Aktionswoche Schuldnerberatung: Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird

Unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird“ startet heute, am 15. Juni 2026, die Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). Bis Freitag, 19. Juni 2026, machen Schuldenberatungsstellen in ganz Deutschland auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) aufmerksam. 

In Deutschland gibt es monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten. Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert.  Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das für die Betroffenen existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. 

Auch rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene.

Was politisch notwendig ist, ist im Forderungspapier der AG SBV zur Aktionswoche zu finden.

Alle Infos zur Aktionswoche gibt es hier: Website der Aktionswoche Schuldnerberatung

BGH zum Anspruch auf Ersatz der Kosten einer vom Gläubiger über den Schuldner eingeholten Schufa-Bonitätsauskunft

Aus der gestrigen Pressemitteilung zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2026 – VII ZR 93/25 und 96/25:

„In beiden Sachen sind die Klagen in den Vorinstanzen jeweils bis auf die erstattet verlangten Kosten für die Bonitätsauskunft von 1,35 € (VII ZR 93/25) bzw. 1,61 € (VII ZR 96/25) erfolgreich gewesen; hinsichtlich dieser Positionen sind sie abgewiesen worden. (…)

Die jeweilige Klagepartei hat gegen den jeweiligen Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Bonitätsauskunft gemäß § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB.

Als Verzugsschaden sind Aufwendungen, die dem Gläubiger bei der Verfolgung seiner Rechte gegen den in Verzug geratenen Schuldner entstehen, dann zu ersetzen, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte unter den Umständen des Einzelfalls erforderlich und zweckmäßig sind. Maßgeblich ist die Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Gläubigers zum Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme ergriffen wurde (ex-ante-Sicht). (…)

Ohne Rechtsfehler war das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass eine vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholte Auskunft über die Bonität des Schuldners aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers zum Zeitpunkt der Einholung für die Verfolgung seiner Rechte gegen einen in Verzug geratenen Schuldner grundsätzlich nicht erforderlich ist. Der dadurch vermittelten Informationen bedarf es üblicherweise nicht, um das gerichtliche Erkenntnisverfahren gegen den Schuldner einzuleiten, durchzuführen und erfolgreich mit rechtskräftigem Vollstreckungstitel abzuschließen.

JuMiKo-Beschluss „Neues Entschuldungsverfahren für redliche Schuldner“

Gestern und heute fand in Hamburg die „Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“ (JuMiKo) statt. Die zahlreichen Beschlüsse sind unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/jumiko/beschluesse-1126038 aufrufbar.

Unter TOP I.24 findet sich dann der Beschluss „Neues Entschuldungsverfahren für redliche Schuldner“. Daraus:

2. Den Justizministerinnen und Justizministern ist es ein Anliegen, diese Abläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren und Betroffenen so eine effizientere und bürokratieärmere Möglichkeit zu geben, sich aus der Zahlungsunfähigkeit zu befreien. (…)

3. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, (…) weitere geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen. Aus Sicht der Länder könnten dabei unter anderem folgende Punkte erwogen werden, gegebenenfalls auch in einem stufenweisen Vorgehen: (…)

b. Vereinfachung der Antragsformulare (…)

d. Umwandlung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens in ein Antragsverfahren

e. Automatisierte Ermittlungsabläufe zu Vermögenswerten

f. Erweiterung des Anwendungsbereichs – mehr Menschen den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglichen (…)

h. Automatische Aussetzung vorinsolvenzlicher Pfändungsmaßnahmen mit Insolvenzeröffnung (Lösung der Verstrickungsproblematik)

i. Verfahren der Forderungsanmeldung und -prüfung vereinfachen, hierzu Einführung der Widerspruchslösung und klare Anmelde- und Ausschlussfristen für die Forderungsanmeldung

j. Einschränkung der Insolvenzanfechtung und der Verwertung (Einführung Bagatellgrenze) (…)

Siehe auch Daniel Blankenburg, Plädoyer für ein schlankes Verbraucherinsolvenzverfahren, ZVI 2026, 213

Flyer zum Basiskonto

Unter der Überschrift:  Mein Recht auf ein Girokonto hat die Landesfachstelle einen Flyer zum Basiskonto für Ratsuchende erarbeitet, der vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt herausgegeben wird.

Alle Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Dazu zählen auch Menschen mit negativer Schufa, Obdachlose und Asylsuchende. Jede Bank, die Girokonten anbietet, muss auch das Basiskonto anbieten.

Der Flyer ist dauerhaft auf der Seite der Landesfachstelle unter „Infomaterial“ eingestellt und kann dort heruntergeladen werden – als Druckvorlage oder barrierefrei:  Infomaterial – LFS Inso. Über den Publikationsservice des Landes Sachsen können Druckexemplare bestellt werden: Mein Recht auf ein Girokonto – Publikationen – sachsen.de

Vollständige Meldung bei der LFS Sachsen

Jahresbericht der Landesfachstelle

Jahresbericht der Landesfachstelle 2025

Das Jahr 2025 stand für die Verbraucherinsolvenzberatung (VIB) in Sachsen im Zeichen des Auswahlverfahrens für die nächste Förderperiode von 2026 bis 2028 und der schwierigen Haushaltslage in Sachsen. Diese spiegelte sich im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 für Sachsen wider, in dem drastische Kürzungen der VIB, der Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen vorgesehen waren. Die Kürzungen konnten nach wochenlangen Beratungen und Verhandlungen der im Landtag vertretenen Parteien abgewendet werden. Einen Beitrag dazu konnte die Argumentationshilfe der Landesfachstelle leisten, die den vielfältigen gesellschaftlichen Nutzen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung über die individuelle Hilfe für überschuldete Menschen hinaus beschreibt. Sie ist in aktualisierter Form diesem Bericht vorangestellt.

Eine Verbesserung der Haushaltslage sowie der Überschuldungs…

Vollständige Meldung bei der LFS Sachsen

Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2026

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation […]

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