5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung: „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“
Die 5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung findet am Freitag, den 28. November von 10-12:30 Uhr (digital) zum Thema „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“ statt.
Mehr Infos unter: www.iff-hamburg.de/2025/06/27/online-werkstatt-ueberschuldungsforschung/
Fachzentrum Schuldenberatung Bremen 2025-07-24 00:00:00
Zur Umserzung der EU-RiLi liegt ein Referentenentwurf vor. Hier gibt es z.B. um Kündigungsfristen, Angeboten von Rückzahlungsmöglichkeiten, Informationspflichten usw. Der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten wurden aus dem Entwuf genommen und erstmals ein eigenes Gesetz, das Schuldenberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) entwickelt. Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Verbraucherkreditrichtlinie von der AGSBV sind hier zu finden.
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Gemeinsame Stellungnahme mit der AGBAG-SB zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Berlin, 23. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 vorgelegt. Vorgesehen ist u. a. eine Kündigungsfrist von "mehr als einem Monat" für Dispositionskredite. Auch wenn Artikel 36 in einem eigenen Schuldnerberatungsdienstegesetz geregelt wurde, gibt es auch hier relevante Gesetze für die Beratungspraxis.
So werden zum Beispiel Kreditinstitute verpflichtet, vor einer Zwangsvollstreckung eine Rückzahlung in 12 Monatsraten zu den vereinbarten Konditionen anzubieten. Die bei Verbraucherdarlehensverträgen geltenden Vorschriften sollen zudem zukünftig auch für Kredite unter 200 Euro gelten. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung eines Kostendeckels für Basiskonten wurde bislang nicht aufgenommen. Auch die Nichtanpassung der Verrechnungsreihenfolge in §497 BGB wird von der BAG-SB kritisiert. Diese und andere Positionen haben in die gemeinsame Stellungnahme der AGSBV Einzug erhalten.
AG SBV zum geplanten Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Startseite – iff – institut für finanzdienstleistungen e.V. 2025-07-22 14:08:10

Das iff hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Darin wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet, da er zentrale Probleme des Verbraucherkreditmarktes – etwa...
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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge Stellung genommen. Sie nimmt ausgewählt nur Stellung zur Umsetzung der in den Art. 18, 25, 35 und 36 Abs. 2 und 3 der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige, d. h. gemeinnützige Schuldnerberatung. […]
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iff nimmt Stellung zur Umsetzung der EU‑Verbraucherkreditrichtlinie: Mehr Schutz, aber auch Lücken
Das institut für finanzdienstleistungen (iff) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Darin wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet, da er zentrale Probleme des Verbraucherkreditmarktes – etwa im Bereich „Buy Now, Pay Later“ – aufgreift und wichtige Schritte für einen stärkeren Verbraucherschutz enthält.
Die Stellungnahme benennt jedoch auch Defizite, die aus verbraucherschutzorientierter Sicht kritisch gesehen werden.
Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de/2025/07/21/iff-nimmt-stellung-zur-umsetzung-der-eu%E2%80%91verbraucherkreditrichtlinie-mehr-schutz-aber-auch-luecken/
Zum Referentenentwurf: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_VerbraucherkreditRL.html