Ein Virus für die Wirtschaft? Anstieg der Privatinsolvenzen ist wahrscheinlich

Das Handelsblatt greift das aktuelle Positionspapier des iff zu diesem Thema auf und fasst in einem Beitrag die aus der Pandemie resultierende Problematik für Verbraucherinnen und Verbraucher zusammen. Dabei wird auch in Frage gestellt, ob die Maßnahmen der Bundesregierung ausreichen, um die Betroffenen zu entlasten.

Die dem Coronavirus geschuldete, aktuelle Situation legt die Wirtschaft in großen Teilen lahm. Was für Unternehmen problematisch ist, wirkt sich auch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit sind oftmals die Ursache für Überschuldung, wie die iff-Überschuldungsreports der vergangenen Jahre zeigen. Durch das Virus ist hier mit steigenden Zahlen zu rechnen. Auch Prof. Dr. Udo Reifner, Dr. Sally Peters und Michael Feigl zeigen sich im Namen des iff besorgt: „Überschuldung wird eines der Hauptprobleme der nächsten Monate werden.“

Die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen versprechen eine Milderung der wirtschaftlichen Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher. So darf beispielsweise niemandem die Wohnung gekündigt oder Strom, Wasser oder Telekommunikationszugang verwehrt werden, der oder die aufgrund der Corona-Situation die Rechnungen nicht zahlen kann. Entsprechende Regelungen soll es auch für die Rückzahlung von Darlehen geben. Die Sparkassen kündigten ebenfalls ein Entgegenkommen bezüglich Zins- und Tilgungsleistungen von Verbraucherkrediten an. Auch von Inkassounternehmen wird in diesen Zeiten entsprechende Kulanz erwartet.

Aus iff-Überschuldungsreports der vergangenen Jahre ist bereits bekannt, dass es besonders für Menschen mit wenig Einkommen schwierig ist, auf unerwartete wirtschaftliche Ereignisse zu reagieren und dass sie besonders gefährdet sind, sich zu überschulden. Ob die bisher beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um einem Anstieg an Privatinsolvenzen entgegenzuwirken, wird sich zeigen.

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GenderPayGap zeigt: Altersvorsorge bleibt zentrales Thema!

Der Equal Pay Day verdeutlicht alljährlich den noch immer bestehenden gravierenden Gehaltunterschied zwischen Männern und Frauen.  Die Lohnlücke beträgt 21 Prozent, auch der bereinigte Wert, der innerhalb von Qualifikation und Tätigkeit vergleicht, liegt bei sechs Prozent. „Es ist erschreckend zu sehen, dass sich der Wert seit Jahren nicht verändert hat“, sagt Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des instituts für finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Das Entgelttransparenzgesetz war hier ein wichtiger erster Schritt, um für das Thema der Lohngleichheit zu sensibilisieren, ist in der derzeitigen Ausgestaltung aber unzureichend. Das Gesetz gilt nur in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten und es müssen mindestens sechs Personen in vergleichbarer Position arbeiten. Das Gesetz und die damit einhergehenden Auskunftsrechte sind zudem vielen nicht bekannt.

Ursachen für die bestehende Lohnungleichheit sind vielfältig und liegen in Erwerbsbiographien, stereotypen Rollenbildern, familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und fehlender Transparenz bei Gehältern. Eine weitere Rolle spielen aber auch die Unternehmenskultur in Betrieben sowie die Steuer- und Sozialpolitik. „Wichtig ist, dass sich Frauen bewusst machen, was ein geringeres Gehalt auch in späteren Lebensjahren für Auswirkungen hat“, so Peters. Menschen mit einem geringen Gehalt können zwar auch zwangsläufig weniger Geld sparen oder anlegen, aber sich überhaupt mit dem Thema zu auseinandersetzen, ist gerade deshalb umso wesentlicher.

Die Einkommenslücken zeigen, wie bedeutsam eine ausreichende Altersvorsorge für Frauen ist. Hier bedarf es insbesondere aufgrund der beschriebenen Herausforderungen vorausschauender Vorsorgeentscheidungen. „Auch Ausgleichszahlungen für die Zeiten der Kinderbetreuung sollten mit dem Partner besprochen werden“, rät Peters.

