Verbraucherpolitischer Bericht 2016

Die Bundesregierung hat ihren jährlichen verbraucherpolitischen Bericht (18/9495) vorgelegt. In dem 47-seitigen Papier werden alle verbraucherpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts zusammengefasst. In der Einleitung schreibt die Regierung, ihr Ziel sei ein „verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden“. Verbraucher sollten „selbstbestimmt entscheiden können“. – Quelle

Bundestag Kleine Anfrage: „Weiterhin hohe Dispositions – und Überziehungszinsen“

Abgeordnete von Bündnis90/Grüne fragen in  Drucksache 18/9493 nach den Dispo- und Überziehungszinsen: „Die Zinssätze für die Überziehung von Konten sind in Deutschland immer noch sehr hoch, was in einer aktuellen Studie der Stiftung Warentest erneut unterstrichen wird (Finanztest, 9/2016, S. 26 ff.). Dispozinssätze, also Zinssätze für die Überziehung des Kontos im erlaubten Rahmen, von aktuell rund 9,5 Prozent im Durchschnitt (FMH Finanzberatung, 2016) stellen eine große Diskrepanz im Verhältnis zum Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank dar, der aktuell bei 0,00 Prozent liegt (EZB, 2016, www.ecb.europa.eu/stats/monetary/rates/html/index.en.html).“ – siehe auch …/?s=dispozinsen

Bundesregierung: Familienkassen werden gebündelt

Bundestagsmeldung: „Das System der   Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes wird neu organisiert. Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (18/9441). (mehr …)

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (Stand 11.5.2021 – vgl. BGBl. 2021, S. 856 mit Änd. des PKoFoG in Artikel 5))

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

BaFin-Verbot für Bonitätsanleihen richtig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Verbot von Bonitätsanleihen. Demnach sollen Bonitätsanleihen zukünftig nicht mehr an Verbraucher verkauft werden dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt ein solches Produktverbot ausdrücklich.