Bundestag berät über Energiepreispauschale für Rentner:innen

Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. So sieht es der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ (20/3938) vor, den der Bundestag morgen 40 Minuten lang beraten wird. Im Anschluss an die erste Lesung soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Quelle und mehr: Bundestag

Der Gesetzgeber hat dabei gelernt, denn nun heißt es im Entwurf klar: “Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.” Dies wird freilich nur für die EEP nach diesem Gesetz gelten.

Hinsichtlich der schon bestehenden EEP siehe auch Frage MdB Rainer (Frage 17):

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass die Energiepreispauschale nicht bei einem Schuldner gepfändet, sondern von diesem tatsächlich für die erhöhten Ausgaben für den Bezug von Energie eingesetzt werden kann (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html, Frage 27)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 20. September 2022

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Entlastungspakete auch tatsächlich bei den Menschen ankommen können. Es wird derzeit geprüft, ob eine Anpassung gesetzlicher Regelungen nötig ist.