LG München zur Pfändbarkeit einer Verletztenrente sowie Zusammenrechnung mit der gesetzlichen Altersrente

Das LG München I hat mit Beschluss vom 03.10.2025, 14 T 10843/25, entschieden:

Rn 23: Nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO, § 850e Nr. 2 a S. 1 ZPO sind mit dem Arbeitseinkommen ebenfalls auf Antrag des Insolvenzverwalters auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind. Analog § 850e Nrn. 2 und 2a ZPO werden auch unterschiedliche laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammengerechnet, soweit sie pfändbar sind (BGH, Beschluss vom 20.10.2016 – IX ZB 66/15 Rn. 6).

Rn 25: (…) Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII fällt jedoch nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I. Denn diese Schutzvorschrift erfasst nicht Leistungen, die den durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust ausgleichen (Lohnersatzfunktion), weil dadurch kein Mehraufwand ausgeglichen wird (BGH, Beschluss vom 20.10.2016 – IX ZB 66/15 Rn. 8). Sie stellt eine gesetzlich geregelte Entschädigung dafür dar, dass der Verletzte in Folge des Unfalls in seiner Fähigkeit beeinträchtigt ist, sich einen Erwerb zu verschaffen. (…)

Rn 27: Ebenso ist die gesetzliche Altersrente nach § 54 Abs. 4 SGB I pfändbar.

iff-Überschuldungsradar 45: Risiko Kaufsucht

Der aktuelle iff-Überschuldungsradar widmet sich dem Thema Verschuldung durch zwanghaftes Kaufverhalten. Verfasst wurde es von der Sozialarbeiterin und systemischen Beraterin Susanne Gutzeit, Expertin im Bereich Kaufsucht und Gründerin des Vereins „Fachstelle Kaufsucht“.

Mehr und Download des Radars unter https://www.iff-hamburg.de/2025/12/17/kaufsucht/

Bundeskabinett beschließt 13. SGB II-Änderungsgesetz („neue Grundsicherung“)

Das Bundeskabinett hat vorgestern den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen.

Siehe www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinett-neue-grundsicherung-2399562 und www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/13-gesetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetze.html. Auf letztgenannter Webseite sind zahlreiche Downloads wie der Regierungsentwurf und Stellungnahmen zum Referentenentwurf.

Der Entwurf wird sehr kritisch gesehen. Für viele: www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/stellungnahme-zum-13-sgb-ii-aenderungsgesetz-von-tacheles-veroeffentlicht.html und www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html.

Bundesratsentscheidung zum SchuBerDG verschoben

Heute hätte der Bundesrat unter TOP 21 über das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) entscheiden sollen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, hat diese Entscheidung große Bedeutung. Kurzfristig wurde jedoch heute Morgen die Tagesordnung geändert und das SchuBerDG von der Sitzung abgesetzt. Konkrete Gründe dafür wurden bislang nicht veröffentlicht und waren auch auf Nachfrage bei der Pressestelle nicht zu erfahren. Möglicherweise folgen in den kommenden Wochen weitere Informationen seitens des Bundesrats.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass das SchuBerDG auf der nächsten Bundesratssitzung am 30. Januar 2026 erneut aufgerufen wird. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Private Altersvorsorge: Verbesserungen für alle Verbraucher:innen in den Fokus rücken

<p>Das Reformvorhaben zur privaten Altersvorsorge macht an entscheidenden Stellen richtige Korrekturen, beispielsweise bei einer garantie- und verrentungsfreien Vorsorge, bei Auszahlungsplänen und Kostenverteilung. Trotzdem gewährleistet der Entwurf keinen fairen, einfachen Zugang zu einem günstigen Standardprodukt für alle Verbraucher:innen.</p>

SGB II: Anzahl Erstattungsbescheide, offene Forderungen, Aufrechnungen und andere Zahlen zum Thema

Hier der Hinweis auf die BT-Drucksache 21/3177, in dem von der Bundesregierung zahlreiche Zahlen zu SGB II – Erstattungsbescheiden, offenen Forderungen und ähnlichem vorgelegt werden. Unter anderem:

In den Jahren 2021 bis 2025 (bis September 2025) wurden insgesamt 13.012.440 Erstattungsbescheide in den gemeinsamen Einrichtungen erstellt (Antwort Frage 6). Im September 2025 waren mehr als 6,3 Millionen Forderungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro seit über 5 Jahren offen (Antwort Frage 12).

In den gemeinsamen Einrichtungen wurden Aufrechnungen zur Forderungstilgung in folgender Anzahl von Fällen vorgenommen: 2021: 1.288.077; 2022: 1.313.320; 2023: 1.362.505; 2024: 1.626.290; 2025 (bis November): 1.624.019 (Antwort Frage 22)

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Bereich Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit hat sich in den Jahren 2021 bis 2025 wie folgt entwickelt: 2021: 861; 2022: 953; 2023: 1.018; 2024: 1.028; 2025: 1.040. Die Veränderung von 2021 bis 2025 beträgt 179 Vollzeitäquivalente bzw. 21 Prozent (Antwort Frage 3).