BAG: Beiträge zur Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung mindern das pfändbare Einkommen

Hier der Hinweis auf Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2021 – 8 AZR 96/2. Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

“Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den/die Arbeitnehmer/in eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch Entgeltumwandlung für seine/ihre betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor. (mehr …)

Schuldnerberatung im Lichte des RDG: AG Bremen weist Klage eines “Schuldensanierers” auf Zahlung der vereinbarten Vergütung ab

Hier der Hinweis auf die Meldung des Fachzentrums Schuldenberatung Bremen (FSB), welche Pflichtlektüre im Kampf gegen unseriöse Schulnerberatung sein dürfte. Sie beginnt wie folgt beginnt: “Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 27.07.2021, Az.: 16 C 301/20 die Klage eines Inkassounternehmens gegen einen Schuldner aus abgetretenem Recht abgewiesen. Ursprünglicher Gläubiger war ein “Schuldensanierer”, der gegen Gebühr eine vermeintliche Schuldensanierung durchführen wollte.”

Entscheidung als Scan. Dank an RA Frank Lackmann, der den Beklagten vertreten hat.

Seit 1.10.2021 ist der “Code of Conduct des BDIU” in Kraft

Die Inkassounternehmen des Branchenverbands BDIU haben sich einstimmig auf einen Verhaltenskodex verständigt. Er gilt für alle Inkassounternehmen, die Mitglied im BDIU sind. Anzuwenden ist der Code auf sämtliche Fälle, die nach dem 1.10.2021 an einen Inkassodienstleister zur Einziehung übergeben werden.

Der Code will regeln, wie Inkassounternehmen Forderungen gegenüber säumigen Verbraucherinnen und Verbrauchern einziehen. Dazu konkretisiert der Code bestehende gesetzliche Regelungen und macht so den gesamten Prozess des Forderungseinzugs transparent und leicht nachvollziehbar (PM des BDIU).

Dieser kann hier nachgelesen werden: www.inkasso.de/…/BDIU_CodeofConduct-2021.pdf

BGH zur Zulässigkeit eines Antrags auf Restschuldbefreiung in einem gesonderten Insolvenzverfahren über das vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

BGH, 22.07.2021, IX ZB 7/20 – Leitsätze des Gerichts:

  1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung unzulässig, wenn über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist (Fortführung BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 – IX ZB 22/13).
  2. Ein Antrag auf Kostenstundung ist unzulässig, wenn der Schuldner in dem Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung erreichen kann (Festhaltung BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017 – IX ZB 92/16).

Anmerkung RA Kai Henning in seinem InsO-Newsletter 9-21: “Der 9. Zivilsenat des BGH bestätigt in dieser Entscheidung seine bisherige Rspr. zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags in einem Folgeinsolvenzverfahren über das Vermögen einer aus dem Erstinsolvenzverfahren freigegebenen Selbstständigkeit. (mehr …)