Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz”

Hiermit laden wir herzlich zum Online-Seminar

„Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz“
mit Gabriele Janlewing
am Donnerstag, 20. Juni 2024, 9 – 16 Uhr, via ZOOM ein.

Trennung und Scheidung zählen zu den „Big Five“ der Überschuldungsgründe. Der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Familienrecht kommt daher in der Schuldnerberatung eine besondere Bedeutung zu.

Anhand konkreter Beispielsfälle soll der Umgang mit typischen, in der Schuldner – und Insolvenzberatung vorkommende Unterhaltskonstellationen aufgezeigt werden.

Anmeldefrist: 31.3.2024, Details in der Seminareinladung, direkt zur Anmeldeseite

Auch nach Inkassoreform: Strukturelles Ungleichgewicht zwischen Inkassounternehmen und Verbraucher*innen

Gemeinsame Stellungnahme AK InkassoWatch, VZen, BAG-SB, AG SBV Rahmen der Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

vzbv: Auch nach Inkassoreform bieten die Regelungen keinen hinreichenden Verbraucherschutz

Der vzbv meldet: Mehr als 12.000 Verbraucherbeschwerden sprechen für sich: Im Inkassorecht besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit weiteren Verbraucherverbänden überprüft, ob sich die neuen Regelungen seit der Inkassoreform im Jahr 2021 in der Praxis bewährt haben.

Siehe Gemeinsame Stellungnahmezur Evaluation des
„Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

„Seit Januar 2022 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit über 12.000 Beschwerden zum Thema Inkasso erfasst. Die Inkassoreform hat nicht zu ausreichend verbraucherfreundlichen Regelungen geführt“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Können Verbraucher:innen nicht sofort zahlen, werden sie schnell mit hohen Kosten konfrontiert. Darunter leiden insbesondere einkommensschwache und überschuldete Menschen.“   

Eine aktuelle Untersuchung der Praxis von Inkassounternehmen zeigt diverse Probleme auf. Bei einer stichprobenartigen Fallsammlung wurden etwa Inkassoschreiben mit erhöhten Kostensätzen gefunden. Ein Hinweis, dass eigentlich ein geringerer Kostensatz gelte, erfolgte mitunter in kleiner Schriftgröße oder auf einer anderen Seite des Schreibens. Auch kam es vor, dass auf einen möglichen geringeren Gesamtbetrag hingewiesen wurde, Verbraucher:innen diesen allerdings selbst ausrechnen mussten. Sehr kurze Zahlungsfristen waren ein weiteres Problem.