Aktualisierte Kundeninformationen zum P-Konto

Anbei finden Sie die aktualisierten und mit der Kreditwirtschaft abgestimmten Kundeninformationen zum P-Konto. Ganz herzlichen Dank an den AK Girokonto für die geleistete Arbeit! AG SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2022_07_01 AG SBV-DK_P-Konto-Kurzinformation_2022_07_01  

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Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht […]

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Ab 01.07.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (vgl. BGBl. 2022, S. 2345)

Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021

Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.

Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021

Am 21.05.2021 wurden die ab 01.07.2021 gültigen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Freibeträge lauten: 1.252,64 € für Schuldner und 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Anbei die angepassten P-Konto Bescheinigungen in verschiedenen Formaten.

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Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (Stand 11.5.2021 – vgl. BGBl. 2021, S. 856 mit Änd. des PKoFoG in Artikel 5))

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.