Umfrage zu E-Mail-Nutzung in Schuldnerberatungsstellen

„Das Thema „Einsatz von E-Mails in der Schuldnerberatung“ begleitet die Schuldnerberatung schon seit einiger Zeit. Einerseits sind E-Mails aus dem Beratungsalltag nicht mehr wegzudenken, andererseits bestehen nach wie vor Unsicherheiten – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und eine fachlich angemessene Nutzung.

Um bei der Nutzung mehr Handlungssicherheit zu bekommen, haben sich das iff Hamburg, das SFZ der JGU Mainz und die BAG-SB zusammengeschlossen und eine Umfrage erstellt. Ziel ist es, damit zunächst eine belastbare Datengrundlage zu schaffen. Darauf aufbauend sollen dann praxistaugliche Hilfestellungen entwickelt werden.“

Quelle und mehr sowie den Link zur Umfrage gibt es unter: infodienst-schuldnerberatung.de/methoden-und-konzeptionen/umfrage-zu-e-mail-nutzung-in-schuldnerberatungsstellen/

Finanzbildung bleibt im Fokus – auch nach der Aktionswoche Schuldnerberatung

Die diesjährige Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Motto "Beste Investition - Finanzbildung" ist zwar vorbei, doch das Thema bleibt aktuell. Neben den Schuldnerberatungsstellen engagieren sich auch andere Akteure für mehr Finanzwissen -darunter beispielhaft die Finanztip Stiftung und das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e.V..

Bundestag: Anhörung Schuldnerberatungsdienstegesetz

Am 9.10.2025 fand die 1. Lesung Schuldnerberatungsdienstegesetz statt (siehe unsere Meldung vom Vortag: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/morgen-im-bundestag-1-lesung-schuldnerberatungsdienstegesetz/).

Zum Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 5. November 2025, von 11 bis 13 Uhr im Berliner Paul-Löbe-Haus eine Anhörung stattfinden. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114020-1114020.

Ein gelegentlicher Aufruf dieser Webseite kann sich lohnen, um die Stellungnahmen von Sachverständigen, die vorab eingereicht werden, zu lesen.

Dort steht auch die Liste der Sachverständigen. Darunter: Ines Moers (Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.), Dr. Christoph Niering (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e. V.), Prof. Dr. iur. Andreas Rein (Hochschule Für Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen), Roman Schlag (Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.) und Christoph Zerhusen (Verbraucherzentrale NRW e. V.)

Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.

Hier der Hinweis auf die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zusammenfassung-der-geplanten-sgb-ii-aenderungen.html. Harald Thomé / Tacheles e.V. hat eine Übersicht erstellt.

Dessen Wertung in seinem aktuellen Newsletter von gestern: „Insgesamt wird deutlich, dass die Bundesregierung großen Wert auf Fordern legt – während das Fördern, wie wissenschaftliche Untersuchungen belegen, deutlich in den Hintergrund tritt. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration sieht anders aus. Es bleibt zu hoffen, dass Parteien, Verbände und Initiativen sich gegen diese geplanten Regelungen stellen.

Denn sie bedeuten nichts weniger als eine weitere Demontage des Sozialstaats mit der Brechstange – zugunsten einer weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung.“

Wo bleibt mein Geld? – Haushalte für Befragung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Nicht nur zum Weltspartag am 30. Oktober 2025 fragen sich viele Menschen: Wo bleibt mein Geld? Antworten darauf sowie auf weitere Fragen zu den Konsumausgaben privater Haushalte liefern die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Für diese freiwillige Befragung sucht das Statistische Bundesamt (Destatis) gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder Haushalte, die einen Monat lang ihre Ausgaben dokumentieren und sich so einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen können. Als Dankeschön erhalten die teilnehmenden Haushalte eine Geldprämie. Im Jahr 2026 können erstmals auch Haushalte von Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen an den LWR teilnehmen.

Den Teilnehmenden bieten die LWR die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Finanzen zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Dabei können die Ausgaben ganz bequem in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert einen Monat lang vollständig und detailliert seine Ausgaben, zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zur Haushaltszusammensetzung, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt.

Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Geldprämie von 90 Euro je Haushalt.

Quelle und mehr: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/10/PD25_385_639.html