Bundestag stimmt für Bürgergeld-Gesetz – Was macht der Bundesrat?

Nach einem heftigen Schlagabtausch hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürgergeld-Gesetz (20/387320/4360) verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung votierten 385 Abgeordnete für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung, 261 stimmten dagegen und 33 Parlamentarier enthielten sich. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/4360) und ein Bericht des Haushaltsauschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/4372) zugrunde. 

Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der CDU/CSU-Fraktion vorwarfen, mit ihrer Kritik die Grenze üblicher und auch berechtigter Oppositionskritik überschritten zu haben und „Fake News“ zu Sanktionen und Schonvermögen zu verbreiten, kritisierten Union und AfD die Regierung scharf genau wegen dieser Punkte. Die Linke warf der Regierung vor, Hartz IV mit dem Bürgergeld nicht zu überwinden, es bleibe Armut per Gesetz. – Quelle und mehr: Bundestag.

Schon kommenden Montag, 14.11.2022, wird der Bundesrat sich damit befassen;

Bundestag stimmt für Erhöhung des Wohngeldes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Ein dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf „zur Erhöhung des Wohngeldes“ (20/3936) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/4356) sowie ein Bericht des Haushaltsauschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/4375) vor. (…)

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützt werden. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes drei Komponenten enthalten: erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, zweitens die Einführung einer Klimakomponente und drittens eine Anpassung der Wohngeldformel.

Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.

Quelle: Bundestagsmeldung

Bundestag lehnt Vermögens­abgabe für Milliardäre und Multi­millionäre ab

    Ein Vorstoß der Linkfraktion zur Einführung einer Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre ist von den anderen Fraktionen am Donnerstag, 10. November 2022, im Parlament zurückgewiesen worden – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

    Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode ausschließe, sprachen sich CDU/CSU-Fraktion und AfD-Fraktion grundsätzlich gegen eine solche Abgabe aus. In namentlicher Abstimmung votierten 36 Abgeordnete für den Antrag der Linksfraktion (20/4307), 649 Abgeordnete lehnten ihn ab.

    Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, schon die Corona-Krise sei für viele Menschen eine finanzielle Belastung gewesen. Nun folge darauf mit der Energiepreiskrise die nächste Belastung. Während die große Mehrheit der Bevölkerung mit finanziellen Nöten konfrontiert sei, hätten die Vermögendsten in diesem Land ihr Vermögen auch während der Krise mehren können. (…)

    Quelle: Bundestagsmeldug

    Mietrechtspolitische Anträge der Linken abgelehnt

    Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen drei mietrechtspolitische Anträge jeweils gegen die Stimmen der einbringenden Fraktion Die Linke abgelehnt. In den Anträgen fordert die Fraktion unter anderem einen bundesweiten Mietenstopp (20/2685), ein Verbot der Indexmiete (20/2687) sowie einen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter angesichts der Energiepreiskrise (20/4054). Alle drei Anträge sollen am Donnerstag im Plenum abschließend beraten werden. (Quelle)

    Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt für das Bürgergeld

    Morgen stimmt der Bundestag über das sog. “Bürgergeld” ab. Aus einer heutigen Bundestagsmeldung: “Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/3873) der Bundesregierung für die Einführung eines Bürgergeldes zugestimmt. Nach vielen Diskussionen und Kritik insbesondere von der Unionsfraktion wurde der Entwurf durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einigen Punkten verändert. Zugestimmt haben schließlich die Koalitionsfraktionen, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dagegen stimmten und sich Die Linke enthielt. (…)

    Die Union hatte eine gesonderte Abstimmung zur Frage der Regelsatzerhöhung verlangt, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. (…)

    Geändert wurden unter anderem Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt. Künftig sollen Leistungsberechtigte nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet, es ist eine Selbstauskunft nötig.

    AG Hamburg: Energiepreispauschale ist nicht von der Abtretung nach § 287 InsO erfasst

    Mit Beschluss vom 5.10.2022, 67g IN 106/20, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden:

    [Es] wird der Antrag des Schuldners vom 28.09.2022 auf Anordnung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale zurückgewiesen.

    Gründe: Das Insolvenzhauptverfahren ist am 07.10.2021 aufgehoben worden. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich der Schuldner in der sog. Wohlverhaltensperiode.

    Da es sich bei der Energiepreispauschale nicht um Arbeitslohn handelt, ist diese Zahlung nicht von der Abtretung nach § 287 InsO erfasst. Der Treuhänder hat keinen Anspruch auf Auszahlung dieser Prämie. Der Antrag des Schuldners geht somit ins Leere. 

    Der Beschluss als Scan. Achtung: hierbei handelt es sich um die Energiepreispauschale nach §§ 112ff EStG (hierzu etwa AG Norderstedt), nicht um die Pauschale für Rentner:innen (RentEPPG).

    EZB erhöht Leitzins



    Mit Wirkung vom 2. November hat die Europäische Zentralbank (EZB) sowohl den Leitzins als auch die Einlagefazilität erhöht. Bei dem Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz gemeint. Er ist von Finanzinstituten zu entrichten, wenn sie sich von der EZB länger als über...



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    Anhörung zum Bürgergeld: Einigkeit nur beim Thema Regelsatz-Erhöhung

    Der Bundestag berichtet: Die Jobcenter brauchen mehr Geld und die These, mit dem Bürgergeld lohne sich Arbeit nicht mehr, ist mindestens umstritten. Das sind nur zwei von vielen Erkenntnissen aus der Anhörung zum Bürgergeld-Gesetzentwurf  der Bundesregierung (20/3873) und diverser Oppositionsanträge (20/394320/390120/405320/4055), die der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 7. November 2022, durchgeführt hat.

    (…) Insbesondere Vertreter verschiedener Wohlfahrtsverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), aber auch der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützten die Pläne für das neue Bürgergeld und mahnten eine zügige Umsetzung an. Dass wesentliche Kernpunkte des Gesetzes (außer die Regelsatzerhöhung) nach neuesten Änderungen der Koalition nun erst zum 1. Juli 2023 in Kraft treten, sorgte unter anderem bei Eva Strobl von der BA für Erleichterung: „Die Arbeit der Jobcenter wird sich wesentlich verändern, dafür brauchen wir mehr Vorlaufzeit.“ (…)

    Auch Elena Weber von der Diakonie Deutschland konnte nicht erkennen, warum sich durch das Bürgergeld Arbeit nicht mehr lohnen solle. „Wenn Menschen von ihrer Arbeit nicht leben können, muss man zuerst die Frage nach den Löhnen stellen“, so Weber. (…)

    Experten mahnen Änderungen am Wohngeld-Plus-Gesetz an

    Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3936) zur Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023 ist am Montagmittag in einer Anhörung des Bauausschusses auf große Zustimmung bei Experten gestoßen.

    Allerdings warnten die Sachverständigen vor massiven Umsetzungsproblemen in den Kommunen und mahnten unter anderem Vereinfachungen beim Prüfverfahren an. Wegen des zu erwartenden Doppelaufwands wandten sie sich gegen die Pläne, das Wohngeld vorläufig auszuzahlen. Die Vertreter der Kommunen schlugen überdies die Einführung eines pauschalisierten Basis-Wohngelds in Höhe des gerade verabschiedeten Heizkostenzuschusses für die Dauer von sechs Monaten vor, „um Druck aus dem Kessel zu bekommen“, wie Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag betonte. Die Pauschale sollte nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Quelle und mehr: Bundestag