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Neuer Anbieter bei Vergleichsportalen

Das Berliner Start-Up Joonko wagt sich auf den Markt der Vergleichsportale. Die marktführenden Portale erwiesen sich in der Vergangenheit oftmals als verbraucherunfreundlich. Sie wurden zum Beispiel für Intransparenz in Bezug auf die Provisionen für Anbieter kritisiert. Das iff hat sich 2017 in einer Studie für den vzbv ausführlich mit Vergleichsportalen auseinandergesetzt.

Das Portal Joonko versucht nun Kritikpunkten wie mangelnder Transparenz und gekauften Rankingplätzen entgegenzuwirken. Für das Unternehmen wurde ein Transparenzbeirat gegründet. Die Ranking-Platzierungen im Vergleichsportal sollen nicht käuflich sein. Außerdem seien die Provisionen für Produktanbieter auf langfristige Kundenbeziehungen angelegt.

Auch Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, äußerte sich zu dem Ansatz des Portals. Positiv sei in jedem Fall, dass das Joonko käufliche Rankingpositionen ausschließe. Allerdings müsse das Portal auch gewährleisten, dass es eine umfassende Breite an Finanzdienstleistern verglichen werde, um einen möglichst verbraucherfreundlichen Tarif zu finden. „Wenn tatsächlich ausgeschlossen wird, dass Anbieter durch Mehrzahlungen gute Rankingpositionen kaufen können, ist das positiv für Verbraucher“, so Peters. Sie gibt auch zu bedenken, dass die derzeit noch eingeschränkte Anbieterauswahl kritisch ist. Solange es keine umfassende Breite an Versicherungen gebe, könne das Versprechen, für jeden Nutzer den besten Tarif zu finden, im Zweifel nicht eingehalten werden.

Den vollständigen Artikel der Berliner Zeitung von Theresa Dräbing finden Sie hier:

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Wie werde ich reich? – Die besten Strategien, um Vermögen aufzubauen

Die Vorstandsvorsitzende des iff Prof. Ingrid Größl und der Soziologieprofessor Rolf von Lüde wurden vom Hamburger Abendblatt im Rahmen der Reihe „Die 100 großen Fragen des Lebens“ zum Thema Vermögensaufbau interviewt.

Ein Patentrezept zum Thema „Wie werde ich reich?“ haben zwar auch die beiden Uni-Professoren nicht, jedoch viele wertvolle Tipps.

Zu beachten ist, dass geplanter Reichtum Investitionen erfordern, die Zeit, Geduld und harte Arbeit brauchen. Das schnelle Geld mit Spekulieren an der Börse bringt ein hohes Risiko mit sich. Das bloße Sparen – beispielsweise mithilfe eines Sparkontos – ist allerdings ebenfalls nicht optimal und überholt.

Das Stichwort lautet Konsumverzicht und eine gute Anlagestrategie. Dabei ist es laut Größl wichtig, nicht alles auf eine Karte zu setzen und verschiedene Anlagestrategien zu mischen. Studien zeigen zwar, dass die Deutschen gern jederzeit auf ihr Geld zugreifen können wollen, davon sollte man sich allerdings verabschieden.

Sie rät zu Aktien und Fonds. „Bei der zu wählenden Anlagestrategie ist auch folgende Frage entscheidend: Wie viel Verlust kann ich notfalls ertragen? Kann ich einen Totalausfall tatsächlich verkraften? Denn klar ist: Je höher die mögliche Rendite, desto größer ist das Risiko.“, so Größl.

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Was tun bei Post vom Inkassobüro?

In der aktuellen Ausgabe 11/19 des „€uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ ist ein Artikel zum Thema Inkasso und der Umgang mit Inkassobüros erschienen. Viele Betroffene zahlen aus Angst die viel zu hohen Beiträge. In einem Interview beantwortet Dr. Sally Peters Fragen zum Inkassogesetz.

Empfängerinnen und Empfänger fühlen sich oft zur Zahlung gedrängt, obwohl 65 % der Betroffenen die Forderung als unberechtigt ansehen. Inkassoschreiben, ob berechtigt oder unberechtigt, sollten daher gründlich geprüft werden. Mit dem Onlineangebot www.inkasso-check.de der Verbraucherzentralen kann dies in einem ersten Schritt getan werden.

Oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher unsicher, was ein Inkassodienst darf und was nicht. Die Firmen dürfen zwar zur Zahlung auffordern, Betroffene können jedoch immer gerichtlich Einwand einlegen. Auch die Zahlungsaufforderungen per Telefon und sogar per Hausbesuch sind erlaubt. Jedoch führt dieses in der Praxis oft zu einer Art Droh-Szenario, welches Druck auf den Betroffenen ausüben soll. Dabei ist zu beachten, dass seitens des Inkassounternehmens nur zum Ausgleich der Schulden aufgefordert, nicht jedoch Wertgegenstände oder Bargeld in Beschlagnahm genommen werden darf. Inkassofirmen müssen übrigens offiziell registriert sein, überprüfbar ist dies hier: www.rechtsdienstleistungsregister.de

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Änderung des Inkassogesetztes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. In einem Interview €uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ beantwortet die iff Geschäftsführerin Dr. Sally Peters Fragen hierzu. Ihr Fazit: Es gibt zwar positive Ansätze, wie zum Beispiel die teilweise Reduzierung von Kosten, der Entwurf bleibt aber zum Beispiel hinsichtlich der Aufsicht hinter den Erwartungen zurück. Die iff Evaluierung hat beispielsweise gezeigt, dass die aktuellen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen hier nicht ausreichend sind. Wünschenswert wäre hier weiterhin eine Zentralisierung auf Bundesebene.

 

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Günstige Kredite derzeit leicht aufgenommen – Welche Informationen schützen vor der Leichtfertigkeit?

Einen günstigen Kredit zu bekommen ist zurzeit verhältnismäßig leicht. Es handelt sich dabei insbesondere um die beliebten Konsumkredite. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist hier Vorsicht geboten, denn der leichte Zugang und die teils irreführenden Informationen, mit denen die Kredite beworben werden, bringen Risiken mit sich. Theresa Dräbing schreibt in ihrem Beitrag in der Frankfurter Rundschau darüber, worauf bei der Kreditaufnahme geachtet werden sollte.

Genaue Prüfung des Angebots

Wer sich für ein Angebot interessiert, sollte dringend gründlich die Kennzahlen des Angebots prüfen. Oftmals sind die Kredite nicht so günstig, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das kann etwa daran liegen, dass sich das Angebot an Personen mit einer hohen Bonität richtet und Personen mit geringerer Bonität draufzahlen. Auch Restschuldversicherungen müssen in das Angebot noch mit einberechnet werden, da sie im Effektivzins meist nicht einkalkuliert sind. Dabei ist zu beachten, dass Restschuldversicherungen nicht in allen Fällen sinnvoll sind. Aus Verbraucherschutzperspektive werden Restschuldversicherungen bereits vermehrt kritisiert. Hinzu kommt, dass sich Kredite mit längerer Kreditlaufzeit oftmals verteuern. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, empfiehlt daher, dass die Kreditlaufzeit die Nutzungsdauer des finanzierten Konsumproduktes nicht überschreiten sollte.

Genaue Prüfung der eigenen Situation

Einige Anbieter werben damit, dass sie Kredite an Personen vergeben, die bei einer Bank keinen Kredit bekommen würden. Zudem ist im Nachhinein schwer nachzuweisen, ob eine umfassende Bonitätsprüfung seitens des Kreditgebers stattgefunden hat. Daraus ergibt sich: Die Selbsteinschätzung der Kreditnehmenden ist besonders wichtig. Wird der Kredit wirklich benötigt? Kann die Anschaffung gegebenenfalls verschoben und durch Ersparnisse finanziert werden? Lässt das Budget eine regelgemäße Ratenabzahlung zu, auch wenn unerwartete Ereignisse eintreffen?

Dem Risiko ausweichen

Durch den schnellen Zugang zu den günstigen Krediten, die oftmals auch online aufgenommen werden können, verkürzt sich die Bedenkzeit. Dadurch können oben genannte Prüfungsprozesse zu kurz kommen. Dafür hat die Online-Kreditvergabe an anderen Stellen auch Vorteile. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, sich – trotz der leichten Zugänglichkeit und geringen Kosten – ausreichend Bedenkzeit für die genaue Prüfung der Angebote und der eigenen finanziellen Situation zu lassen.

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Die Frauen und die Rentenlücke

Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”

Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!

Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.

Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten

Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.

Den Partner einbeziehen

Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”

Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt

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Verschuldung und Privatinsolvenz – Podcastfolge mit Dr. Sally Peters

Weshalb werden Menschen insolvent und wie kommt man raus aus dem Schuldturm? Die neue Geschäftsführerin des iff Sally Peters war zu Gast bei dem Podcast „Der Finanswesir rockt“. In einem Interview zeigt sie die politisch-gesellschaftliche Seite des Themas auf.

https://finanzwesir-rockt.podigee.io/78-privatinsolvenz

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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