Systemischer Wucher und die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie

Forschungsdirektorin des institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) Prof. Dr. Doris Neuberger und der Gründer des Instituts Prof. Dr. Udo Reifner nehmen in einem Working Papier Stellung zu der systemischen Wucherproblematik der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie.

Systemischer Wucher ist Marktversagen

Wucher ist ein häufiges Phänomen auf Verbraucherkreditmärkten und betrifft insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen. Systemischer Wucher nutzt die Armut aus, indem er in zusätzlichen Produkten erscheint und Wuchergewinne durch Kettenkredite erzeugt. Dieses Papier untersucht die ökonomischen Gründe für die Wuchergesetzgebung und bewertet auf dieser Grundlage die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EC. Systemischer Wucher ist ein Marktversagen. Die überzeugendsten Erklärungen für ein solches Versagen auf Verbraucherkreditmärkten sind (1) Monopolmacht, wobei der Verbraucher in eine bilaterale Kreditbeziehung eingebunden ist, (2) Diskriminierung durch risikobasierte Preisgestaltung und (3) negative Externalitäten, in der die am wenigsten liquiden Kreditnehmer durch die zahlungsfähigeren quersubventioniert werden.

Richtlinie muss reformiert werden

Unvollständige Information oder mangelnde finanzielle Bildung der Verbraucher können den systemischen Wucher auf Kreditmärkten nicht erklären, denn selbst voll informierte Verbraucher würden diskriminiert und in eine Situation des bilateralen Monopols geraten. Die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie basiert jedoch in erster Linie auf dem Modell der unvollständigen Information, die sie durch Informationspflichten zu korrigieren versucht. Infolgedessen werden wucherische Praktiken und Produkte implizit als legal anerkannt, was den nationalen Kampf gegen Wucher untergraben hat. Daher ist diese Richtlinie nicht wirksam und muss reformiert werden.

Zu dem Working Paper  

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Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig

Nicht Nutzung von SchuldnerberatungUnser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.

Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.

Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.

Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT

 

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Sparen mit wenig Geld – Wie weit komme ich mit 100 Euro im Monat?

In einem Beitrag der dpa nimmt Prof. Dr. Ingrid Größl, Vorständin beim insitut für finanzdienstleistungen e.V. (iff), zu der Frage Stellung, ob es sich lohnt, jeden Monat nur kleine Beiträge zurückzulegen.

„Sparen lohnt sich immer,“ ist das Credo der Expertin, „es ist nur eine Frage, wie das Geld angelegt werden sollte“. Lediglich einen Blick auf eine attraktive Rendite zu werfen, hält sie nicht für ausreichend. Wer etwa einen Sicherheitspuffer anspart, muss jederzeit vorbereitet sein, Zahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass bestimmte Anlageformen nicht infrage kommen – Aktien zum Beispiel. „Deren Kurs kann sich jeden Tag ändern. So kann es passieren, dass man zur Unzeit verkaufen muss, wenn man plötzlich Geld benötigt.“ Statt schöner Rendite steht hier schlimmstenfalls Verlust. In dem Fall landen die monatlichen Sparbeträge deshalb besser auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto.

Zum vollständigen Artikel auf n-tv.de.

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So umgehen Verbraucher die Schuldenfalle

Null-Prozent-Finanzierung oder Kurzdarlehen machen es den Verbrauchern oft zu leicht, Kredite aufzunehmen. Dr. Sally Peters kommissarische Geschäftsführerin vom institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)  in Hamburg gibt im Weser-Kurier vom 21.08.2019 Tipps, wie solche Finanzierungen an der Kasse am Ende nicht in eine Überschuldung führen.

Kredite sind nicht per se schlecht

Für Kunden kann eine solche Finanzierung durchaus ein Vorteil sein, findet Dr. Sally Peters: „Kredite sind nicht per se schlecht“, erklärt die kommissarische Geschäftsführerin. „Ist man in einer finanziellen Notlage und die Waschmaschine kaputt, kann eine Null-Prozent-Finanzierung zum Beispiel die rettende Lösung sein.“ Wichtig sei aber: Vergleichen und Angebote prüfen.

Konsumverhalten trägt oft zu hohen Schulden bei

Laut dem iff-Schuldenreport 2019 sind die größten Risiken für Überschuldung zwar nach wie vor Arbeitslosigkeit (23,1 Prozent) gefolgt von Scheidung oder Trennung (10,5 Prozent) und Krankheit (10,0 Prozent). Allerdings trägt auch das Konsumverhalten (9,7 Prozent) allzu oft zu hohen Schulden bei.

Vor dem Kauf sorgfältig und mit Abstand überlegen

Um nicht in eine Schuldenfalle zu tappen, sollten Kunden die Entscheidung einer Kreditaufnahme gut überlegen, rät Peters. „Nicht immer wird nachgerechnet, ob die Raten auch über einen langen Zeitraum leistbar sind.“ Damit die Verlockung nicht zu groß wird, könne räumlicher Abstand zum Produkt helfen. Eine Zahlung über einen längeren Zeitraum stehe außerdem nicht immer im Verhältnis zur Ware: „Ich zahle womöglich monate- und jahrelang noch ein Produkt ab, was längst veraltet oder defekt ist.“

 Der vollständige Artikel im Weser-Kurier vom 21.08.2019

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Wucher mit Minikrediten

Das ZDF Verbrauchermagazin WISO berichtet in der am 08. Juli ausgestrahlten Sendung über sogenannte Mini- oder Mikrokredite. Zielgruppe dieser Kredite sind Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Kreditsumme beträgt, bei einer Laufzeit von 1 bis 2 Monaten, oft zwischen 100 und 300 Euro. Kredite von weniger als 200 Euro und Kredite, die innerhalb von 3 Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten vereinbart werden, gelten nicht als Verbraucherdarlehen. Was unter geringe Kosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und somit befinden sich diese Kredite in einer rechtlichen Grauzone.

