Update: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Zuverlässig stellt Dieter Zimmermann auch für das neue Jahr das aktuelle Update (vgl. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 — RBSFV 2025, BGBl. 2024 I Nr. 312) zum Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ zur Verfügung. Vielen Dank!

Mehr dazu unter: infodienst-schuldnerberatung.de/existenzsicherung/bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-nach-sgb-ii-und-sgb-xii/

Creditreform: Auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Jahr 2024 gestiegen

Aus einer PM von Creditreform vom 16.12.2024: „Die Wirtschaftskrise hat zu einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen in Deutschland geführt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg im Jahr 2024 auf 22.400 Fälle – der höchste Wert seit 2015 (23.180 Fälle). (…)

Auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Jahr 2024 gestiegen. Insgesamt wurden 72.100 neue Verfahren registriert – ein Plus von 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (66.450 Fälle). „Die sich bereits 2023 abzeichnende Trendwende hat sich 2024 verstärkt“, ergänzt Creditreform Geschäftsführer Bernd Bütow. Hauptursachen für den Anstieg seien die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und höhere Kreditzinsen, die die Verbraucher erheblich belasten. Zusätzlich verschärft sich die Lage durch den zunehmenden Abbau von gut bezahlten Arbeitsplätzen.

Deutschlandweit wurden im Jahr 2024 insgesamt 121.300 Insolvenzverfahren registriert – ein Anstieg um 10,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 109.680 Verfahren). (…)“

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

(Stand 01.01.2025 – vgl. BGBl. 2024 I Nr. 312)Prof. Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) Im Rahmen des Schuldnerschutzes...

vzbv reicht Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de ein: Mitmachen ab sofort möglich

Wer umzieht oder seine Bankverbindung ändert, muss das häufig auch dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitteilen. Das ist auf der offiziellen Website „rundfunkbeitrag.de“ kostenlos. Auf „service-rundfunkbeitrag.de“ hingegen mussten Verbraucher:innen für diesen Schritt 29,99 Euro zahlen, mittlerweile sind es 39,99 Euro. Das Problem: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) macht der Anbieter dort nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für seinen Service verlangt. Der vzbv hat eine Sammelklage eingereicht, damit Verbraucher:innen im Erfolgsfall Geld direkt zurückbekommen können. (…)

Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. (…)“

Quelle und mehr: PM vzbv