Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen

Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.

Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen

Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.

Doku 37 Grad: Schulden. Pleite, Insolvenz. Wie Profis helfen

Die ZDF-Doku 37 Grad beschäftigt sich heute Abend mit dem Thema Schulden: unbezahlte Rechnungen, überzogene Konten, Mahnbescheide, am Ende der Gerichtsvollzieher. Schulden können zu einem riesigen Problem werden. Wie können Profis helfen? Die Sendung "Schulden. Pleite, Insolvenz. Wie Profis helfen" ist heute um 22:45 Uhr im ZDF zu sehen. -- Delivered by Feed43 service

Basiskonto offenbart Schwachstellen

Eine Umfrage der VZ Rheinland-Pfalz zeigt mangelnde Auskunftsbereitschaft und komplizierte Preisgestaltung.
Das Basiskonto, das vorrangig für weniger zahlungskräftige Verbraucher gedacht is, erfüllt in der Praxis häufig nicht seinen gesetzlichen Auftrag. Zu dieser Auffassung kommt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einer Umfrage bei 52 Banken und Sparkassen im Land. Dabei haben weniger als die Hälfte der Institute die Fragen überhaupt beantwortet.
Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein, aber die erhobenen Entgelte müssen laut Gesetz angemessen und marktüblich sein. Das heißt, sie dürfen nicht teurer als vergleichbare Konten bei dem jeweiligen Kreditinstitut sein. Da allerdings viele Kreditinstitute in der letzten Zeit die Gebühren beim Girokonto erhöht haben und teilweise auch komplizierte Preismodelle entwickelt haben, fällt die Vergleichbarkeit nicht mehr so leicht. Die Umfrage habe gezeigt, dass das Basiskonto in der Regel nicht das günstigste Kontomodell ist, die Bandbreite der jährlichen Kosten liege zwischen kostenlos und mehr als 100 Euro.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 22.05.2017

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Grüne gegen hohe Kontogebühren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute und fordert mehr Transparenz. In einem Antrag diesbezüglich heißt es, es müsse sichergestellt werden, dass die Verbraucher die Kosten der Konten vergleichen können, auch müssten Leistungen im Rahmen der üblichen Führung eines Kontos bereits durch Kontoführungsgebühr abgedeckt sein. Verlangt werden auch Einschränkungen beim Recht der Banken, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Außerdem sollten steigende Kontokosten nicht zu einem faktischen Ende des Anspruchs auf ein Basiskonto führen.

Zudem soll die Gebührenhöhe beim Abheben an fremden Geldautomaten begrenzt werden. Auch die Dispositions- und Überziehungszinsen sollen auf ein Niveau begrenzt werden, "das zu dem wirtschaftlichen Risiko und Interesse der Kreditinstitute in angemessenem Verhältnis steht".

Die Fraktion weist darauf hin, dass Banken und Sparkassen angesichts des Rückgangs der Zinsmargen verstärkt nach "alternativen Einnahmemöglichkeiten" suchen würden. Dies habe zu einer zunehmenden Aufsplitterung von Kontomodellen und Entgelten geführt. Mit dem Argument notwendiger Gebührensteigerungen sei das nicht zu begründen. Das Angebot werde zunehmend unübersichtlich und schwer vergleichbar.

Quelle: hib - Heute im Bundestag Nr. 322 vom 18.05.2017

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„Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“

An dieser Stelle der Hinweis auf einen Artikel von RA Eckehard Ludwig in der ZInsO 2017, 863: „Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“.

Ludwig ist der Ansicht, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nicht zur Entlastung der Insolvenzgerichte beiträgt. Insolvenzverfahren würden durch Nullpläne oder Fast-Nullpläne nicht verhindert werden. Es wäre daher nach wie vor sinnvoll, die Aufnahme der Möglichkeit einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung, wie es im Entwurf der Bundesregierung v. 31.10.2012 (BT-Drucksache 17/11268; Seite 33, zu Nr. 35) vorgesehen war, Gesetz werden zu lassen. Es wäre sogar angezeigt, einen Schritt weiter zu gehen und den Zwang, eine außergerichtliche Einigung erfolglos versucht zu haben, abzuschaffen.