt, dass die Zuschüsse noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dem im Ausschuss für Wohnen zugestimmt wurde, wird im Gesetz nun klargestellt, was unter einer unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten verstanden werden soll: zum einen eine „erhebliche Abweichung der tatsächlichen Bewohnerstruktur“, zum anderen eine „erhebliche Änderung der Energieaufwendungen“. – Quelle

Siehe auch https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html

Anmerkung: in der BT-Debatte wurde mal wieder von “sozial schwachen” Personen gesprochen und dabei offenbar einkommensarme Personen gemeint. Das ist sehr ärgerlich. Mehr dazu hier und hier. Dort auch die Quelle zu Heribert Prantl:

Sozial schwach sind diejenigen, die den Armen aus der Armut helfen könnten, es aber nicht tun.

Ende 2022 wird voraussichtlich der erste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung auf Basis amtlicher Daten vorliegen

Der Paritätische berichtet, dass am 11.10.2022 im BMAS die Verbändeanhörung zum ersten Wohnungslosenbericht des BMAS stattfand. Mehr dazu hier.

Bei der Gelegenheit aus der Pressemitteilung Nr. 299 vom 14. Juli 2022 des Statistischen Bundesamtes: Zum Stichtag 31. Januar 2022 waren in Deutschland rund 178.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, beispielsweise in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der erstmals durchgeführten Statistik aus den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen mitteilt, waren knapp 74.000 untergebrachte wohnungslose Personen alleinstehend (41 %).

Knapp 59 000 Personen (33 %) waren innerhalb eines gemeinsamen Haushalts als Familie beziehungsweise als Paar mit Kindern untergebracht. Rund 23 000 Personen (13 %, einschließlich der Kinder) lebten während der Unterbringung in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Rund 4 500 Personen (3 %) waren als Paare ohne Kinder untergebracht. Für die übrigen rund 18 000 Personen (10 %) wurde der Haushaltstyp „sonstiger Mehrpersonenhaushalt“ angegeben oder ihr Haushaltstyp war unbekannt.

Energiepreispauschale für Rentner:innen und Versorgungsempfänger:innen beschlossen

Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner und für Änderungen der Verdienstgrenze bei den Midijobs zugestimmt (20/3938). Die Vorlage wurde in dritter Beratung mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/4095) zugrunde.

Quelle und mehr: Bundestag