Schuldneratlas 2019 der Creditreform erschienen

Danch sei die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland erstmals seit 2013 leicht zurückgegangen. Auch die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinke geringfügig. Grund hierfür ist laut Creditreform u.a. das Wachsen der Bevölkerung durch Zuwanderung. Zum Stichtag 1. Oktober 2019 betrug die Überschuldungsquote bundesweit exakt 10 Prozent. Damit sind weiterhin über 6,9 Millionen Bürger überschuldet und weisen ”nachhaltige Zahlungsstörungen“ auf. Das sind rund 10.000 Personen weniger als im vergangenen Jahr (minus 0,1 Prozent).
7,65 Prozent der Frauen über 18 Jahre gelten als überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört, bei den Männern sind es aktuell rund 12,5 Prozent. Die Überschuldungsfälle nahmen bei den Frauen in 2019 weiter zu (2,7 Millionen; plus 6.000 Fälle), bei den Männern nahmen sie weiter ab (4,2 Millionen; minus 16.000 Fälle).
Der Faktor ”Altersüberschuldung“ gewinnt weiter an Bedeutung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der verschuldeten Rentner über 70 Jahre mit zusätzlichen 118.000 Fällen auf insgesamt 381.000 Menschen um fast die Hälfte angestiegen (plus 45 Prozent). Die Überschuldungsquote (2,95 Prozent) bleibt allerdings weiterhin deutlich unter den Vergleichswerten anderer Altersgruppen. Im Langzeitvergleich 2013 / 2019 wird die überdurchschnittliche Zunahme mit einem Anstieg von 243 Prozent deutlich. Ganz anders ist die Entwicklung von Überschuldungszahl und -quote bei den Jüngeren: Hier waren 12,13 Prozent (minus 1,34 Punkte) oder 1,42 Millionen junge Menschen in Deutschland unter 30 Jahre überschuldet (minus 167.000 Fälle).

Quelle: Pressemitteilung der Creditreform vom 14.11.2019

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iff richtet die Weltverbraucherrechtskonferenz der IACL 2021 aus

Vom 15.07.2021 bis 17.07.2021 findet die 18. Welt­verbraucher­rechtskonferenz der International Association of Consumer Law im Rudolf Steiner Haus, Hamburg unter dem Leitthema „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“ statt. IACL-Konferenzen werden alle zwei Jahre und in der Regel von Universitäten ausgerichtet. Die letzten Veranstaltungsorte waren USA (2019), Brasilien (2017), Niederlande (2015), Australien (2013), Vereinigtes Königreich (2011), Indien (2009), Neuseeland (2007) und Südafrika (2005).

Die International Association of Consumer Law fördert Debatten rund um Verbraucherschutz und Verbraucherrecht. An den Konferenzen nehmen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter von Regulierungsbehörden, Banken, Unternehmensgruppen und Verbraucherorganisationen teil. Die Konferenzen stehen allen Interessierten und nicht nur den Mitgliedern aus dem Bereich der universitären wie außeruniversitären Verbraucherforschung und Lehre offen.

Ziel der IACL ist es, Forschungsnetzwerke und gemeinsamen Forschungsprojekte im Bereich des Verbraucherrechts sowie der Verbraucherpolitik und der Verbraucherbeziehungen zu fördern. Staatliche Einrichtungen, Universitäten, Verbraucherorganisationen und Expertinnen und Experten werden dabei unterstützt.

Die Konferenz wird vom Vorstand der IACL (Vorsitz Prof. Michelle Louw, Kapstadt) in Zusammenarbeit mit einem nationalen Leitungsgremium unter Führung von Dr. Sally Peters und Prof. Udo Reifner geplant. 

Details zur Konferenz werden ab sofort auf der iff-Website veröffentlicht. Der Call for Papers erfolgt im Sommer 2020 Für aktuelle Informationen zur IACL siehe: https://www.iacl.net.au/

iff hosts the IACL International Consumer Law Conference 2021

The 18th World Consumer Law Conference of the International Association of Consumer Law (IACL) will take place in Hamburg on 15-17 July 2021 at the Rudolf Steiner Haus and carry the title „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“. IACL conferences are held every two years and mostly hosted by universities. The hosting countries are deliberately chosen from the Global South as well as the Global North. The last conferences were held in the USA (2019), Brazil (2017), the Netherlands (2015), Australia (2013), UK (2011), India (2009), New Zealand (2007) and South Africa (2005).

