BAG-SB e. V. wählt neuen Vorstand

27.04.2018: Bei der heutigen Mitgliederversammlung in Kiel wurde ein neuer Vorstand gewählt. Miriam Ernst, Aline Liebenow, Frank Wiedenhaupt, Werner Wirtgen und Cornelia Zorn wurden für die Amtszeit 2018-2020 als Vorstand der...

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Gesetz gegen unseriöse Geschäfte: Evaluationsbericht zu Inkassokosten veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 vorgelegt. Diues... → weiterlesen

LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2017, Az. 330 T 71/17

In der aktuellen ZVI (ZVI 2018, 161) wurden zwei interessante Entscheidungen zur faktischen Unterhaltspflicht veröffentlicht, darunter auch diese Entscheidung des LG Hamburg.

Leitsätze der Redaktion der ZVI:

Bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrages des Schuldners ist seine mit ihm in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft lebende Lebensgefährtin zu berücksichtigen, obwohl der Schuldner ihr keinen gesetzlichen Unterhalt schuldet.

Es ist eine entsprechende Anwendung des § 850 f ZPO geboten, um den notwendigen Lebensunterhalt des Schuldners selbst und der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person sicherzustellen. Nur mit einer solchen entsprechenden Anwendung kann dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden.

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BMJV legt Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften vor

Das BMJV hat letzte Woche den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 vorgelegt. Das vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) durchgeführte Gutachten enthält neben Empfehlungen im Bereich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auch solche zu Maßnahmen gegen verbotene Beitreibungsmethoden im Inkasso und zur Aufsicht über Inkassounternehmen.