Bei Minikredite sind die Kosten die Gefahr

Bei den Minikrediten sind die vereinbarten Zinsen das Problem, sondern die Kosten, die durch Zusatzleistungen entstehen. Die Anbieter solcher Kredite erheben hohe Kosten auf Dienstleistungen wie „Sofortauszahlung“ des Kreditbetrages oder die Vereinbarung einer „Zwei-Ratenzahlung“. So kann sich die ursprüngliche Summe unverhältnismäßig erhöhen. WISO führt ein Beispiel an, bei dem nach einer Aufnahme von 199 Euro nach 60 Tagen fast 280 Euro zurückzuzahlen war. Der Anbieter Vexchash bot gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an, die Kreditsummer zu erhöhen. Kunden laufen so in die die Gefahr, dass sie mehr Schulden machen, als gut für sie ist.

Achtung Wucher!

Andrea Heyer, vom Bündnis gegen Wucher, erläutert: „Von Wucher spricht man, wenn es ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt. In diesem Fall sind es die Zinsen und die enorm hohen Nebenkosten, die letztendlich das Produkt zum Wucher werden lassen.“ Die Verbraucherschützerin befürchtet, dass diese neue Kreditform massiv auf den Markt kommen wird geändert werden muss.  Heyer fordert, dass deshalb das Verbraucherdarlehensrecht geändert werden muss und Minikredite unter den Schutz des Gesetzes fallen müssen, so dass dann die Anbieter den effektive Jahreszins ausweisen müssen, inklusive aller anfallen Kosten.

Gesetzesänderung soll Abhilfe schaffen

Die Arbeitsgruppe Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen sieht hier einen klaren Missstand und geht gegen die unlauteren Geschäftsgebaren vor. Gegen den deutschen Anbieter VexCash laufen bereits gerichtliche Verfahren; die Verbraucherzentralen warten die Entscheidungen ab und streben eine Gesetzesänderung an. Da die Anbieter Cashper und Ferratum ihre Firmensitze auf Malta haben, stellen die Marktwächter die entsprechenden Unterlagen mit dem Hinweis, dass gegen deutsches Recht verstoßen wird, der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verfügung. Sie gehen davon aus, dass die BaFin die Daten an die maltesische Aufsichtsbehörde weitergibt und hofft, dass Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet werden.

Zur WISO-Sendung „Wucher mit Minikrediten“

 

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ETFs – einfache, transparente und kostengünstige Finanzprodukte?


 

ETF – den Durchblick behalten

Das Angebot an börsengehandelten Indexfonds (ETFs) wächst. Nach Angaben der Stiftung Warentest sind in Deutschland rund 1400 ETF an der Börse notiert. ETFs sind das Finanzprodukt der Stunde: transparent, günstig und einfach zu verstehen. Wie behalten Anleger aber den Durchblick? „Sie müssen sich selber die Frage stellen: Was will ich für einen ETF haben?“, sagt Prof. Ingrid Größl, Vorständin des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff) in Hamburg. Das setzt voraus, dass sich Anleger mit dem Index beschäftigen, den der ETF abbildet – und ein paar Fragen klären.

Wie viele Werte sind in dem Index zusammengefasst?

„Je breiter der Index ist, desto geringer ist das Risiko, dass einzelne Werte für größere Rückgänge sorgen können“, erklärt Prof. Größl. Daher seien ein Index und die entsprechenden ETFs mit 50 Werten riskanter als ein Index mit 500 Werten. Zudem sollte der Index auch mehrere Länder und Branchen umfassen. Maßstab ist dafür oft der MSCI Word oder der MSCI All Country World der auch Aktien von Unternehmen aus Schwellenländer enthält. Ein ETF-Portfolio sollte auf breite, weltweit streunende Fonds aufgebaut sein und erst darauf aufbauend spezieller werden.

Was kostet ein ETF?

Grundsätzlich sind Indexfonds günstiger als gemanagte Produkte. Die Spanne liegt bei 0,1 bis 0,5 Prozent. Zum Kauf eines ETFs brauchen Anleger zudem ein Wertpapierdepot. Günstig sind meist Online-Depots.

Wie ist der ETF aufgebaut?

Wichtig in jedem Fall: „Sie müssen sich mit ihrer Risikobereitschaft auseinandersetzen“, rät Prof. Größl. Wer in schlechten Zeiten an das Geld heran muss, muss auch Verluste dann realisieren. „Ihr Anlagehorizont sollte deshalb mindestens zehn Jahre betragen.“

Der vollständige dpa-Artikel in der „Süddeutschen“ .

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„Grüne machen GroKo für Abzocke durch Inkasso-Unternehmen verantwortlich“

Fokus Money online berichtet am 1.5.2018 über die Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken des instituts für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), Link.