LG Hamburg: keine Erwerbsobliegenheit des Schuldners bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Hier der Hinweis auf LG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2017, 326 T 90/16. Daraus: „Denn Personen über 65 Jahren ist eine Erwerbstätigkeit generell nicht mehr zumutbar. Das Lebensalter und die Gesundheit des Schuldners spielen im Rahmen des § 287b InsO eine besondere Rolle (Uhlenbruck/Sternal, InsO, 14. Aufl. § 287b Rn 28). Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Erwerbstätigkeit nicht mehr verlangt werden (Wimmer /Ahrens, FK- InsO, 8. Aufl. § 295 Rn 77). Auf die persönliche Fitness des Schuldners ist ab diesem Zeitpunkt somit nicht mehr abzustellen. Der Schuldner ist 1946 geboren, d.h. er war 2016 70 Jahre alt und hat damit die Regelaltersgrenze bereits seit Längerem überschritten.“

Finanzielle Allgemeinbildung Geflüchteter in Deutschland – eine qualitative Pilotstudie

Ein Mindestmaß an Finanzkompetenz ist Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung von Finanzdienstleistungen, gesellschaftlichen Teilhabe und gelungene Integration. Gefördert von der Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe e.V. und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. hat das iff eine Pilotstudie zur Finanziellen Allgemeinbildung Geflüchteter in Deutschland durchgeführt. Dabei wurde qualitativ untersucht, welche finanziellen Kompetenzen und Praktiken auf Seiten Geflüchteter vorliegen und welche Bedarfe und Hindernisse für die sinnvolle Nutzung von Finanzdienstleistungen bestehen. Sie konzentriert sich auf in Hamburg lebende Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive aus Syrien, Irak und Eritrea. Feldbeobachtungen, Einzelinterviews und Fokusgruppendiskussionen zeigen, dass die finanzielle Bildung der Befragten gering ausgeprägt ist. Dies erklärt sich vor allem durch mangelnde Praxis sowie sprachliche Barrieren. Bereits in den Heimatländern wurden formelle Finanzdienstleistungen wenig genutzt. Finanzielle Transaktionen und Sparen werden überwiegend bar durchgeführt. Komplexere Finanzprodukte und Versicherungen werden nicht genutzt. Die finanzielle Inklusion der befragten Geflüchteten ist folglich nicht erreicht.

Link zur Studie Finanzielle Allgemeinbildung Geflüchteter_Working Paper 2018

Zahlung einer Geldbuße kann nicht angefochten werden, wenn sie aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde

AG Kassel, Urt. v. 14.11.2017 – 435 C 1558/17 – Leitsatz:

Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde.

vgl. auch unsere Meldung BGH zur Insolvenzanfechtung: Zahlungen vom P-Konto anfechtungsfest?

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als außergewöhnliche Belastung, die zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führt

Das AG Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 06.11.2017, Az: 1 M 1131/17 , emtschieden, dass die Fahrtkosten für einen 37km langen einfachen Arbeitsweg anteilig für jeweils 17 Kilometer (nämlich die Differenz zu 20km) zur Erhöhung des pfändungsfreien Beitrags nach § 850f Abs. 1 b ZPO führen kann. Mehr siehe www.infodienst-schuldnerberatung.de sowie direkt zur Entscheidung.

Mehr zum Thema siehe auch:  (mehr …)

NDR 45 Min: „Die Geldeintreiber: Milliardengeschäft Inkasso“

Der NDR strahlte gestern den sehenswerten Beitrag „Die Geldeintreiber: Milliardengeschäft Inkasso“ von Grimme-Preisträger Michael Richter im Rahmen des Formats „45 Min“ aus. Siehe www.ndr.de/-/Die-Geldeintreiber-Milliardengeschaeft-Inkasso- sowie der download-link.

Zur Erinnerung: auch der SWR-Bericht („betrifft:“) vom 19.7.2017 ist sehenswert.

Bündnis fordert offensive Sozialpolitik: Armut jetzt bekämpfen

Arme Menschen nicht gegeneinander ausspielen – Sozialleistungen endlich erhöhen

Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, (mehr …)

Bundesfinanzhof: Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.11.2017, VII R 1/16 – aus der gestrigen Pressemitteilung des BFH: „Ist Einkommensteuer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstanden, aber vom Insolvenzverwalter aufgrund von Masseunzulänglichkeit nicht beglichen worden, darf das Finanzamt (FA) die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen. Eine dem Insolvenzschuldner erteilte Restschuldbefreiung steht dem nicht entgegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. November 2017 VII R 1/16 entschieden hat.

In dem Streitfall war über das Vermögen des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Aufgrund der Verwertung von Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter war Einkommensteuer als sog. Masseverbindlichkeit entstanden, (mehr …)