Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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iff-Überschuldungsradar 2019/15

Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung-Tübingen“ von Heiner Gutbrod. Er ist Diplom-Pädagoge und beim Verein für Schuldenberatung e.V. Tübingen: Schwerpunkt Jugend-Schulden-Beratung angestellt. Co-Autoren sind Saskia Härtel und Yusupha Gaye.

Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.

Es gelingt so einen emotionalen Anker zu setzen, der andere Ebenen anspricht als die reine Wissensvermittlung. Die Teilnehmer bekommen einen Eindruck, dass Fehler korrigierbar sind. Aus erster Hand wird aufgezeigt, dass eine Befreiung aus einer schwierigen, finanziellen Situation durch Geduld, Ausdauer und Unterstützung möglich ist.

Mit diesem Ansatz gelingt es auch, mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, die wenig Erfahrung mit eigenem Geld und Verschuldung haben oder die sich schämen, eigene, teilweise negative Erfahrungen, zur Sprache zu bringen. Beide Co-Autoren sind ehemalige Verschuldete, die offen ihre persönliche Situation und ihren Lebensweg schildern. Sie bekennen sich zu Schicksalsschlägen und zu den eigenen Fehlern.

Im Überschuldungsradar wird der Ablauf einer solchen Präventionsveranstaltung mit jungen Menschen dargelegt. Nach einer Einheit über Folgen von nicht bezahlten Rechnungen und einem Erfahrungsaustausch, knüpfen sich die Erfahrungsberichte an. In Kleingruppenarbeit wird der Haushaltsplan eines Azubis gerechnet. Abschließend berichten die ehemaligen Verschuldeten, wie sie heute ihren Haushalt managen.

Mit den persönlichen Erfahrungen wird in den Kursen regelmäßig eine andere Form der Konzentration, Aufmerksamkeit und Betroffenheit erzeugt, als wenn lediglich der Schuldenberater über abstrakte Probleme, Mahnverläufe und Vollstreckungstitel spricht. Der Zusammenhang zwischen Lebensgeschichte, Schicksalsschlägen und eigenen Fehlern wird erlebbar.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig

Nicht Nutzung von SchuldnerberatungUnser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.

Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.

Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.

Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT

 

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iff-Überschuldungsradar 2019/14

Restschuldbefreiung – Wohin geht die Reise?

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zur Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union von Dr. Jan-Ocko Heuer. Er arbeitet am „SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik“ der Universität Bremen und forscht u.a. international-vergleichend zum Privatinsolvenzrecht.

Dieses iff-Überschuldungsradar skizziert die entschuldungsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie und diskutiert die anstehende Umsetzung durch eine Reform der Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht. In diesem Zusammenhang wird auch für eine partielle Neuausrichtung des deutschen Entschuldungsrechts plädiert.

Der Autor setzt sich mit der am 16. Juli 2019 in Kraft getretene „Restrukturierungsrichtlinie“ der Europäischen Union (EU). Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei – bzw. in Ausnahmefällen drei – Jahre Zeit zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wenngleich die Richtlinie vornehmlich die vorinsolvenzliche Sanierung und die Entschuldung insolventer Unternehmer regelt, so dürften die EU-Vorgaben auch zu einer Neuordnung der Entschuldung von insolventen Verbrauchern in Deutschland führen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

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So umgehen Verbraucher die Schuldenfalle

Null-Prozent-Finanzierung oder Kurzdarlehen machen es den Verbrauchern oft zu leicht, Kredite aufzunehmen. Dr. Sally Peters kommissarische Geschäftsführerin vom institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)  in Hamburg gibt im Weser-Kurier vom 21.08.2019 Tipps, wie solche Finanzierungen an der Kasse am Ende nicht in eine Überschuldung führen.

Kredite sind nicht per se schlecht

Für Kunden kann eine solche Finanzierung durchaus ein Vorteil sein, findet Dr. Sally Peters: „Kredite sind nicht per se schlecht“, erklärt die kommissarische Geschäftsführerin. „Ist man in einer finanziellen Notlage und die Waschmaschine kaputt, kann eine Null-Prozent-Finanzierung zum Beispiel die rettende Lösung sein.“ Wichtig sei aber: Vergleichen und Angebote prüfen.

Konsumverhalten trägt oft zu hohen Schulden bei

Laut dem iff-Schuldenreport 2019 sind die größten Risiken für Überschuldung zwar nach wie vor Arbeitslosigkeit (23,1 Prozent) gefolgt von Scheidung oder Trennung (10,5 Prozent) und Krankheit (10,0 Prozent). Allerdings trägt auch das Konsumverhalten (9,7 Prozent) allzu oft zu hohen Schulden bei.