The IACL promotes debates on consumer protection and consumer law. Conference attendees include university lecturers, judges, lawyers and representatives of regulatory authorities, banks, business groups and consumer organisations. The conferences are open to all interested parties, not only to members of academic and non-academic consumer research and educational institutions.

The aim of the IACL is to develop research networks and stimulate joint research projects in the area of consumer law, consumer policy and consumer relations. This includes supporting government institutions, universities, consumer organisations and experts.
The conference will be hosted by the IACL Executive Committee (chaired by Prof. Michelle Louw, Cape Town) in cooperation with a local executive committee led by Dr. Sally Peter and Prof. Udo Reifner.

Details of the conference will be published on the iff website. The call for papers process starts in summer 2020.
For up-to-date information on the IACL see: https://www.iacl.net.au/

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Stiftung Warentest zum Basiskonto: Wer arm ist zahlt viel mehr

Eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest hat gezeigt, dass Personen, die arm sind und über kein regelmäßiges Einkommen verfügen, für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger zahlen . Bei den teuersten Banken kostet die Kontoführung in der Filiale für den Modellkunden rund 250 Euro im Jahr. Sozialhilfeempfänger, Geflüchtete oder Wohnungslose haben häufig nur Anspruch auf ein Basiskonto und zahlen dafür besonders viel, bei den teuersten Banken mehr als 200 Euro im Jahr. Teilweise sind die Basiskonten sogar noch teurer als bei der letzten Untersuchung von Finanztest vor zwei Jahren. Vor allem die Kosten für den monatlichen Grundpreis oder die Überweisung per Papier sind gestiegen.

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 11.11.2019 (www.test.de)

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Pressemitteilung „Handlungsbedarf bei Basiskonten“

iff-Pressemitteilung vom 14.11.2019 zum Thema Basiskonten

In einem Positionspapier erörtern iff-Geschäftsführerin Dr. Sally Peters und Vereinsmitglied Achim Tiffe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest+Oprecht,  den Handlungsbedarf bei Basiskonten.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung

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Private Zusatzvorsorge – effizient und fair

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) laden Sie herzlich ein zu der Veranstaltung: Private Zusatzvorsorge – effizient und fair. Tatsächlich würden 58 Prozent aller Verbraucher in Deutschland gerne mehr privat fürs Alter vorsorgen. Sie tun es aber nicht, weil sie den Angeboten am Markt misstrauen.

Voraussetzungen für die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung

Der Antrag auf Erteilung vorzeitiger Restschuldbefreiung kann auch außerhalb der Dreijahresfrist gestellt werden. BGH, Beschluss vom 19.09.2019 – IX ZB 23/19 Sachverhalt: Auf Antrag der Schuldnerin wurde am 03.09.2015 das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet. Im Prüfungstermin vom 30.11.2015 wurden Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von 17.469 € zur Insolvenztabelle festgestellt. Bis zum 03.09.2018 vereinnahmte die Insolvenzverwalterin zugunsten der Masse 15.182 €. Zu diesem Zeitpunkt betrugen die Gerichtskosten 879 € und die Vergütung der Insolvenzverwalterin 9.437 €. Mit Schreiben vom 03.09.2018 (bei Gericht am 04.09.2018 eingegangen) hat die Schuldnerin die Gewährung vorzeitiger Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt. Die Insolvenzverwalterin ist diesem Antrag mit der Begründung entgegengetreten, dass eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger nicht in Höhe von min. 35 % möglich sei. Sie hat zum 03.09.2019 einen Fehlbetrag von 1.248 € errechnet. Am 28.09. und 04.10.2018 sind der Masse weitere Zahlungen in Höhe von 179 € und 1.180 € zugeflossen. Entscheidung: […]