Bundesverfassungsgericht zur Reichweite des § 295 Absatz 2 InsO

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter 1/17 auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.12.2016 -2 BvR 1602/16- hin. Demnach ist der Schuldner nicht verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über den mit seiner gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegebenen Selbstständigkeit erzielten Gewinn zu erteilen.

Anmerkung RA Henning:

Die Regelung des § 295 Abs. 2 InsO stellt die Praxis hinsichtlich des zu ermittelnden „fiktiven Einkommens“ häufig vor Probleme. Diese Entscheidung des BVerfG offenbart zusätzlich ein immer wieder auftretendes Akzeptanzproblem der Vorschrift. (mehr …)

2017: Aktuelle und künftige Themen der Schuldnerberatung

Nach der gelungenen Veranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum des Infodienst Schuldnerberatung im September 2016 richtet sich die Aufmerksamkeit des Redaktionskreises auf aktuelle und zukünftige Themen der Schuldnerberatung.

2017: Aktuelle und künftige Themen der Schuldnerberatung

Nach der gelungenen Veranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum des Infodienst Schuldnerberatung im September 2016 richtet sich die Aufmerksamkeit des Redaktionskreises auf aktuelle und zukünftige Themen der Schuldnerberatung.

LG Köln verneint Kostenstundung mit Verweis auf Kostenvorschusspflicht des Ehepartners

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 22.08.2016, Aktenzeichen: 13 T 7/16 die Entscheidung des Amtsgerichts Köln, 73 IN 533/15 bestätigt. Das Amtsgericht hatte den Antrag des Schuldners auf Bewilligung der Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, das Hauptverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Amtsgericht ausgeführt, der Schuldner habe gegen seine Ehegattin einen Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses gemäß § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB. – Diese Entscheidung dürfte eine in Ruhe zu lesende Pflichtlektüre sein!

Bundessozialgericht: Kein höheres Arbeitslosengeld II wegen Hundehaftpflichtversicherung

„Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, können vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden, um so höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 8. Februar 2017 entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az. B 14 AS 10/16 R). (mehr …)

Bundesfinanzhof verwirft Sanierungserlass des BMF

„Die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 2016 GrS 1/15 ist von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen.“ – Quelle und mehr: PM des BFH