Vor dem Kauf sorgfältig und mit Abstand überlegen

Um nicht in eine Schuldenfalle zu tappen, sollten Kunden die Entscheidung einer Kreditaufnahme gut überlegen, rät Peters. „Nicht immer wird nachgerechnet, ob die Raten auch über einen langen Zeitraum leistbar sind.“ Damit die Verlockung nicht zu groß wird, könne räumlicher Abstand zum Produkt helfen. Eine Zahlung über einen längeren Zeitraum stehe außerdem nicht immer im Verhältnis zur Ware: „Ich zahle womöglich monate- und jahrelang noch ein Produkt ab, was längst veraltet oder defekt ist.“

 Der vollständige Artikel im Weser-Kurier vom 21.08.2019

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iff-Überschuldungsradar 2019/13

Nicht-Nutzung von Schuldenberatung

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zur „Nicht-Nutzung von Schuldenberatung“ von Dr. Kerstin Herzog. Sie ist Diplom-Sozialpädagogin (FH), Schulden- und Insolvenzberaterin bei der BASF Stiftung und hat eine Vertretungsprofessur an der HS RheinMain inne.

Dr. Kerstin Herzog zeigt dabei auf, wie Überschuldete das Angebot der Schuldnerberatung bewerten und warum sie diese Angebote möglicherweise nicht wahrnehmen. Hieraus lassen sich auf wertvolle Hinweise auf die Qualität der Schuldenberatung ziehen. 

Schuldenberatung ist voraussetzungsvoll. Zunächst einmal müssen Betroffene überhaupt wissen, dass es ein Beratungsangebot gibt. Wird das Angebot auch dann nicht wahrgenommen, kann dies zum Beispiel mit Problemen der örtlichen oder zeitlichen Zugänglichkeit zusammenhängen.

Beratung aufzusuchen bedeutet aber auch für viele das Eingestehen von Hilfebedürftigkeit. Die Nutzung kann zudem mit Stigmatisierung verbunden sein. Die Inanspruchnahme fällt außerdem manchen Personen schwer, da sie womöglich mit anderen Beratungsangeboten negative Erfahrungen gemacht haben.

Dr. Kerstin Herzog verweist auf der Basis ihrer Forschung insbesondere auf drei Faktoren: Für die Betroffenen stellt sich die Notwendigkeit eines offenen und transparenten Angebots. Das Angebot muss zudem flexibel sein. Gibt es gerade andere schwierigen Situationen im Alltag, kann eine Beratung als zusätzliche Belastung wahrgenommen werden. Eine weitere wichtige Bedingung ist die Entmoralisierung der Überschuldung, also Ratsuchenden wertfrei und neutral zu begegnen. Leider machen Ratsuchende auch im Kontext der Schuldenberatung die Erfahrung, moralischen Bewertungen ausgesetzt zu sein. 

Der Beitrag von Dr. Kerstin Herzog zeigt auf: Beratung aus Sicht der Betroffenen zu analysieren, ist ein wichtiger Schritt, um dem Nutzen von Beratung näher zu kommen und zu schauen, inwiefern das Beratungsangebot den tatsächlichen Bedarfen entspricht.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

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Forderungsinkasso gegenüber Verbrauchern: Der Gesetzgeber ist weiterhin dringend gefragt!

Nach langem Vorlauf konnte die iff Evaluation des Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken (GguG) nun abgeschlossen werden. Birgit Vorberg Expertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Mitglied von Inkassowatch kommentiert in ihrem Überschuldungschlaglicht die Ergebnisse. Das Ziel des GuG Inkassokosten zu begrenzen und transparenter zu machen, wird in der Praxis ins Gegenteil verkehrt. „Der Markt der Inkassodienstleistungen gegenüber Verbrauchern hat sich so für manche Konzerne zu einem lukrativen Wirtschaftszweig entwickelt“, so Vorberg. Die Unternehmen machten sich die weiterhin bestehenden Regelungslücken und Unklarheiten zu Nutze. Der Gesetzgeber sei daher aufgerufen, endlich unmissverständliche Kostenbegrenzungen für die Ersatzpflicht des Verbrauchers in Bezug auf Inkassokosten zu schaffen und eine effektive Aufsicht zu installieren.

iff Evaluation zu Inkassogesetz veröffentlicht

Auch nach Einführung des Gesetzes gibt es noch immer Handlungsbedarf. Kleinstsummen führen zu enormen Inkassokosten, Drohungen sind häufig, Informationspflichten, insbesondere zu Inkassokosten werden häufig nicht richtig erfüllt und die Aufsicht ist zu zaghaft. Von Dirk Ulbricht

Heute ist die Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken des instituts für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht worden. Die Studie sollte die neuen Darlegungs- und Informationspflichten, Regelungen zur Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten und die Regelungen zur Verbesserung der Aufsicht über Inkassounternehmen evaluieren. Im Ergebnis werden viele Verbraucher immer noch nicht richtig über die Zusammensetzung der Inkassokosten und die ursprüngliche Forderung informiert, die Kosten bei Kleinstforderungen können enorme Ausmaße annehmen und die Aufsicht greift selten hart durch.

Der Kostenrahmen, der durch die Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gesetzt wird, wird auch bei Kleinstbeträgen und geringem Beitreibungsaufwand voll ausgeschöpft. „So kann bereits eine Forderung über einen Euro mit dem ersten Inkassoschreiben auf 71,20 Euro anwachsen,“ sagt Dirk Ulbricht vom iff. Das ursprüngliche Ziel, unverhältnismäßig hohe Inkassokosten zu verhindern, wird vom Gesetz daher verfehlt. Tatsächlich haben sich die von den Schuldnern verlangten Beträge in Bezug auf den Zeitraum vor der Novellierung vervielfacht. Unter anderem schlagen die Autoren der Studie schlagen daher vor, dass eine Erstattung von Kosten für die Beauftragung und das Tätigwerden eines Inkassounternehmens von einem Unternehmen gegenüber einem Verbraucher erst verlangt werden kann, wenn nach Verzugsbeginn der Schuldner mit zwei Schreiben gemahnt und auf die Einschaltung eines Inkassounternehmens und die damit verbundenen möglichen Kosten hingewiesen worden ist.

Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass das Bedrohungspotential, welches durch die Inkassobranche gegenüber den Schuldnern aufgebaut wird, immens ist. So rühmt sich beispielsweise ein an der Untersuchung nicht beteiligtes Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) auf der eigenen Webseite, dass „der Druck auf Ihren Kunden stetig höher wird“ und es wichtig sei, „schnell Druck auf den Schuldner auszuüben“. Die unzulässigen Drohungen betreffen insbesondere drei Fallgruppen, die Drohung mit einem Eintrag bei der Schufa oder einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei, mit einer Strafanzeige oder mit einem Hausbesuch. Die Autoren empfehlen, dass in § 4a UWG klarstellend die hier dargestellten Fallgruppen beispielhaft zu konkretisieren sind, sodass für den Rechtsverkehr sowie für die betroffenen Schuldner schneller erkennbar ist, dass solche Praktiken unlauter sind und vor allem mit den Möglichkeiten der Verbandsklage eingedämmt werden können.

Bei den Aufsichtsbehörden existieren Anhaltspunkte für ungenügende Informationen. Als häufigste Kritikpunkte wurden das Fehlen des Namens des Auftraggebers, fehlerhafte Zinsberechnungen, über den gesetzlichen Verzugszins hinausgehende Zinssätze ohne entsprechende Erläuterungen sowie fehlerhafte Angaben zur Inkassovergütung genannt. Auch wurde von einer Aufsichtsbehörde in mehr als 25 Prozent der Fälle moniert, dass ein Hinweis auf die fehlende Vorsteuerabzugsfähigkeit nicht vorhanden war. Bei der Aktenauswertung in den Schuldnerberatungsstellen zeigte sich, dass in Hinblick auf die gesetzlichen Darlegungs- und Informationspflichten durch das Forscherteam 41,2 Prozent mindestens in einer Hinsicht als fehlerhaft bewertet wurden. Häufigstes Versäumnis war die Fehlerhaftigkeit der Vertragsinformationen, gefolgt von der Nennung des Namens. Vergleichbare Defizite wurden auch bei den Informationen zu der Inkassovergütung festgestellt. Auch bei der von uns vorgenommenen Auswertung der durch den BDIU zur Verfügung gestellten Akten wurde in 13 Prozent der Akten eine unvollständige Information festgestellt. Das Fehlen des Forderungsgrundes kam hier am häufigsten vor, gefolgt vom fehlerhaften Hinweis bei Vorsteuerabzug und der Zinsberechnung.

Die Aufsichtsbehörden haben selten von ihren Befugnissen Gebrauch gemacht. Die am häufigsten genannte Maßnahme war die Anordnung auf Abänderung bzw. Unterlassen der Inkassomaßnahme. Ebenfalls verbreitet war die Ankündigung von Auflagen. Zur Verbesserung der Aufsicht wird von dem Forscherteam vorgeschlagen, sie auf Bundesebene in einer Bundesbehörde zu zentralisieren und so die Kompetenzen in einer Behörde zu bündeln.

Hier geht es zur Studie

370.000 Berliner sind überschuldet

Der Tagesspiegel berichtet über den Überschuldungsreport , Dirk Ulbricht: „Mehr Aufklärung allein reicht allerdings nicht, meint Dirk Ulbricht, Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) in Hamburg. Seiner Ansicht nach müsste man auch das Insolvenzrecht reformieren. Den Versuch der Politik, Überschuldeten schneller einen Neuanfang zu ermöglichen, hält er für gescheitert.“ Der Ganze Artikel findet sich online hier Link.